Unter Einbeziehung eines im Oktober rechtskräftig gewordenen Urteils hat das Landgericht am Montag gegen den Verdener Rechtsextremisten Rigolf Hennig (83) eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verhängt. Die Strafe wegen vierfacher Volksverhetzung durch Artikel in der Zeitschrift „Stimme des Reichs“ wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Dabei wertete die 5. kleine Strafkammer zu Gunsten Hennigs, dass er auch in der Berufungsverhandlung zumindest ein „Teilgeständnis“ abgelegt habe, wenngleich dieses „nicht von Reue getragen“ gewesen sei. Berücksichtigt wurden auch die angeschlagene Gesundheit des Mediziners im Ruhestand sowie eine besondere Haftempfindlichkeit aufgrund des fortgeschrittenen Alters. Es schützt allerdings nicht generell vor Strafe, wie dem Angeklagten in der Urteilsbegründung noch einmal an naheliegendem Beispiel vor Augen geführt wurde.
Wenn er nicht das Schicksal seiner politischen Weggefährtin Ursula Haverbeck teilen wolle, möge er sich gut überlegen, was er künftig publiziere, riet die Vorsitzende Richterin Marita Gudehus dem Angeklagten eindringlich. Ihm drohe sonst „dasselbe“ wie Haverbeck. Die mittlerweile 90-Jährige, die die meisten der beanstandeten Beiträge für das revisionistische Blatt verfasst hat, befindet sich aufgrund eines Verdener Urteils in Strafhaft.
Störung des öffentlichen Friedens
Nur wenige Wochen nach der Verurteilung Haverbecks zu zweieinhalb Jahren Gefängnis im November 2016 hatten federführend sie und Hennig eine weitere Ausgabe des revisionistischen Blattes erstellt und verbreitet – „nach einem Jahr Zwangspause“, wie zu lesen war, und auf dem Titel eine „gefeierte“ Haverbeck mit Blumenstrauß nach der Verdener Verhandlung. Auch in den drei folgenden Ausgaben fanden sich wieder Artikel, in denen vorwiegend auf diverse Weise der Holocaust geleugnet wurde.
Die Vorsitzende Richterin Gudehus listete einige der krassen verbotenen Meinungsäußerungen auf, die mit Sicherheit auch geeignet seien, den „öffentlichen Frieden“ zu stören.Hennigs Verteidiger, von denen am Montag nur der „Pro Chemnitz“-Aktivist Martin Kohlmann zugegen war, hatten in der vergangenen Woche erwartungsgemäß einen kompletten Freispruch gefordert. Sie wollten dabei auch und offenbar vor allem verhindern, dass der frühere NPD-Kommunalpolitiker finanzielle Folgen seiner – nunmehr angeblich eingestellten – publizistischen Tätigkeit zu tragen hat. Damit erzielten sie jedoch nur einen rechnerisch kleinen Erfolg.
Das Gericht ordnete mit dem Urteil die „Einziehung des Wertes von Taterlangtem“ in Höhe von rund 15.000 Euro an. Das Amtsgericht hatte noch knapp 20.000 Euro zu Grunde gelegt – Geld, das Abonnenten und Einzelerwerber auf das allein auf Hennigs Namen laufende „Spendenkonto“ eingezahlt hatten, jeweils zwischen fünf und 1000 Euro.
Die Einziehung des Geldes, das im relevanten Zeitraum (Dezember 2016 bis August 2017) auf das Konto geflossen ist, erfolgt im Rahmen der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung. Es sei „aufgrund strafbarer Handlungen vereinnahmt“ worden.