Bremen verschärft das Wohnungsaufsichtsgesetz. Das Ordnungsamt als zuständige Behörde bekommt erstmals die Möglichkeit, einem Vermieter oder auch einer Wohnungsverwaltung die Zuständigkeit für eine Immobilie zu entziehen. Das übernimmt dann ein Treuhänder, also zum Beispiel eine von der Stadt beauftragte Wohnungsverwaltung. Das soll immer dann möglich werden, wenn – wie es im Gesetz heißt – "Verwahrlosung vorliegt oder ein Missstand oder eine konkrete Gefährdung gesunder Wohnverhältnisse besteht" und keine Abhilfe durch den Eigentümer erkennbar ist.
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