Beide Flüsse sollen vertieft werden, seit Jahren wird daran geplant, und es gab Planfeststellungsbeschlüsse für die Maßnahmen gegen die in verschiedenen Instanzen geklagt wurde. So ist sowohl aus der Weservertiefung als auch aus der Elbvertiefung noch nichts geworden, die beide von der maritimen Wirtschaft gefordert werden. Bis dahin ähneln sich die Geschichten. Doch seit ein paar Wochen gibt es einen gravierenden Unterschied: Für die Elbvertiefung liegt das Baurecht vor. So weit wäre auch Bremens Wirtschafts- und Häfensenator Martin Günthner (SPD) in Sachen Weser gerne, doch dieses Ziel liegt noch in weiter Ferne.
Wie dringend es einen Verbesserungsbedarf hinsichtlich der seeseitigen Anbindung der Containerterminals gebe, das hat Günthner aktuell aus Anlass des zehnjährigen Bestehens des Container-Terminals 4 in Bremerhaven erneut unterstrichen: Ganz oben auf der To-do-Liste stehe bei ihm nach wie vor die Vertiefung der Außenweser, ein Projekt, das bereits seit dem Bau des CT 4 in einem langwierigen Planungs- und Genehmigungsprozess stecke.
Für das Bremer Vorhaben gab es vor allem im vergangenen Jahr einen richtigen Dämpfer: Das Bundesverwaltungsgericht hatte im September festgestellt, dass für die Weservertiefung ein komplett neues Planfeststellungsverfahren beziehungsweise Planergänzungsverfahren notwendig ist. Das Gericht hatte den Planfeststellungsbeschluss zur Außen- und Unterweser, der für alle drei Abschnitte galt, in Teilen für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Nach Ansicht der Leipziger Richter verstößt der Planfeststellungsbeschluss gegen das Abwägungsgebot im Sinne der europäischen Wasserrichtlinie. Denn die Planfeststellungsbehörde habe verkannt, dass es sich bei dem Vorhaben nicht um eine Maßnahme, sondern um drei selbstständige Vorhaben handelt.
Baurecht bis spätestens 2020
Also alles auf Anfang – und den hat im Dezember die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) des Bundes gemacht: Sie geht davon aus, dass das Baurecht für die Vertiefung der Weser spätestens 2020 vorliegt. Allerdings sieht der Fahrplan für dieses Infrastrukturprojekt zunächst vor, dass nur die Pläne für den Abschnitt Außenweser (von See bis Bremerhaven) und Unterweser Nord (Bremerhaven bis Brake) weiterverfolgt werden. Der Abschnitt Süd von Brake bis Bremen wird zurückgestellt, weil sich aus Sicht des WSV für diesen Bereich die insgesamt für derartige Großprojekte üblichen Verfahrensrisiken in diesem vorliegenden Fall besonders verdichten würden.
Beschleunigen lasse sich das Verfahren kaum, sagt Tim Cordßen, Sprecher des Bremer Wirtschaftssenators. 2020 sei schon das beschleunigte Ziel, was nur dadurch möglich sei, weil man den Abschnitt Brake-Bremen zunächst einmal zurückgestellt habe. Derzeit laufe noch die Umweltverträglichkeitsprüfung und einige Modelluntersuchungen seien bereits abgeschlossen.
Ob es weitere Beschleunigungsmöglichkeiten für das Verfahren gibt, wird laut WSV trotzdem noch ausgelotet. Darüber hinaus enthalte auch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Fahrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe vom vergangenen Jahr wichtige Hinweise zu naturschutzrechtlichen Themen. „Diese können auch im Rahmen des Heilungsverfahrens zum geplanten Weserausbau genutzt werden und zusammen mit den Ausführungen des Gerichts im Weserurteil für mehr Rechtssicherheit sorgen“, sagt WSV-Sprecherin Claudia Thoma.
Schon jetzt gibt es Wettbewerbsnachteile
Würde es nicht zu einem Baurecht für die Weservertiefung kommen, hätte das weitreichende Folgen für Bremerhaven, sagt Cordßen. Schon jetzt gebe es Wettbewerbsnachteile gegenüber Häfen wie Rotterdam und Antwerpen. Komme es nicht zur Vertiefung, würde sich die Lage das verhärten. Klar sei, dass mit der Weservertiefung Bremerhaven beste Zukunftsperspektiven haben werde. „Deshalb hoffen wir, dass das Baurecht 2020 vorliegt und nicht noch beklagt wird.“
Dass Baurecht nicht gleich Baubeginn bedeutet, das zeigt sich in Hamburg: Ein Termin dafür gebe es noch nicht, sagte Susanne Meinecke, Sprecherin der Hamburger Wirtschaftsbehörde, auf Nachfrage des WESER-KURIER. Das habe aber einen einfachen Grund: Bis zum 27. September läuft die Rechtsmittelfrist. „Und wir wissen ja nicht, ob die Umweltverbände bis dahin noch einen Eilantrag stellen oder gegen den Beschluss klagen.“ Auch wenn die Behörde zuversichtlich sei, dass das Baurecht erhalten bleibe, „wollen wir erst den 27. September abwarten und dann erst danach einen Fahrplan für die Elbvertiefung vorstellen.“ Allerdings gebe es bereits ein paar vorbereitende Maßnahmen: „Wir haben beispielsweise eine Ausschreibung für die Kampfmittelbeseitigung gestartet.“
An den Erfolg der Elbvertiefung glaubt auch Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD): Der Hamburger Hafen stehe vor einem Aufschwung, wenn wesentliche Bremsklötze abgeräumt seien. „Wir haben ein großes Potenzial, nach vorn zu kommen“, sagte Tschentscher zu Mitgliedern des „Clubs Hamburger Wirtschaftsjournalisten“. Wenn die Elbvertiefung umgesetzt werde, sende das ein positives Signal an die großen Reedereien, die ihre Fahrpläne entsprechend gestalten würden. Auch ein Problem bei der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer, das der Hafen bislang gegenüber den Konkurrenzhäfen in Rotterdam und Antwerpen benachteiligt, werde demnächst gelöst.