Am 12. Mai 2011 hat die Bremische Bürgerschaft eine Entscheidung getroffen, die ihr jetzt vom Bundesverfassungsgericht um die Ohren gehauen worden ist: Es lag nicht im Ermessen der Abgeordneten, den Zeugen Jehovas die Anerkennung als Körperschaft öffentlichen Rechts zu verwehren. Der Artikel in der Landesverfassung, auf dessen Grundlage der Beschluss gefasst wurde, ist mit dem Urteil null und nichtig geworden.
Die Legislative darf nicht Aufgaben an sich ziehen, die der Exekutive unterliegen, und sind die Beweggründe noch so edel. Dass die Zeugen Jehovas nicht zimperlich mit Abtrünnigen umgehen, weiß man aus Berichten von Aussteigern. Und dass sie sich anmaßen, ihre wehrlosen Kinder lieber sterben zu lassen, als in medizinischen Notfällen Bluttransfusionen zuzulassen, ist ebenfalls hinlänglich bekannt.
Mit diesen menschenverachtenden Verhaltensweisen hat sich das Bundesverfassungsgericht indes nicht befasst, sondern allein mit der Frage, ob Bremen die Gewaltenteilung eingehalten hat. Das hat es nicht. Stattdessen hat das kleinste Bundesland einmal mehr seinen ganz eigenen Weg eingeschlagen. Keine andere Landesverfassung in Deutschland hätte einen Beschluss wie in Bremen zugelassen.
Nun ist also die Senatskanzlei am Zuge, einen Weg aus dem Dilemma zu finden. Denn wenn die Zeugen Jehovas in den meisten anderen Bundesländern auch bereits als Körperschaft öffentlichen Rechts anerkannt worden sind, ist der Gedanke doch erschreckend, dass sie beispielsweise Kirchensteuern über den Staat einziehen oder ihre kruden Lehren an Schulen verbreiten dürfen. Bericht Seite 9