Mit 252 bestätigten Neuinfektionen binnen 24 Stunden hat das Robert-Koch-Institut am Donnerstag für Delmenhorst einen neuen Höchstwert gemeldet – wieder einmal. Bis zum Jahreswechsel lag der Rekord bei 61 Corona-Fällen. An den 20 Tagen des Jahres 2022 waren es 14 Mal mindestens 100 Ansteckungen und nun zum zweiten Mal über 200. Auch die Inzidenz erreicht immer neue Rekorde, aktuell liegt sie bei 1407,7. Wie berichtet musste das Gesundheitsamt bereits Mitte der ersten Kalenderwoche, also wohl am 6. Januar, die Kontaktverfolgung einstellen. Mit einer neuen Allgemeinverfügung hat die Stadt nun am Donnerstag diese Aufgabe auch offiziell in die Hände der positiv getesteten Bürger gelegt.
Wer ein positives PCR-Testergebnis erhält, ist ab sofort dazu verpflichtet, sich auch ohne Information des Gesundheitsamtes unverzüglich in häusliche Isolation zu begeben. Zudem muss der Infizierte dem Amt sofort eine Liste seiner Kontaktpersonen zuschicken und diese selbst informieren. In einer Pressemitteilung erklärt Rathaussprecher Timo Frers: "Aufgrund der durch die Omikron-Variante hervorgerufenen sehr hohen Fallzahlen ist es für den Fachdienst Gesundheit aktuell nicht möglich, Corona-Infektionen und Kontaktpersonen innerhalb von 48 Stunden in der Stadt Delmenhorst nachzuverfolgen."
Infizierte müssen im Wesentlichen drei Pflichten erfüllen: das Einhalten der häuslichen Isolation, das Informieren der Kontaktpersonen und das Melden der Kontakte an das Gesundheitsamt. Die Zeit der Isolation dauert grundsätzlich zehn Tage. Bei symptomatischen Verläufen gilt dies ab Beginn der Krankheitssymptome, ohne ist der Stichtag die Entnahme der Probe. Bleiben Infizierte für mindestens 48 Stunden ohne Krankheitssymptome, ist frühestens nach sieben Tagen das "Freitesten" möglich. Wer im medizinischen Bereich arbeitet, benötigt dafür einen PCR-Test. Ansonsten ist dies auch per Antigen-Schnelltest erlaubt. Dies ist nur per Bescheinigung eines Testzentrums möglich, ein Selbsttest aus dem Supermarkt reicht nicht.
Als Risikokontakte gelten Menschen, die zum Beispiel ohne Abstand von 1,50 Metern und ohne Maske mit einer später positiv getesteten Person gesprochen haben. Relevant ist hierbei ein Zeitraum von 48 Stunden vor Beginn der Symptome beziehungsweise Entnahme der Probe. Infizierte müssen gegebenenfalls auch Sorgeberechtigte oder Betreuer über ein positives Testergebnis informieren.
Für die Liste mit den Kontaktpersonen müssen Infizierte Vor- und Nachnamen, Anschriften, Telefonnummern und gegebenenfalls E-Mail-Adressen zusammentragen. All dies soll per E-Mail an gesundheit@delmenhorst.de verschickt werden.
"Der Fachdienst Gesundheit stellt vorerst – für die Dauer der Gültigkeit der Allgemeinverfügung – keine Quarantänebescheide mehr für Kontaktpersonen aus", heißt es in der Pressemitteilung der Stadtverwaltung. Die Verfügung gelte vorerst bis einschließlich 28. Februar. Frers stellt aber auch klar: "Die weiteren Pflichten im Rahmen der Niedersächsischen Absonderungsverordnung gelten für Infizierte und Kontaktpersonen auch unabhängig von einer persönlichen Benachrichtigung durch den städtischen Fachdienst Gesundheit."
Mit einer dreifachen Impfung müssen sich Kontaktpersonen nicht mehr in Quarantäne begeben. Gleiches gilt, wenn die zweite Impfung vor weniger als drei Monaten durchgeführt wurde. Ansonsten gilt auch für Kontakte eine häusliche Isolationszeit von zehn Tagen, das Freitesten ist ebenfalls nach sieben Tagen möglich. Kinder und Jugendliche, die zur Kita oder zur Schule gehen, können eine Quarantäne per negativem Test bereits nach fünf Tagen beenden.
Laut Frers wird der Fachdienst Gesundheit weiterhin Kontakt zu den per PCR positiv Getesteten aufnehmen. Mit der Verpflichtung zur selbstständigen Absonderung werde aber die Gefahr einer Zeitverzögerung vermieden. Der Pressesprecher weiter: "Derzeit konzentriert sich der Fachdienst Gesundheit bei der Kontaktnachverfolgung auf Fälle, in denen es zu einer Ansteckung vieler Personen durch Einzelne gekommen sein könnte, und auf Fälle, an denen Personen mit einem besonders hohen Erkrankungsrisiko beteiligt gewesen sein könnten."
Weitere Informationen gibt die Stadtverwaltung online auf www.delmenhorst.de/aktuelles/coronavirus-informationen-erkrankte-kontaktpersonen.php. Darüber hinausgehende Fragen beantwortet sie per E-Mail an gesundheit@delmenhorst.de. Auf telefonische Rückfragen soll nach Möglichkeit verzichtet werden.