- Wer räumt die Straßen?
- Wie schnell können die Straßen geräumt werden?
- Wie arbeitet der Winterdienst?
- Wie steht es um die Salzbestände?
- Welche Pflichten haben Privatpersonen?
- Worauf müssen Anwohner bei der Gehwegreinigung achten?
Der Winter steht in den Startlöchern: Der erste Schnee der Saison ist am Dienstagmorgen gefallen und sorgte prompt für Staus auf den Straßen und verspätete Züge. Auch für die nächsten Tage meldet der Wetterdienst frostige Temperaturen und einen leichten Schneefall. Das bedeutet, dass sich die Menschen in Bremen und der Region auf glatte und verschneite Straßen einstellen müssen. Aber wie bereit ist die Bremer Stadtreinigung (DBS) schon für den Winter? Ein Überblick.
Wer räumt die Straßen?
Mit Ausnahme der nächtlichen Streupflichtpause von 22 bis 1 Uhr sorgt die DBS gemeinsam mit ihrer Beteiligungsgesellschaft Bremer Straßenreinigung GmbH (DBS) dafür, dass es auf den Straßen zu keinen gefährlichen Rutschpartien kommt. Die DBS ist für Bremen-Nord zuständig, die SRB übernimmt das übrige Stadtgebiet. Auch die Autobahnstrecken gehören zu der Verantwortung der DBS, da sie zu den Hauptverkehrsstraßen gehören, wie Pressesprecherin Lena Hartmann mitteilt.
Wie schnell können die Straßen geräumt werden?
Die Einsatzleiter beobachten täglich die Vorhersagen der Wetterdienste und kontrollieren auch in der Nacht die Straßen, wenn es notwendig ist. Hierdurch können sie im Notfall aktiv regieren. Ist es glatt, rücken die Streufahrzeuge und Handkolonnen aus. "Innerhalb von drei bis vier Stunden haben wir die wichtigsten Straßen mit Feuchtsalz gestreut", erklärt Hartmann. Feuchtsalz ist ein Salz, das kurz vor dem Ausbringen mit einer Salzlauge befeuchtet wird. Dadurch sei es leichter dosierbar. Außerdem verwehe es weniger leicht und könne so zuverlässiger vor Glätte schützen.

Die Meierei im Bürgerpark lag am Dienstag unter einer ersten Schneeschicht.
Wie arbeitet der Winterdienst?
Je nach Wetterlage sind bis zu 200 Mitarbeiter in Bereitschaft und können für sichere Straßen sorgen. Die Rufbereitschaft läuft immer von Mitte Oktober bis Anfang April. Dabei stehen der DBS 80 Einsatzfahrzeuge in verschiedenen Größen zur Verfügung.
Müssen die Mitarbeiter ausrücken, werden zunächst die Hauptverkehrsstraßen und Straßenabschnitte mit Buslinienverkehr von Schnee und Eis befreit. Radwege haben erst einmal zweite Priorität: "Wenn das Wetter und der laufende Betrieb es zulassen, kümmert sich unser Winterdienst dann um diese Wege", so Hartmann. Die Fahrbahnen der Nebenstraßen werden grundsätzlich nicht gestreut oder geräumt. Ausnahmen werden nur bei entsprechenden Meldungen von Polizei, Feuerwehr oder Verkehrsunternehmen gemacht.

Im Bürgerpark genossen Spaziergänger das weiße Ambiente als erste Vorboten des nahenden Winters.
Wie steht es um die Salzbestände?
Laut DBS sind die Salzlager ausreichend ausgefüllt, selbst für länger anhaltenden Schnee. Das Streusalz wird in zwei Salzlagern aufbewahrt. Eine genaue Zahl für das gebunkerte Salz kann der DBS nicht mitteilen. "Das sind aber mehrere Hundert Tonnen", sagt Hartmann. Oft räumen und streuen die Fahrzeuge des Winterdienstes gleichzeitig. Wenn Glätte auf den Straßen festgestellt wird, werden die Taumittel eingesetzt. "Je nach technischer Verfügbarkeit entweder einfaches Salz, Feuchtsalz oder eine Salzlauge", erklärt die DBS-Pressesprecherin.

Schneefall Mitte November an der Weser: Der Wintereinbruch überraschte viele Menschen am Dienstag.
Welche Pflichten haben Privatpersonen?
Für die Räumung und Enteisung der Gehwege sind grundsätzlich die Hauseigentümer verantwortlich. Während der Winterdienst auch nachts in Bereitschaft ist, müssen Anwohner nicht zu jeder Tageszeit Schnee räumen und Wege streuen. Hierbei greift die Räum- und Streupflicht, die werktags zwischen 7 und 20:30 Uhr und am Wochenende von 9 bis 20 Uhr gilt. "Bei andauerndem Schneefall müssen Eigentümer aber nicht ständig fegen und räumen.
Es sei ausreichend damit zu beginnen, wenn sich ein Ende des Schneefalls abzeichne, sagt Ingmar Vergau, Geschäftsführer des Haus & Grund Landesverband Bremen. Von Schnee und Eis befreit werden müssen nach dem Bremer Landesstraßengesetz Gehwege vor dem eigenen Grundstück jeweils bis zu einer Breite von drei Metern. Ist kein Gehweg vorhanden, müssen Anlieger die Randstreifen der Fahrbahnen mit einer Breite bis zu 1,5 Meter räumen.

Die Gehwege zu räumen liegt nicht in der Verantwortung der DBS, sondern muss von den Anliegern übernommen werden.
Als Haus- oder Grundstücksbesitzer hat man auch die Möglichkeit, die Räumungspflicht im Mietvertrag an den Mieter zu übertragen. Außerdem kann ein Winterdienst beauftragt werden. Aber trotzdem gilt: Die Kontrolle ist Pflicht. Erfolgt keine Räumung durch den Dienst, muss der Grundstückseigentümer für eine Ersatzvornahme sorgen. "Im Zweifel muss doch selbst zu Schneeschieber und Streumittel gegriffen werden", erklärt Vergau.
Worauf müssen Anwohner bei der Gehwegreinigung achten?
Bei Glätte sind Anlieger laut DBS verpflichtet, das Eis auf den Gehwegen „abzustumpfen“. Anders als die Profis der Stadtreinigung dürfen Privatpersonen aber grundsätzlich kein Streusalz nutzen. Hintergrund ist der Schutz von Bäumen und begrünten Flächen, denn diese werden durch die Stoffe in den Streumitteln gefährdet. Anstelle des Salzes sollten Anwohner mit Sand, Splitt oder Granulat streuen. Nur bei Glatteis und Eisregen ist der Einsatz von salzhaltigen Streumitteln zulässig. "Wer beim Streuen mit Salz erwischt wird, obwohl das verboten ist, dem droht ein Bußgeld im dreistelligen Bereich", warnt Vergau.