Vollgelaufene Keller, Risse in den Hauswänden und überspülte Gärten – das Hochwasser hat in den vergangenen Wochen viele Einwohner im Landkreis Verden beschäftigt und private Existenzen bedroht oder sogar geschädigt. Betroffene, die dadurch in akute Notlage geraten sind, können nun kurzfristige Unterstützung erhalten. Das niedersächsische Umweltministerium hat dem Haushaltsausschuss des Landtages am Mittwoch eine Billigkeitsrichtlinie vorgelegt, die in Kürze in Kraft treten soll. Dadurch können nach Aussage des Ministeriums Privatpersonen beim Landkreis Verden Anträge auf Nothilfe stellen. Nach Angaben von Regierungschef Weil soll der Nachtragshaushalt aus Rücklagen finanziert werden.
Unter die betroffenen Einzugsgebiete der Soforthilfe – unter anderem der Aller, Wümme und Weser – fällt auch der Landkreis Verden. Erst am Montag hatte die Kreisverwaltung als letzte Region den Status "außergewöhnliches Ereignis", der als Vorstufe eines Katastrophenfalls gilt, aufgehoben. "Das landesweit dramatische Hochwasser und die Sturmfluten haben erhebliche Schäden angerichtet, die nur durch eine solidarische Gemeinschaftsleistung aller Behörden, von Kommunen, Feuerwehren, THW, Hilfsorganisationen und Hunderttausenden Helferinnen und Helfern bewältigt werden konnte", erklärte Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer (Grüne) in einer Mitteilung. Schon jetzt sei klar, dass es durch die Klimakrise künftig verstärkt zu solchen Extremwetterereignissen kommen wird.
Nassester Monat seit Aufzeichnungsbeginn
Das zeigen auch die Wetteraufzeichnungen im Vergleich zu den Vorjahren: 2023 war nicht nur das bisher heißeste Jahr, sondern der Dezember war in Niedersachsen durch Rekordregenfälle der nasseste Monat seit es Wetteraufzeichnungen gibt. "Wir werden daher weiter verstärkt in den Hochwasser- und Küstenschutz investieren, um das Leben und Hab und Gut der Menschen zu schützen", betonte der Umweltminister. "Niedersachsen hält zusammen und hilft."

Die Überschwemmungen reichten bis auf die Grundstücke viele Anwohner und ließen ganze Gärten verschwinden.
Analog zum Hochwassergeschehen von 2017 wird es daher eine kurzfristige und unbürokratische Soforthilfe als Billigkeitsleistung geben. Diese gilt aber nur für Privatpersonen und noch nicht für Hochwasserschäden an Gebäuden, Infrastruktur, landwirtschaftlichen Flächen, die erst noch erhoben werden müssen. Die Soforthilfe wird betroffenen Privathaushalten gewährt, um eine „vorübergehende akute Notlage bei der Unterkunft oder in der Lebensführung durch notwendige Beschaffungen von Gegenständen des Haushalts (Hausrat) oder durch andere Maßnahmen finanziell zu bewältigen“, heißt es in der Richtlinie.
Ist – etwa beim Hausrat – ein Gesamtschaden von voraussichtlich mindestens 5000 Euro entstanden, soll eine Soforthilfe von mindestens 1000 Euro und maximal 2500 Euro je Haushalt gewährt werden. In besonders akuten Notlagen könne ausnahmsweise auch eine Soforthilfe bis 20.000 Euro gewährt werden. Zudem können in besonderen Härtefällen Schäden, die weniger als 5000 Euro pro Haushalt ausmachen, ausgeglichen werden. Die Hilfen sind laut Umweltministerium grundsätzlich nicht rückzahlbar.

Auch im Fischerviertel in der Stadt Verden stand das Wasser.
Schäden, die durch Hochwasser, wild abfließendes Wasser, Sturzfluten, aufsteigendes Grundwasser oder überlaufende Regenwasser- und Mischkanalisation entstanden sind, gelten nach der Richtlinie als hochwasserbedingt. Auch die Folgen von Hangrutsch, sofern dieser direkt durch das Hochwasser verursacht wurde, zählen dazu. "Jetzt geht es im ersten Schritt darum, Menschen in akuter Not zu helfen, die etwa ihre Möbel ersetzen müssen, kurzfristig umziehen mussten oder durch dringend nötige Reparaturen in eine finanzielle Notlage geraten sind", erklärt die hiesige SPD-Landtagsabgeordnete Dörte Liebetruth.
Antragsstellung bis Ende März
Die Anträge auf Soforthilfe können bis zum 22. März 2024 schriftlich gestellt werden, teilt das Landesministerium mit. Bewilligungsstellen sind die von dem Hochwasserereignis betroffenen örtlich zuständigen Landkreise. Die Verwendung der Hilfen ist später durch Quittungen oder Rechnungen für Dienstleistungen zu belegen. Für den Fall, dass das Land den Betroffenen später weitere Zahlungen gewährt, werden die Nothilfen angerechnet, heißt es weiter.