Das Bundesverfassungsgericht stärkt seit jeher den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Eine Überraschung stellt das Urteil nicht dar. Was es aber ist: weltfremd. Das machen die kleinen Wörtchen deutlich, mit denen die Richter akrobatengleich jonglierten. Sie sprachen von „vorteilsgerecht“, „belastungsgleich“ und davon, dass der Gesetzgeber keinen „Wirklichkeitsmaßstab“ anlegen müsse, weil die „Wahrscheinlichkeit“ reiche.
Doch um was – bitteschön – geht es sonst als um die Realität, dass Deutschlands Bürger jährlich üppige acht Milliarden Euro für ARD, ZDF und Deutschlandfunk bezahlen müssen? Ganz egal, ob sie die Sender nutzen oder nicht. Gerecht ist rein gar nichts. Singles zahlen genauso die monatlichen 17,50 Euro wie eine mehrköpfige Familie oder eine Wohngemeinschaft, das Doppelverdienerpaar dasselbe wie Alleinerziehende.
Da wäre es auch schon kein Unding mehr gewesen, Zweitwohnungsbesitzer weiterhin zu schröpfen. Das Argument, jeder erhalte dafür ein umfangreiches Angebot, erweist sich beim Betrachten der Programme als absurd. Tag für Tag die gleiche Leier. Einfalt statt Vielfalt. Unzählige Krimis, Talkshows noch und nöcher, ein Quiz nach dem anderen, pilcherisierte Filmchen und Nachrichtenformate aller Couleur füllen die Sendeminuten.
Doch all das offerieren auch Kommerzsender, teils sogar besser und früher. Tatsächliche profilbildende Beiträge verstecken die Planer von ARD und ZDF aus unangebrachter Quotengier in den Nachtstunden. Eines ist klar: An der Skepsis dem Zwangsbeitrag gegenüber ändert das Urteil nichts. Bei der Entscheidung handelt es sich um eine unberechtigte Privilegierung und eine lebenslange finanzielle Stütze des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.