Nass, grau und kühl statt sommerlich warm – so hat sich der Juli über weite Strecken in Bremen präsentiert. Zahlen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) belegen: An mehr als 23 Tagen hat es im Juli in Bremen geregnet – in keinem anderen Bundesland war es so nass. Mit rund 150 Litern pro Quadratmeter fiel fast die doppelte Niederschlagsmenge des Solls.
Immerhin: Das Wasser drang in den meisten Fällen nirgends ein, wo es nicht rein sollte. So musste die Bremer Feuerwehr im gesamten Juli nur einen einzigen Keller im Stadtgebiet auspumpen.
Da Wetterextreme und damit Starkregenereignisse aufgrund des Klimawandels in Zukunft zunehmen werden, sollten insbesondere Hausbesitzer aber Vorkehrungen treffen, um sich, ihre Immobilie und ihr Eigentum zu schützen.
Immobilie vor Starkregen schützen: Darauf sollten Sie achten
Die Verbraucherzentrale Bremen erklärt auf Anfrage des WESER-KURIER, dass Abwasserkanäle gewaltige Niederschlagsmengen irgendwann nicht mehr aufnehmen können. Die Folge sei, dass tief liegende Hauseingänge, Keller und Souterrainräume unterhalb der Rückstauebene vollliefen. Das Schmutzwasser, das durch den Rückstau aus dem Kanal in das Gebäude zurückgedrängt werde, hinterlasse Schäden an Wänden, Böden und Einrichtung. "Für alle Schäden durch Rückstau haften Grundstückseigentümer selbst", warnt die Verbraucherzentrale. Deshalb sollten geeignete Vorkehrungen getroffen werden, um sich vor Rückstau bei Starkregen zu schützen.
Oliver Ladeur, Pressesprecher von Hansewasser, erklärt, dass man sich nicht nur gegen Oberflächenwasser und hohe Wasserstände im Kanal schützen kann und sollte – "man muss es sogar!" So verlange der Gesetzgeber einen wirkungsvollen Eigenschutz von Eigentümern. Ladeur: "Die Gleichung 'Starkregen und überflutete Tunnel gleich Überschwemmung im Keller' ist nicht richtig. Von einem vollen Kanal geht eigentlich keine Gefahr aus. Allerdings nur dann nicht, wenn alle Räumlichkeiten auf privatem Grund, die unterhalb der Straßenoberkante oder Rückstauebene liegen, ordnungsgemäß gesichert sind."
Die Verbraucherzentrale Bremen rät, bereits bei der Bauplanung abzuwägen, auf welche Abflüsse verzichtet werden kann. Ungenutzte Abläufe in Bestandsgebäuden sollten verschlossen werden. Bei genutzten Wohnräumen unterhalb des Straßenniveaus könne nur eine Hebeanlage das Gebäude angemessen schützen. Diese gewährleiste auch die weitere Benutzung von Toiletten und Duschen während eines Rückstaus.
"Rückstauklappen hingegen vermögen nicht für einen Abfluss des Wassers zu sorgen. Sie schützen das Gebäude im Falle eines Rückstaus lediglich vor dem Eindringen von Wasser aus dem öffentlichen Kanal", erklärt die Verbraucherzentrale. Damit der Rückstauschutz auch wirklich funktioniert und nicht blockiert wird, sollten Abfälle, Hygieneartikel und andere feste Stoffe auf keinen Fall in der Toilette, sondern über einen Mülleimer entsorgt werden. Hebeanlagen und Rückstauverschlüsse müssen laut Verbraucherzentrale regelmäßig geprüft und gewartet werden, sonst riskierten Grundstückseigentümer bei Schäden ihren Versicherungsschutz.
Oliver Ladeur weist auf das Beratungsangebot von Hansewasser sowie das Starkregenvorsorgeportal hin. Die Beratungen seien kostenlos, die Anfragen zum Schutz vor Kanalrückstau und Oberflächenwasser aufgrund des Unwetters im Juni um ein Vielfaches gestiegen. Damals waren in Bremen zahlreiche Keller vollgelaufen, die Feuerwehr war im Dauereinsatz. Oliver Ladeur spricht von einem "Jahrhundertereignis", den stärksten Niederschlägen im Bremer Westen seit Beginn der Aufzeichnungen. Das heiße aber nicht, "dass es nicht bald wieder geschehen kann".
Was tun, wenn es durch Starkregen zu Schäden kommt?
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass verschiedene Versicherungen die Schäden regulieren: Schäden am Haus können etwas für die Wohngebäudeversicherung sein. Schäden am Hausrat werden ein Fall für die Hausratversicherung. Diese müssten aber umgehend gemeldet werden. So sollten Betroffene vorgehen:
- Schäden müssen der Gesellschaft umgehend und wahrheitsgetreu gemeldet werden. Außerdem sind Sie verpflichtet, alles zu unterlassen, was die Feststellung des Schadens durch die Versicherung erschweren könnte – ansonsten droht der Verlust des Versicherungsschutzes.
- Schaden mindern, soweit möglich: Kaputte Gegenstände sollten Sie erst nach Rücksprache mit dem Versicherer entsorgen. Allerdings müssen Gefahrenquellen beseitigt und so abgesichert werden, dass kein weiterer Schaden entsteht. Wenn ein paar Ziegel vom Dach geweht wurden, sollten Sie dieses notdürftig abdichten. Wenn der Keller mit Wasser vollgelaufen ist, sollte schon mit dem Ausschöpfen begonnen werden.
- Den Versicherer kontaktieren und nach Anweisungen zum weiteren Vorgehen fragen. Beispielsweise wird der Versicherer sagen, ob Sie selbst gleich einen Handwerker beauftragen sollen oder ob er erst jemanden vorbeischicken will. Äußerungen des Versicherers sollten Sie sich unbedingt auch schriftlich geben lassen.
- Dokumentieren: Mit Fotos und/oder Video Schäden möglichst detailliert festhalten. Vorerst keine beschädigten Sachen wegwerfen.
- Oft wird der Versicherer einen "Regulierer" vorbeischicken, der sich den Schaden anschaut. Dieser ist kein unabhängiger Gutachter: Er wird vom Versicherer bezahlt und vertritt dessen Interessen.
- Reparatur und Beseitigung der Schäden: Um Ärger oder Missverständnisse mit dem Handwerker zu vermeiden, sollte der Auftrag so genau wie möglich erteilt werden. Es ist wichtig, den Auftragsumfang, den Ausführungstermin und die Vergütung verbindlich, am besten schriftlich, zu regeln.