Grasberg. Der Landkreis Osterholz gibt grünes Licht für das Gewerbegebiet "Grasberg-West". "Das Zielabweichungsverfahren ist bewilligt", erklärte Bürgermeisterin Marion Schorfmann jetzt vor den Mitgliedern des örtlichen Ausschusses für Bau, Planung und Entwicklung.
Worum geht es?
Die Gemeinde Grasberg will, wie berichtet, gemeinsam mit der Firma Schausberger Immobilien an der Wörpedorfer Straße ein acht Hektar großes neues Gewerbegebiet entwickeln. Dort soll sich unter anderem auch der Edeka-Markt ansiedeln. Das Gebiet ist im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP), mit dem der Landkreis die räumliche und strukturelle Entwicklung von Flächen festlegt, jedoch als "Vorranggebiet für ruhige Erholung in Natur und Landschaft" ausgewiesen. Um das zu ändern und in der Folge dort Gewerbe ansiedeln zu können, hat die Gemeinde vor gut zwei Jahren beim Landkreis Osterholz einen Antrag auf ein Zielabweichungsverfahren gestellt. Diese Zielabweichung hat der Landkreis nun bewilligt. Eine Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms hat die Gemeinde nicht erwirkt. "Das hätte deutlich länger gedauert", sagt Schorfmann.
Was bedeutet die Bewilligung?
Sie erlaubt, dass sich auf der Fläche am Ortseingang zwischen Wörpedorfer Straße und Wörpe Gewerbe ansiedeln darf, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Acht dieser Nebenbestimmungen, die die Gemeinde umsetzen muss, listet der Landkreis in seinem Schreiben, das der WÜMME-ZEITUNG vorliegt, auf. So muss sie südlich des Plangebiets parallel zum dortigen Ützenbargweg als Verlängerung der Straße Am Ützenbarg eine "mindestens fünf Meter breite Grünfläche" anlegen, die "der Verbesserung der Erholungsqualität bei Nutzung des Weges dient". Ergänzend dazu muss das Plangebiet im südlichen Bereich, also zur Wörpe hin, und westlich Richtung Lilienthal auf zehn Metern Breite mit heimischen Gehölzen eingegrünt werden, um das Gewerbegebiet visuell abzuschirmen. Den Ablauf des Niederschlagwassers sicherzustellen und damit den Hochwasserschutz zu gewährleisten, ist ein weiterer Punkt auf der Liste. Weiterhin geht es in den Auflagen des Landkreises um den Schutz des EU-FFH-Gebiets "Untere Wümmeniederung, untere Hammeniederung mit Teufelsmoor - Teilgebiet Wörpe". So müsse die Verträglichkeit der Planung mit den Erhaltungszielen des Schutzgebiets überprüft und außerdem sichergestellt werden, dass die Einleitung des Niederschlagwassers in die Wörpe das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet nicht beeinträchtigt. Ebenso gelte es, Beeinträchtigungen durch Lichtemissionen zu vermeiden. Nicht zuletzt muss Grasberg dafür sorgen, dass die umliegenden landwirtschaftlichen Betriebe durch das Gewerbegebiet nicht durch Immissionskonflikte eingeschränkt werden und die Landwirte ihre Flächen wie bisher erreichen und nutzen können.
Was sagt die Gemeinde?
"Ich glaube, das war der dickste Brocken", sagt Bürgermeisterin Marion Schorfmann mit Blick auf das Zielabweichungsverfahren. Den Antrag dazu hatte die Gemeinde vor gut zwei Jahren gestellt. Sie sei froh, dass diese Hürde nun aus dem Weg geräumt sei. "Die bisherigen Festsetzungen haben uns daran gehindert, das Gewerbegebiet weiter zu planen", sagt sie. Und auch während der Zeit, die der Landkreis den Antrag bearbeitet hat, lag das Vorhaben auf Eis.
Gibt es Kritik?
Die Bürgermeisterin kritisiert einige der Auflagen, die der Landkreis der Gemeinde mitgegeben hat, vor allem den zehn Meter breiten Grünstreifen im Westen und Süden der Fläche. Sie halte einen schmaleren Grünstreifen für ausreichend, hatte Schorfmann dem Landkreis bereits in einer Stellungnahme mitgeteilt. Denn auch mit der richtigen Bepflanzung auf fünf Metern könne das Gewerbegebiet abgeschirmt werden. Die Pflege eines zehn Meter breiten Grünstreifens sei indes sehr kostenintensiv. "Außerdem erwerben die Unternehmen Flächen, die sie nur begrenzt nutzen können." Der Investor hatte Schorfmann zufolge bereits angekündigt, die gesamte Einfriedung mit Beginn des Straßenausbaus zu übernehmen, um Lücken und Unterschiede in Qualität und Aufwuchs durch verzögerte Bebauungen zu vermeiden. Die Kosten dafür sollen auf die Grundstückspreise aufgeschlagen werden. Die weiteren Nebenbestimmungen des Landkreises erforderten Schorfmann zufolge zwar auch noch ein bisschen Arbeit, aber die Bürgermeisterin sieht den Auflagen weitestgehend gelassen entgegen, schließlich seien sie ohnehin Bestandteil der regulären Bauleitplanung.
Wie geht es jetzt weiter?
Nun ist die Grasberger Politik am Zug, denn noch ist das Gewerbegebiet nicht beschlossene Sache. "Ich gehe von Diskussionsbedarf aus", sagt die Christdemokratin Schorfmann, deren Fraktion sich für das Vorhaben stark macht. Sie hoffe, dem Bauausschuss in seiner Sitzung am 2. Mai bereits weitere Details zum Planungsverfahren vorlegen zu können. "Aber ob wir das wirklich schaffen, ist fraglich." Ihre Traumvorstellung sei es, den Bebauungsplan im Laufe des Jahres so weit voranzutreiben, dass Grundstücksinteressenten Planungssicherheit hätten.