Landkreis Diepholz. Cord Bockhop (56), seit zwölf Jahren Landrat des Landkreises Diepholz, ist am Freitagvormittag einstimmig zum künftigen neuen Präsidenten des Sparkassenverbandes Niedersachsen (SVN) gewählt worden und wird sein neues Amt am 1. Juli 2024 antreten.
Dazu sagte Bockhop direkt nach der Wahl: "Ich bin recht stolz, vor allem über die einstimmige Wahl." Zwar sei er der einzige Kandidat gewesen, aber eine einstimmige Wahl sei dann doch etwas Besonderes: "Das ist aber auch gut für den Sparkassenverband, dass sich alle einig waren." Bockhop konnte wegen Krankheit nicht persönlich bei der Wahl dabei sein, sondern war online zugeschaltet worden. Nervös sei er trotzdem gewesen, gab er zu: "Das war ich auch schon bei der Wiederwahl zum Bürgermeister in Stuhr." Nicht, ob er gewählt würde – was bei einem einzigen Kandidaten ja recht sicher sei –, sondern wie groß die Mehrheit sein würde, sei ihm wichtig. Dass sich alle Sparkassenvertreter einig waren, dafür hätte vermutlich gesorgt, "dass mein Werdegang geeignet gewesen ist. Und man in Dingen wie der Krankenhausreform und der Sparkassenfusion gesehen hat, wie ich arbeite", sagte er. Jetzt freut er sich auf die neue Herausforderung, die für ihn selbst als "überraschende Situation eingetreten" sei und an die er bis April gar nicht gedacht hatte: "Da habe ich vorsichtig angedeutet, dass ich mich für diese Aufgabe erwärmen könnte."
Wie geht es nun weiter?
Der Landkreis wird eine neue Verwaltungsspitze brauchen. Bockhop, der zuvor zehn Jahre lang Bürgermeister der Gemeinde Stuhr war, wurde im September 2011 als neutraler Bewerber mit großer Mehrheit gewählt und trat das Landratsamt am 1. November 2011 für zunächst acht Jahre an. 2019 war seine erfolgreiche Wiederwahl für die aktuelle Amtszeit, die normalerweise bis zum 31. Oktober 2026 dauern sollte, jetzt aber vorzeitig zum 30. Juni 2024 enden wird.
Wie lange dauert jetzt eine Amtszeit eines neu gewählten Landrates?
Grundsätzlich wird nach jetziger Rechtslage ein Landrat mit der Kommunalwahl für fünf Jahre gewählt. Durch das Ausscheiden des Hauptverwaltungsbeamten aus dem Amt in der laufenden Wahlperiode wird eine einzelne Direktwahl erforderlich, das heißt, es ist eine Wahl für den Rest der laufenden Wahlperiode und die nächste Wahlperiode vorzusehen. Die Amtszeit eines neu gewählten Landrats würde somit nach aktuellem Stand bis zum 31. Oktober 2031 dauern.
Wer kann sich zur Wahl stellen?
Wer sich zur Wahl stellen lassen will, muss am Wahltag mindestens 23 Jahre und noch nicht 67 Jahre alt sein, die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines anderen EU-Landes haben, aber nicht zwingend im Landkreis Diepholz wohnen. Voraussetzung ist auch, dass die Kandidaten nicht nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind. Gewählt werden kann nur, wer die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland einzutreten.
Was sind die Voraussetzungen?
Wahlvorschläge können von einer Partei, von einer Gruppe von Wahlberechtigten (Wählergruppe) oder als Einzelwahlvorschlag eingereicht werden. Gegebenenfalls sind noch Unterstützungsunterschriften erforderlich. Unter anderem müssen eine Wählbarkeitsbescheinigung der Gemeinde, die Zustimmungserklärung der Bewerberin oder des Bewerbers sowie bei Aufstellung durch Parteien und Wählergruppen die Niederschrift der Aufstellungsversammlung bei der Kreiswahlleitung des Landkreises Diepholz eingereicht werden. Es ist nicht zulässig, gleichzeitig für mehrere Direktwahlen zu kandidieren.
Bis wann müssen die Wahlvorschläge vorliegen?
Die Wahlvorschläge für diese einzelne Direktwahl sind spätestens am 34. Tag vor der Wahl bei der Kreiswahlleitung des Landkreises Diepholz einzureichen.
Wann wird die Neuwahl stattfinden, wenn Cord Bockhop schon zum 30. Juni ausscheidet?
Im neuen Jahr würde dann der Kreistag einen Termin für die Landratswahl festlegen. Die nächste planmäßige Sitzung des Kreistages für eine solche Entscheidung findet am 4. März 2024 statt. Die Wahl muss innerhalb eines halben Jahres nach Ausscheiden des Landrates durchgeführt werden, darf also nicht vor dem Ausscheiden stattfinden.
Ist eine Interimszeit ohne Verwaltungsspitze möglich? Wer würde ihn vertreten?
Für das Ausscheiden eines Hauptverwaltungsbeamten aus dem Amt in der laufenden Wahlperiode gibt es auch hinsichtlich der Vertretungsregelungen klare Rechtsvorschriften. Das Amt des Landrats vereinigt die politische Repräsentanz des Landkreises und die Funktion des Hauptverwaltungsbeamten, das heißt die Leitung der Kreisverwaltung. Allgemeiner Vertreter ist Erster Kreisrat Jens-Hermann Kleine. Bei Verhinderung des Ersten Kreisrates erfolgt die Vertretung wiederum durch die Kreisrätinnen Ulrike Tammen und Britta Korfage.
Bei der repräsentativen Vertretung des Landkreises vertreten den Landrat die stellvertretende Landrätin Dörte Meyer sowie die stellvertretenden Landräte Volker Meyer und Heiner Richmann; sie sind Mitglieder des Kreistages. Der Landrat ist auch Mitglied des Kreistages und des Kreisausschusses. Hier ist eine Vertretung rechtlich nicht möglich. Dies habe jedoch keinen Einfluss auf die Handlungsfähigkeit der Gremien.