Gute Nachrichten für die Sportvereine in der Region, die in ihre Gebäude und Anlagen investieren wollen und dabei auf Landeshilfe angewiesen sind: Der Landessportbund (LSB) hat die entsprechenden Förderrichtlinien vereinfacht. Wie Christina Fengels vom Kreissportbund (KSB) mitteilt, entfallen ab nächstem Jahr die Eigenbeteiligung von mindestens zehn Prozent sowie ab sofort die Wartefrist für den Baubeginn. Sobald der Förderantrag vorliegt, können die Arbeiten beginnen, und die sachliche Prüfung muss nicht mehr abgewartet werden. Beantragte Baumaßnahmen des Förderjahrs 2026 dürfen damit auch schon jetzt in Angriff genommen werden.

Christina Fengels berät die Mitgliedsvereine des Kreissportbunds in Fragen der Sportstättenbauförderung.
Künftig gilt nach Angaben der KSB-Mitarbeiterin eine einheitliche Obergrenze von höchstens 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Außerdem soll es künftig bis zu 150.000 Euro als Zuschuss vom LSB geben. Der bisherige Höchstbetrag von 100.000 Euro sei wegen der steigenden Baupreise angehoben worden, teilt Fengels mit. Sie hat beim KSB im September 2023 die Fördermittelberatung für die Mitgliedsvereine im Landkreis Osterholz übernommen. Nach ihren Worten bedeuten die neuen Richtlinien für die Vereinsvorstände wie auch für die KSB-Geschäftsstelle "eine erhebliche Erleichterung".
Vorherige Beratung nötig
Eine Zugangsvoraussetzung ist allerdings geblieben: Vereinsvertreter, die den Fördertopf anzapfen wollen, müssen zuvor eine Schulung und Beratung durchlaufen haben. Bei Gesamtausgaben unter 25.000 Euro sieht der Landessportbund die Teilnahme an einem Webinar vor; vier Termine für diese Online-Qualifizierung stehen in diesem Jahr zur Wahl: Es sind die Donnerstage 24. April, 26. Juni, 28. August und 6. November, jeweils ab 18 Uhr. Anträge über mehr als 25.000 Euro erfordern unterdessen in jedem Fall ein vorheriges Beratungsgespräch beim Kreissportbund, bei dem es um Fördervoraussetzungen und Fristen, Finanzierungsplan und Formulare geht. Info per E-Mail an sportstaettenbau@ksb-osterholz.de oder im Internet unter www.ksb-osterholz.de.
Frühestens im März erhalten der Kreissportbund und die Antragsteller dann auch Klarheit darüber, welche Mittel der LSB im laufenden Jahr für die Förderung des Sportstättenbaus ausschütten wird. Zuletzt war ein spürbarer Anstieg zu verzeichnen: Nach 51.457 Euro für zwölf verschiedene Projekte im Jahr 2023 flossen im Vorjahr 221.314 Euro aus Hannover ins Osterholzer Kreisgebiet.