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Tipps für Verbraucher Wie sich die Energiekosten begrenzen lassen

Zu vermeiden sind höhere Rechnungen für Strom und Wärme kurzfristig oft nicht, manchmal lässt sich der Anstieg aber etwas reduzieren. Fünf Tipps, mit denen Sie Geld sparen können.
30.01.2022, 13:35 Uhr
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Von Hannes Koch

Betrug die monatliche Gasrechnung bisher 40 Euro, will der Versorger ab jetzt 100 Euro haben. Solche Steigerungen der Energiekosten treffen augenblicklich viele Privathaushalte. Doch nicht alles muss man sich bieten lassen, und gewisse individuelle Einflussmöglichkeiten sind vorhanden.

Was tun, wenn der Versorger den Vertrag kündigt?

Einige Billiganbieter wie beispielsweise Stromio haben die Lieferverträge außerordentlich gekündigt. In diesen Fällen rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen dazu, Schadensersatz geltend machen. Zwar ist nicht zu befürchten, dass der Strom abgestellt wird:

Der örtliche Grundversorger muss die Lieferung aufrechterhalten. Aber vielleicht tut er das nur zu einem teuren Spezialtarif. Dann kann man Widerspruch einlegen, mit der Chance, dass Geld irgendwann zurückzubekommen. Über Einzelheiten berät die Verbraucherzentrale NRW auf ihrer Internetseite. Dort gibt es auch Musterbriefe. Ähnliche Angebote sind bei Verbraucherzentralen in anderen Bundesländern zu finden.

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Wie reagieren bei zulässigen Preiserhöhungen?

Meistens heben die Strom- und Gasfirmen die Preise im Rahmen der laufenden Verträge an, was sie in bestimmtem Rahmen auch dürfen. Sind Privatleute damit nicht einverstanden, können sie selbst kündigen und sich unter anderem mithilfe von Vergleichsportalen wie Verivox oder Check24 auf die Suche nach einer billigeren Alternative machen. „70 Cent pro Kilowattstunde Strom muss man nicht akzeptieren, unter 40 Cent sollte es auch gehen“, sagt Udo Sieverding von der Verbraucherzentrale NRW. Bisher lagen die gängigen Tarife in der Größenordnung von 30 oder 35 Cent. Glück haben die, deren Verträge vorläufig ohne Änderungen weiterlaufen.

Was bringt individuelles Energiesparen?

Viele Haushalte haben bereits einen relativ energiesparenden Geschirrspüler gekauft und alle Lampen mit verbrauchsarmen LEDs ausgerüstet. Die Handlungsmöglichkeiten sind deshalb begrenzt, einige aber vielleicht noch vorhanden. Eventuell kann man den alten Kühlschrank durch einen stromsparenden ersetzen. Es helfen auch Wasserspar-Armaturen, die den Durchfluss warmen Wassers und damit die Heizkosten verringern. Man kann alte Durchlauferhitzer austauschen, Mieterinnen und Mieter sollten darüber mit den Hausbesitzern sprechen.

Weil Computer, Film- und Musikstreaming zunehmend Strom benötigen, könnten Privathaushalte hier ihren Konsum reduzieren, wobei das in die Lebensqualität eingreift.

Können Mieter ihre Kosten durch erneuerbare Energien senken?

Grundsätzlich ja, aber augenblicklich sind die Regelungen für „Mieterstrom“, also erneuerbare Energie vom Dach des Gebäudes, noch sehr kompliziert. Die neue Regierung will sie vereinfachen. Spätestens diesen Sommer dürfte erkennbar sein, was daraus wird. Dann sollte man mit den Vermietern oder Hausverwaltungen reden.

Sind erneuerbare Energien eine Chance für Eigentümer?

Wer Ein-, Zwei-, Mehrfamilienhäuser und Eigentumswohnungen besitzt, kann daran denken, sich unabhängig zu machen vom teuren Strom-, Gas- und Öl-Einkauf. Photovoltaikanlagen (PV) auf den Dächern liefern selbsterzeugte Elektrizität für Licht und Waschmaschinen, aber auch für Wärmepumpen, die Wasser für Heizungen und Duschen erhitzen. Auch Solarkollektoren produzieren Wärme.

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„Sowieso müssen in den kommenden zwei Jahrzehnten alle Gebäude auf erneuerbare Energien umgestellt werden“, sagt Reinhard Loch von der Verbraucherzentrale NRW. Das Gute dabei: „Selbst produzierter Solarstrom lohnt sich schon heute, wenn man einen großen Teil davon selbst verbraucht.“ Die Kosten für Investitionen und Betrieb der PV-Anlagen bewegen sich in der Größenordnung von zehn Cent pro Kilowattstunde Strom, während der Einkaufspreis über 30 Cent liegt.

Die Verbraucherzentralen in den Bundesländern bieten Erstberatungen für Immobilienbesitzer, die Deutsche Energieagentur (Dena) veröffentlicht eine Liste mit regionalen Energieexperten, die sich unter anderem mit den staatlichen Förderprogrammen auskennen, und das Bundesamt für Wirtschaft (Bafa) bezuschusst die Gutachten für die Gebäudesanierung.

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