Der Buchstabe G sorgt für Verwirrung: 2G-, 3G- und 2G-plus-Regelungen werden teilweise auch innerhalb einzelner Bundesländer unterschiedlich angewandt. In Niedersachsen gilt, wie berichtet, in vielen Bereichen die 2G-plus-Regel – zum Beispiel in Kinos und bei Friseuren. Auch weil die Teststationen stark ausgelastet sind, hat das niedersächsische Gesundheitsministerium die 2G-plus-Regel am Wochenende entschärft. Wer bereits seine Auffrischungsimpfung erhalten hat, muss keinen negativen Testnachweis erbringen.
Unmut und Verwirrung sind trotz des Zurückruderns der Landesregierung geblieben – auch weil mit 14 Prozent (Stand: 03.12.) bislang lediglich ein kleiner Teil der Niedersachsen eine Auffrischungsimpfung bekommen hat. Die Folgen sind spürbar: Der Oldenburger Weihnachtsmarkt wurde am Wochenende aufgrund schlechter Besucherzahlen vorzeitig beendet. Aus dem Kreis Verden war zu hören, dass Gastronomen massenhaft Tests aufgekauft und ihre Gäste vor den Restaurants selbst getestet haben. Laut niedersächsischer Corona-Verordnung ist das möglich.
Entspannung statt Verschärfung
Spekulationen über ein mögliches G-Chaos hat es in den vergangenen Tagen auch in Bremen gegeben. Befürchtungen hatten zum Beispiel die Schausteller des Bremer Weihnachtsmarktes geäußert. Auch über eine 2G-plus-Regel in der Gastronomie wurde diskutiert. Der Senat bemüht sich um Beschwichtigung: Ein Hin und Her wie in Niedersachsen droht demnach nicht – vor allem, weil es für eine Verschärfung der Regeln aktuell keinen Grund gebe.
"Eher das Gegenteil ist der Fall", sagt Lukas Fuhrmann, Sprecher von Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard (Linke). "Die Hospitalisierungsinzidenz in der Stadt Bremen ist kontinuierlich und klar gesunken, damit liegen wir deutlich unter dem Schwellenwert zur Warnstufe 3." Erst bei einem Wechsel in diese Warnstufe wäre nach dem aktuellen Konzept auch die Einführung einer 2G-plus-Regel vorgesehen.
Aktuell setzt Bremen auf 2G: Von diesem Montag an gilt die Regel im Einzelhandel, mit Ausnahme der Geschäfte des täglichen Bedarfs und Apotheken. Geimpfte oder genesene Kunden sollen dafür farbige Armbänder bekommen können, wie sie auch für den Weihnachtsmarkt als Nachweis gelten. Das hat der Senat am Sonntag mitgeteilt.
Dennoch gibt es schon Situationen, in denen geimpfte oder genesene Bremer ein negatives Testergebnis vorlegen müssen. Beispiele finden sich vor allem im medizinischen Bereich sowie in der Pflege. Wer Angehörige in den Krankenhäusern der Gesundheit Nord (Geno) besuchen will, muss dafür seit etwa zwei Wochen tagesaktuell negativ getestet sein. Zuvor war das nur für Besucher erforderlich, die weder geimpft noch genesen sind.
Die Regel werde größtenteils gut angenommen, sagt Geno-Sprecherin Karen Matiszick. Unmut gebe es selten. "Die Besucher sind solche Bestimmungen ja mittlerweile gewohnt." Alle Besucher von Pflegeheimen müssen seit Mitte November geimpft oder genesen sein und zusätzlich einen negativen Test vorlegen. Diese Regel bedeute aufgrund der eingeschränkten Testkapazitäten oft unliebsamen Mehraufwand, werde aber eingehalten, betont Jens Cloppenburg. Auch Mitarbeiter müssten sich täglich testen lassen, so der Leiter einer Pflegeeinrichtung am Dobben.
An anderen Stellen wird 2G-plus freiwillig angewandt. Sie gilt beispielsweise in der Bremischen Bürgerschaft für Besucher. Das Theater Bremen will seine Clubkonzerte im Kleinen Haus ebenfalls unter 2G-plus-Auflagen ausrichten. Gleiches gilt für das deutsche Meisterschaftsfinale der Rhythmischen Sportgymnastik, das am 11. Dezember in der Halle 7 stattfinden soll.
Unter Wissenschaftlern findet der Bremer Weg in Sachen G-Regeln Zustimmung. "Die 2G-plus-Regelung erhöht die Sicherheit, aber auch den Aufwand", sagt der Bremer Epidemiologe Hajo Zeeb. Angemessen findet er sie deshalb vor allem da, wo andere Maßnahmen wie Abstandsregeln kaum umzusetzen seien – beispielsweise in Klubs und Bars. Für Erstere soll in Warnstufe 3 die 2G-plus-Regel gelten; bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 350 oder mehr müssen sie laut neuer Corona-Verordnung schließen.
Dass in Niedersachsen auch für den Friseurbesuch ein Testnachweis erforderlich ist, sieht Zeeb eher skeptisch. Er verweist dabei auch auf die eingeschränkten Testkapazitäten. Zustimmung findet bei Hajo Zeeb die Entscheidung, die Testpflicht für diejenigen auszusetzen, die bereits ihre dritte Impfung erhalten haben. "Der Schutz ist dann aufgefrischt, also immunologisch ist das sinnvoll", so der Bremer Epidemiologe. Auf dieses Argument hatte sich auch die niedersächsische Landesregierung bei ihrer Entscheidung gestützt, die 2G-plus-Regel wieder zu lockern.