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Schottergärten "Unmöglich, jeden Garten zu kontrollieren"

Die Gemeinden Worpswede und Grasberg sehen Probleme bei der Durchsetzung des Schottergartenverbots. Noch ist unklar, wie sie damit umgehen wollen.
04.03.2023, 11:00 Uhr
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Von Dennis Glock Sandra Bischoff

Grasberg/ Worpswede. Nicht nur in Lilienthal und Ritterhude sind Schottergärten ein Thema. Auch in Grasberg und Worpswede müssen sich die Gemeindeverwaltungen mit der Frage befassen, wie sie mit dem Verbot der nahezu toten Freiflächen umgehen sollen. Allerdings gehen sie dabei etwas zurückhaltender vor als die Ritterhuder. Deren Gemeindeverwaltung hatte dem Landkreis Osterholz kürzlich 80 Schottergärten auf ihrem Gebiet gemeldet. Die Kommune hat damit auf wiederholte Fragen von Bürgern reagiert, die sich über zugeschüttete und versteinerte Gärten in der Nachbarschaft ärgern.

„Wir haben das Thema ebenfalls im Blick“, sagt der Allgemeine Stellvertreter der Grasberger Bürgermeisterin, André Bischof. Auch wenn er die Aufgabe nicht im Rathaus an der Speckmannstraße angesiedelt sieht. "Die Durchsetzung, Schottergärten zu vermeiden, ist Sache des Landkreises als Bauaufsichtsbehörde", sagt er.

Noch sei sich die Gemeinde Grasberg noch nicht ganz klar darüber, wie sie mit bestehenden versiegelten Gartenflächen umgehen wolle, berichtet Bischof auf Nachfrage. „Da haben wir uns noch nicht entschieden.“ Es sei geplant, das Vorgehen demnächst politisch zu beraten. Wann das konkret sein wird, sagte Bischof nicht. "Wir werden uns mit dem Thema befassen, aber ob wir eine Regelung finden, kann ich nicht sagen." Um versiegelte Gärten künftig zu vermeiden, wolle die Verwaltung anregen, ein Verbot über die Bebauungspläne zu finden. Aber auch das müsse politisch beschlossen werden. Etwa wie bei dem Vorhaben Eickedorfer Vorweiden II. Dort soll es keine Schottergärten geben, so zumindest hatte es der Bauausschuss im April vergangenen Jahres beschlossen.

Das Thema Schottergärten wurde bereits im vergangenen Jahr auch in Worpswede heiß diskutiert. Damals hatten die Grünen-Ratsmitglieder gemeinsam mit der Links-Partei einen Antrag zur zukünftigen Verhinderung der besagten steinernen Gärten gestellt. Zwar waren sich die Ausschussmitglieder in dieser Angelegenheit einig, Probleme sahen sie jedoch bei der Umsetzung der Antragspunkte. Auch heute, knapp ein Jahr nach dieser Sitzung, hat sich dahingehend nicht viel geändert. Worpswedes Bürgermeister Stefan Schwenke sieht die Gemeinde in dieser Angelegenheit als eine Art zahnlosen Tiger. "Für die Gemeinde ist es sehr schwierig bis unmöglich, jeden Garten in Worpswede zu kontrollieren“, so der Bürgermeister. Ein weiteres Problem besteht laut Schwenke darin, dass es keine einheitliche Größendefinition eines Schottergartens gebe.

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Generell sei Stefan Schwenke kein Fan von Schottergärten. Ein Verbot könnte ihm zufolge aber nicht so einfach umzusetzen sein. "Für mich sehen diese Gärten alles andere als schön aus. Juristisch ist es aber sehr schwer, in dieser Angelegenheit weiter zu kommen." In der Pflicht sieht er daher, ähnlich wie die Gemeinde Grasberg, den Landkreis Osterholz als zuständige Bauaufsichtsbehörde.

Schottergärten sind in Niedersachsen seit mittlerweile elf Jahren verboten. Ein Gericht hatte kürzlich bestätigt, dass die zuständigen Behörden mit Kies und Steinplatten versiegelte Flächen verbieten und die komplette Beseitigung anordnen dürfen. Die Gemeinde Lilienthal hatte auf Nachfrage der WÜMME-ZEITUNG erklärt, die Einhaltung des Verbots nicht zu kontrollieren. Bürgermeister Kim Fürwentsches (Bündnis 90/Die Grünen) hatte erklärt, es fehlten personelle und finanzielle Ressourcen. Zudem verwies er auf den Landkreis als zuständige Ahndungsbehörde.

Fragt man die Osterholzer Kreisverwaltung, dann hält sie sich zwar für zuständig. Der Landkreis setzt aber eher auf Aufklärung und Freiwilligkeit und versucht, die Eigentümer mit einer Informationsbroschüre mit dem Titel „Bunt statt grau“ zu überzeugen. Wer eine Baugenehmigung erhält, bekommt automatisch das Faltblatt übersandt. Es listet die Nachteile von Schottergärten auf, ohne auf das ausdrückliche Verbot hinzuweisen. Dass bei Verstößen auch behördliche Anordnungen möglich sind, die mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro belegt sein können, ist dem Faltblatt nicht zu entnehmen.

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