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Von Roller bis Hoverboard Was fährt denn da auf Bremens Rad- und Fußwegen?

Auf den Rad- und Fußwegen in Bremen sind von Hoverboard bis Roller die unterschiedlichsten Gefährte unterwegs. Worin sie sich unterscheiden, und welche Regeln es gibt, erklären wir in einem Überblick.
11.10.2021, 21:27 Uhr
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Was fährt denn da auf Bremens Rad- und Fußwegen?
Von Katia Backhaus

Das Fahrrad hat Gesellschaft bekommen – auf Rad- und Gehwegen sind in Bremen zum Beispiel Roller unterschiedlicher Größe, Funktion und Bauart zu sehen. Auch Lastenräder mit bis zu vier Reifen oder Gefährte mit Elektromotor sind in der Stadt unterwegs. Was einen Cityroller von einem Kickboard unterscheidet und wer womit wo fahren darf: ein Überblick.

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Lastenfahrrad

Das ist es: Zwei Räder, Sattel, Lenker und eine große Box, in der vom Bierkasten bis zum Kleinkind alles Mögliche verstaut werden kann – fertig ist das Lastenrad. Dabei sind diese Eigenschaften durchaus variabel: Auch drei oder vier Räder, eine vorne, hinten oder mittig montierte Gepäckkiste sind üblich. Eine Alternative sind Fahrradanhänger, die bei Bedarf über eine Deichsel oder eine Kupplung anmontiert werden können. Erlaubt ist auch eine elektronische Unterstützung, die sich bei einem Tempo von 25 Kilometern pro Stunde aber automatisch abschalten muss.

Das darf man damit: Mit bis zu einem Meter breiten Lastenrädern (Anhänger dürfen breiter sein) darf man ohne besonderen Führerschein auf Radwegen fahren. Kinder dürfen bis zum siebten Geburtstag auf Sitzen oder in Anhängern mit dem Fahrrad mitgenommen werden. Allerdings muss die fahrende Person mindestens 16 Jahre alt sein und es muss Vorrichtungen geben, damit die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können.

E-Roller/-Scooter

Das ist es: Ein Elektro-Roller (englisch: Scooter), der sechs bis 20 Kilometer pro Stunde schnell ist, gilt als Elektrokleinstfahrzeug. Typischerweise hat er ein Vorder- und ein Hinterrad, eine Stehfläche und einen Lenker. Der Antrieb hat 500 bis 1400 Watt. Die ersten Roller mit Motor gab es übrigens schon 1915 in New York: Das Autoped, ausgerüstet mit einem benzinbetriebenen Einzylinder-Viertaktmotor, konnte bis zu 30 Kilometer in der Stunde fahren. Allerdings wurden sie – weil zu teuer und zu unhandlich – nur bis 1921 produziert.

Das darf man damit: E-Roller dürfen im Prinzip überall dort unterwegs sein, wo auch Fahrräder fahren. Reine Gehwege, Fußgängerzonen und Busspuren sind tabu. In Bremen regelt eine Sondernutzungserlaubnis außerdem, wo Mietanbieter wie viele E-Scooter abstellen dürfen und wo sie geparkt werden sollen. Roller müssen mit Licht und zwei Bremsen ausgestattet sein, eine Betriebserlaubnis haben (gilt auch für private Roller) und versichert sein. Wer durch die Stadt rollern will, muss mindestens 14 Jahre alt und nüchtern sein. Mehr als eine Person darf nicht auf dem Trittbrett stehen.

Hoverboard und Elektro-Skateboard

Das ist es: Ein Hoverboard ist quasi ein Segway ohne Lenker: Es besteht aus zwei parallelen Rädern, mit je einer kleinen Plattform für den Fuß. Angetrieben wird das Gefährt mithilfe eines Akkus. Per Gewichtsverlagerung wird gesteuert, eine Lenkstange oder einen Sitz gibt es nicht. Vor dem Umkippen schützt ein Kreiselstabilisator. Dank des Motors können die Boards zwischen fünf und 20 Kilometer pro Stunde schnell fahren. Elektro-Skateboards sehen aus wie ein langes Skateboard mit Motor darunter und werden mit dem ganzen Körper gelenkt, wobei die Bewegungen denen beim Surfen oder Snowboarden ähneln. Gas geben und bremsen funktioniert per Fernbedienung oder App. Sie können sogar bis zu Tempo 40 erreichen.

Das darf man damit: Ziemlich wenig. Wegen des Tempos, das die Boards erreichen können, dürfen sie nicht auf dem Gehweg unterwegs sein. Allerdings sind sie auch nicht für die Straße zugelassen. Aktuell sind Hoverboards und Elektro-Skateboards deshalb ausschließlich in abgegrenzten, nichtöffentlichen Bereichen erlaubt, zum Beispiel auf Innenhöfen oder der eigenen Terrasse. Ob die Haftpflichtversicherung für mögliche Schäden im privaten Raum aufkommt, sollte laut ADAC vor der Nutzung geprüft werden.

Tret-/Cityroller

Das ist es: Mit so viel Schwung, wie die eigenen Beine schaffen, ist man auf einem Tret- oder Cityroller unterwegs. Die Gefährte mit zwei Rädern, Trittbrett und Lenker gibt es für Kinder und Erwachsene und in unterschiedlichen Varianten: Mit großem Vorder- und kleinem Hinterrad, zum Zusammenklappen, mit luftgefüllten Reifen oder festen Rollen. Allen gemeinsam ist, dass sie ohne Motor auskommen.

Das darf man damit: Tretroller gelten nicht als Fahrzeuge im Sinne der Straßenverkehrsordnung, deshalb unterliegen sie denselben Regeln wie Fußgänger. Sie müssen also auf dem Gehweg fahren und dürfen nur auf die Fahrbahn, wenn es weder einen Bürgersteig noch einen Seitenstreifen gibt. Da sie nicht unter die Klasse der Fahrzeuge fallen, müssen Roller keine Bremsen oder Beleuchtung haben, dies wird in der Regel aber empfohlen – ebenso wie das Tragen eines Helms.

Kickboard

Das ist es: Zwei Räder vorne und eins hinten halten das Kickboard auf Spur. Speziell an dieser Kombination aus Roller und Skateboard ist, dass der Lenker nicht in einer Querstange, sondern einem runden Knauf endet (der allerdings bei Bedarf in einen T-Lenker getauscht werden kann). Gesteuert wird das Gefährt nicht ausschließlich damit, sondern auch über die Verlagerung des Körpergewichts – wie beim Skateboard. Außerdem sind die Räder ziemlich klein, was bei Schlaglöchern oder Gullys für Probleme sorgen kann.

Das darf man damit: Wie Tretroller sind Kickboards nicht auf der Straße oder den Radwegen erlaubt, weil sie laut Straßenverkehrsordnung keine Fahrzeuge sind. Gehwege und verkehrsberuhigte Flächen sind der richtige Ort für ein Kickboard.

Stuntscooter

Das ist es: Ein robuster Roller für Sport und Tricks, das ist der Stuntscooter. Alle Teile des zweirädrigen Gefährts sind fest miteinander verschweißt, deshalb ist zum Beispiel die Lenkerhöhe nicht verstellbar und der Roller kann nicht zusammengeklappt werden. Außerdem ist er etwas schwerer als ein einfacher Tretroller. Die Räder haben ein Kugellager, um die Belastung bei Sprüngen besser auszuhalten.

Das darf man damit: Als Sportgerät ist der Stuntscooter eher in Skateparks als auf Gehwegen zu finden. Definitiv nicht fahren darf er auf Radwegen oder der Straße. Wer Tricks üben will, sollte Schutzkleidung anziehen und einen Helm aufsetzen.

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