Am Mittwoch vergangener Woche musste der Freimarkt-Ersatz „Freipark“ nach noch nicht einmal einer Woche wieder schließen: Wegen der stark angestiegenen Zahl von Corona-Infektionen hatte das Ordnungsamt die Zulassung widerrufen. Dagegen hatten die Schausteller mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht geklagt. Die Entscheidung ist rechtmäßig, das hat am Freitag das Verwaltungsgericht entschieden und den Widerruf der Zulassung abgelehnt.
Erlaubnis unter Vorbehalt
Der „Freipark“ war mit einer ganzen Reihe von Auflagen gestartet, so waren zunächst 6000 Besucher zugelassen, diese Obergrenze wurde zum Start schließlich noch einmal auf 3000 reduziert. Das Verwaltungsgericht begründet seine Entscheidung damit, dass die Erlaubnis aufgrund des Infektionsgeschehens von vornherein nur unter Vorbehalt erteilt worden war.
Die Schausteller führten in ihrem Eilantrag an, sie würden gegenüber der Gastronomie und dem Einzelhandel benachteiligt. „Wir haben Verständnis für diese schwierige Zeit. Uns fehlt aber das Verständnis für die Schließung“, sagte Bettina Robrahn-Böker am Dienstag, Geschäftsführerin der Veranstaltungsgesellschaft Bremer Schausteller. „Es geht um unseren Berufsstand, um unsere Existenz“, sagte Susanne Keuneke, Vorsitzende des Bremer Verbandes der Schausteller und Marktkaufleute (BSM). Ob die Schausteller nun vor das Oberverwaltungsgericht ziehen, ist noch unklar.