Das Landgericht Verden hat am Mittwoch in einem Sicherungsverfahren erwartungsgemäß die unbefristete Unterbringung eines 35-Jährigen in einer psychiatrischen Klinik angeordnet. Der seit längerem psychisch kranke Mann befand sich nach den Feststellungen aufgrund einer akuten Psychose im Zustand der Schuldunfähigkeit, als er im Juli 2021 gefährliche Körperverletzung beging.
In einer Wohneinrichtung in Nienburg hatte er einem schlafenden Nachbarn mit einem „massiven Fernsehgerät“ einen Schlag an den Kopf versetzt und ihn noch mit den Fäusten traktiert. Das Opfer erlitt erhebliche Verletzungen. Der aus Zeven (Kreis Rotenburg) stammende Beschuldigte hatte danach noch in der Wohnung randaliert und Gegenstände aus dem Fenster geworfen.
Er war seit 2011, als er schwere räuberische Erpressung verübte, mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten und saß auch schon in Haft. Seit Ende 2020 soll er „verbal nicht mehr kommuniziert“ und bald auch seine verordneten Medikamente nicht mehr eingenommen haben.
Die 3. große Strafkammer berief sich auf den Sachverständigen, wonach eine Unterbringung alternativlos sei. Ohne gezielte Behandlung seien vergleichbare Straftaten „sehr wahrscheinlich“ und der Mann für die Allgemeinheit gefährlich.