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Garlstedter und Schiffdorfer Rudel Ein Wolf zur Entnahme freigegeben

Ein Wolf, der entweder aus dem Garlstedter und aus dem Schiffdorfer Rudel stammt, darf geschossen werden. Die zuständige Landesbehörde erteilte dazu am Freitag eine Sondergenehmigung.
14.01.2022, 17:29 Uhr
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Ein Wolf zur Entnahme freigegeben
Von Lars Fischer

Landkreise Osterholz/Cuxhaven. Ein Wolf, der entweder aus dem Garlstedter oder dem Schiffdorfer Rudel stammt, ist zum Abschuss freigegeben. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat am Freitag eine Ausnahmegenehmigung erteilt, nach der ein Tier "entnommen" werden darf, wie es formell heißt. Nachdem es, wie berichtet, in der Region mehrere Risse von Nutztieren gegeben hatte, entschied sich die Behörde zu diesem Schritt. Sie machte deutlich, dass nur ein Tier getötet werden darf und danach zunächst beobachtet werden müsse, ob sich damit die Zahl der Risse verringere.

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Der Schiffdorfer CDU-Fraktionschef Denis Ugurcu begrüßte in einer Stellungnahme ausdrücklich die Entscheidung des NLWKN. Er betonte, der Schritt sei verhältnismäßig und richtig, um die Situation in beiden Landkreisen in den Griff zu bekommen. "Die wirtschaftlichen Schäden für die Landwirte waren einerseits außerordentlich hoch, und die Sorgen in der Bevölkerung sind andererseits nach den letzten Wolfsrissen spürbar gestiegen", sagte er. Die Ausnahmegenehmigung gilt bis zum 31. März und ist beschränkt auf das Gebiet der Gemeinden Schwanewede, Holste, Hagen im Bremischen, Beverstedt, Loxstedt und Schiffdorf.

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