In den Weser-Ems-Hallen in Oldenburg wird sich erneut Robe an Robe drängen, wenn der Prozess gegen die Ex-Vorgesetzten des Patientenmörders Niels Högel am Montag weitergeht. 18 Verteidiger reisen regelmäßig aus Frankfurt am Main, Düsseldorf, Hamburg und Bremen an, auch zwei Oldenburger sind dabei. Dabei entstehen hohe Kosten. Wer kommt eigentlich dafür auf? Laut eigenen Angaben sind die Kliniken Oldenburg und Delmenhorst mit nicht unerheblichen Summen beteiligt.
Grundsätzlich stehen allen Angeklagten in diesem Prozess – zusätzlich zu den von ihrem ehemaligen Arbeitgeber oder ihnen selbst beauftragten Rechtsbeiständen – zwei Pflichtverteidiger zur Seite. Sie seien von der Kammer bestellt worden, erläutert die Pressestelle des Landgerichts Oldenburg. Das soll, so steht es im Gesetz, die "zügige Durchführung des Verfahrens" garantieren. Die Kammer habe diese Entscheidung "im Hinblick auf den außerordentlichen Umfang und die besondere Schwierigkeit des Verfahrens" getroffen. 14 der 18 Verteidigerinnen und Verteidiger sitzen also auf Anordnung des Gerichts im Saal.
Und wer hat die anderen vier beauftragt? Das Klinikum Oldenburg zahlt für drei der vier Angeklagten, die damals als Högels Vorgesetzte beschäftigt waren, je einen Anwalt zusätzlich. Bereits bei Einleitung der Verfahren habe das Klinikum seinen ehemaligen Mitarbeitenden angeboten, sich anwaltlich beraten und vertreten zu lassen, teilt Sprecherin Sigrid Jürgensmann auf Nachfrage mit. Es habe „die Kostenübernahme bis zu 300 Euro maximal (je Stunde) für einen Verteidiger zugesichert“.
Dies geschehe zum Teil im Rahmen einer Betriebshaftpflichtversicherung. Allerdings, so Jürgensmann, zahle diese nur nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, in dem feste Sätze für anwaltliche Tätigkeiten festgeschrieben sind. Für die darüber hinausgehenden Kosten habe das Klinikum Rückstellungen in Höhe von 624.000 Euro gebildet.
Einer der vier Oldenburger Angeklagten geht dabei leer aus: In seinem Fall konnte „keine Einigung auf vertraglicher Basis“ gefunden werden, erklärt Sprecherin Jürgensmann. Mit der Berufsgruppe oder der Person habe das nichts zu tun. In der Summe kommen so also 17 Anwälte zusammen. Einer der Oldenburger Angeklagten hat außerdem einen vierten Verteidiger auf eigene Kosten engagiert – Nr. 18.
Dass diese Informationen nun öffentlich sind, hatte einem Bericht der Dortmunder "Ruhr Nachrichten" zufolge ein rechtliches Vorspiel: Bereits Ende März hatte die Redaktion demnach eine Anfrage zur Anwaltskostenübernahme an das Klinikum gestellt. Diese Auskunft sei zunächst verweigert worden. Auf eine einstweilige Verfügung des Verwaltungsgerichts Oldenburg hin habe das Klinikum dann im Juni die Informationen herausgegeben.
Unterstützung auch aus dem Delme Klinikum
Auch das Delme Klinikum Delmenhorst ist finanziell am Prozess beteiligt. Ein ehemaliger Geschäftsführer habe versprochen, dass die Anwaltskosten der angeklagten Beschäftigten übernommen würden, teilt Sprecherin Tomke Hammerl mit. "An diese Zusagen sind wir gebunden." Ob der Kommunale Schadensausgleich (KSA), ein selbstorganisierter Versicherer für Kommunen, zahle, könne erst nach Abschluss des Verfahrens geklärt werden, so Hammerl. Derzeit gehe das Klinikum davon aus, dass der KSA einspringe, weil das Klinikum damals in kommunaler Trägerschaft war.
Wer am Ende wie viel zahlen muss, hängt vor allem vom Prozessausgang ab: Wird ein Angeklagter verurteilt, trägt er die Kosten. Bei einem Freispruch gibt es eine Erstattung aus der Landeskasse – aber nur in Höhe der gesetzlich festgelegten Gebühren.