Es muss nicht immer ein Hotelzimmer sein: Rund ein Viertel der Reisenden wählt laut Zahlen des Deutschen Tourismusverbandes eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus als Unterkunft für den Urlaub aus. Einen Popularitätsschub hat der Möglichkeit, jenseits von Hotel oder Campingplatz in einer Wohnung unterzukommen, die Plattform Airbnb gebracht. Doch auch jenseits dessen können Urlaubssuchende Apartments oder Ferienwohnungen finden, ob über Vermittlungsportale oder direkt beim Vermieter. In der Vielzahl seriöser Anbieter von Ferienwohnungen finden sich jedoch immer wieder auch betrügerische Angebote.
Im schlimmsten Fall kommt es dann vor, dass die Reisenden vor der Zieladresse stehen, sich dort aber nicht die gemietete Wohnung befindet. Als Standard-Check vor einer Buchung sollten Reisende daher die Adresse der Unterkunft überprüfen.
Check mit Google Maps
Das geht mit Kartendiensten wie zum Beispiel Bing von Microsoft oder Google Maps. Befindet sich an der Stelle tatsächlich ein Wohngebäude? Lassen sich die Bilder, mit denen das Angebot beworben wird, mit den Bildern der Kartendienste in Einklang bringen? Hilfreich ist dabei auch, die Luftaufnahmen oder Straßenansichten der Kartendienste zu nutzen.
Zweiter Schritt: Fotos und Anzeigentext überprüfen. Letzter lässt sich einfach in eine Suchmaschine kopieren. Wurde bereits vor dem Angebot gewarnt, sollte diese Warnung als Treffer auftauchen. Die Fotos lassen sich bei Google in die umgekehrte Bildersuche einspeisen. Betrüger machen sich häufig nicht die Mühe, für mehrere Angebote unterschiedliche Fotos anzufertigen. Werden die gleichen Bilder bei einem anderen Angebot verwendet, ist Vorsicht geboten.
Fake-Shop-Finder bei Verbraucherzentralen
Ebenfalls stutzig machen sollte es, wenn Unterkünfte über Chatdienste wie Whatsapp oder Viber angeboten werden. Die Verbraucherzentralen raten, in solchen Fällen nicht über die dort verbreiteten Links zu buchen, sondern bei Interesse die Seiten der Reiseanbieter selbst anzusteuern. Denn Betrüger würden immer wieder Webseiten erstellen, die denen von namhaften Reiseanbietern oder Fluggesellschaften ähnelten. Auch ungewöhnlich niedrige Preise könnten ein Zeichen für einen Betrugsversuch sein. Hilfreich bei der Überprüfung sind auch der Fake-Shop-Finder der Verbraucherzentralen und der Warnmelder des Verbandes Deutscher Ferienhausagenturen.
Bei Ferienwohnungen ist eine Zahlung zumindest eines Teilpreises vorab durchaus üblich. Das Europäische Verbraucherzentrum rät gerade bei der Bezahlung zur besonderen Vorsicht: So solle die Übermittlung des Geldes am besten über das Buchungsportal abgewickelt werden, sofern eines genutzt wurde. Lastschrift oder die Zahlung per Kreditkarte seien die besten Wege, auch Paypal gelte als sicher. Von Zahlungen mit Diensten wie Western Union oder Moneygram solle man absehen – hier lasse sich der Empfänger verschleiern.
Doch was tun, wenn es zu spät ist? Wenn die Unterkunft gebucht, das Geld bezahlt ist? Die Verbraucherzentralen raten zu folgendem Vorgehen: Als Erstes versuchen, die Zahlung zu stornieren oder zurückzuholen. Dafür muss umgehend die Bank oder Kreditkartenfirma informiert werden oder der Zahlungsdienstleister, etwa Paypal. Eine Anzeige bei der Polizei hilft dabei oft in der Kommunikation mit Banken, Zahlungsdienstleistern oder Vermittlungsplattformen.
Bislang seien Fake-Unterkünfte in Bremen noch kein Thema, sagt Parsya Baschiri von der Bremer Verbraucherzentrale. Jedenfalls sei noch keine betroffene Person diesbezüglich an die Beratung der Verbraucherzentrale herangetreten. Baschiri könne sich zwar vorstellen, dass es solche Fälle auch in Bremen gebe, bekannt seien der Verbraucherzentrale jedoch keine.