Bremen Stadtteile Osterholz Verden Diepholz Delmenhorst Wesermarsch Oldenburg Rotenburg Cuxhaven Bremerhaven Niedersachsen

Gefahr für Hochwasserschutz Ministerin will Nutrias im Jagdrecht belassen – wieso das wichtig ist

Der Nutria bleibt im Jagdrecht – trotz Diskussionen um eine Novellierung des entsprechenden Gesetzes. Auch die Landwirtschaftsministerin spricht sich für eine Ausweitung der zum Töten Berechtigten aus.
24.05.2025, 06:39 Uhr
Jetzt kommentieren!
Zur Merkliste
Ministerin will Nutrias im Jagdrecht belassen – wieso das wichtig ist
Von Gerwin Möller

In unserer Montagausgabe haben wir über die Jagd auf Nutria berichtet. In dem Artikel hieß es, dass in Hannover an einer Novellierung des Jagdgesetzes gearbeitet wird. Delmenhorsts Kreisjägermeister hatte sich zuletzt bei der Jahreshauptversammlung der Jägerschaft Oldenburg/Delmenhorst energisch dagegen ausgesprochen, die Nutria, die für hohe Schäden im Bereich des Deichschutzes verantwortlich sind, aus dem Jagdrecht zu nehmen. Dazu erreichte unsere Zeitung eine Stellungnahme aus dem zuständigen Ministerium. Natascha Manski, Sprecherin von Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte (Grüne), machte auf die Position ihrer Behörde aufmerksam: "Kursierende Aussagen, es sei geplant gewesen, die Bejagung von Nutria einzuschränken, sind falsch. Vielmehr soll aus Hochwasserschutzgründen sogar eine Ausweitung der zum Töten Berechtigten erfolgen."

Ein vom Ministerium veröffentlichtes Eckpunktepapier habe nach Angaben von Manski vorgesehen, dass die Nutria, ein aus Südamerika eingeschlepptes Nagetier als zu bejagende Art im Jagdgesetz bleiben und zusätzlich eine Duldungspflicht für weitere Bekämpfungsmaßnahmen eingeführt werden sollte. Zusätzlich sei geplant gewesen, die Jägerschaft durch Verwaltungsvorschrift auch für die Bejagung des Bisams, einer aus Nordamerika eingeschleppten Wühlmausart, zu legitimieren. Beide invasiven Arten schädigen insbesondere Hochwasserschutzanlagen und Uferbefestigungen.

Wie der Delmenhorster Kreisjäger die Sache einschätzt

In einem ersten Dialoggespräch des Ministeriums mit der Landesjägerschaft im Herbst 2024 zur Novelle sei im ministeriellen Referentenentwurf vorgesehen gewesen, die Nutria sehr wohl aus dem Jagdrecht zu entfernen, sagt Helmut Blauth. Auf dem Verordnungswege hätte nach Angaben des Vizepräsidenten der niedersächsischen Jägerschaft dann auch Nichtjägern gestattet werden sollen, Nutria zu fangen und zu töten.

Lesen Sie auch

"Ich war bei diesen Dialoggesprächen beteiligt und habe mich dazu auch explizit geäußert", sagte Blauth, der in Delmenhorst auch als Kreisjägermeister fungiert, gegenüber unserer Redaktion. Wenn es sich dann nicht mehr um Jagd auf die Nutria handeln würde, sondern im Rahmen von Schädlingsbekämpfung vorgegangen würde, werden sich viele Jäger daran nicht mehr beteiligen. "Jäger jagen nach den Grundsätzen von Waidgerechtigkeit und Jagdethik auf Tierarten, die nach dem Jagdrecht zu jagen sind", so Blauth. Für Schädlingsbekämpfung mit fragwürdigen Tötungsmethoden und mit untauglichen Druckluftwaffen seien die Jäger nicht zu haben. "Für die Fangjagd und das Töten von jagdbaren Wildarten bedarf es einer Fangjagdlizenz sowie einer Jägerausbildung und -prüfung." Dazu käme die Revierverantwortung. Nur so könne eine tierschutzkonforme Tötung und Nutzung erfolgen. "Das waren meine Worte", so Blauth über die Dialoggespräche.

Unterschied zwischen Jagen und Schädlingsbekämpfung

Weiterhin spricht Blauth noch andere Aspekte, wie Versicherungsschutz, die Aneignungsbefugnis des Wildfleisches der Nutria und die Niedrighaltung tötender Schusswaffen in der Bevölkerung an. Für die Jagdausübung seien die Jäger versichert, würden sie als Schädlingsbekämpfer zum Einsatz kommen, gelte das nicht mehr. Bei der Herausnahme der Nutria aus dem Jagdrecht, müsste eine andere Versicherung gewählt werden.

Die Ministerin, so Blauth, sei, nachdem die Gewässerunterhaltungsverbände ebenfalls ein Veto eingelegt hatten, zu der Erkenntnis gekommen, dass die Nutria im Jagdrecht verbleiben sollen. "Wir Jäger hoffen nun, dass es in dem noch nicht vorliegende Kabinettsentwurf zur Novellierung des Landesjaggesetzes auch so bleibt", erklärt Blauth. Auch in dem dann noch folgenden weiteren Verfahren, auch im Beteiligungsverfahren, sollte es so bleiben.

Das Präsidium der Landesjägerschaft, auf diese Äußerung legt Blauth großen Wert, hätte zu keinem Zeitpunkt die falsche Information verbreitet, dass die Jagd auf die Nutria verboten werden soll. "Diese Falschinformation entstand über Social Media und verbreitete sich leider dann schnell." Der Vorwurf an das Präsidium der Jägerschaft sei folglich falsch.

Nutria: selbst für Füchse keine einfache Beute

Nutrias sind durch ihre scharfen Zähne übrigens besonders wehrhaft und wären daher auch für einen Fuchs keine einfache Beute. Aus der Streckenliste der Jägerschaft Oldenburg/Delmenhorst der letzten fünf Jagdjahre ist eine Zunahme der Fangquote für Nutrias abzulesen. Kam es 2020/21 zu 1122 Abschüssen, steigerte sich diese Zahl 2023/24 auf 1527, 2024/25 lag die Zahl der erlegten Nutria sogar bei 1795 Tieren. Allein im Nachbarbezirk Wesermarsch wurden zuletzt 4500 Nutria unschädlich gemacht, "ein absoluter niedersachsenweiter Rekord", so Blauth, der diesen ehrenamtlichen Deichschutz durch die Jäger würdigt.

Zur Startseite
Mehr zum Thema

Das könnte Sie auch interessieren

Rätsel

Jetzt kostenlos spielen!
Lesermeinungen (bitte beachten Sie unsere Community-Regeln)