95,8, 93,7, 88,3, 72,4 und an diesem Sonnabend 65,7: Die Sieben-Tage-Inzidenz ist in Bremen zuletzt kontinuierlich gesunken und liegt nach den maßgeblichen Zahlen des Robert-Koch-Instituts den fünften Werktag in Folge unter der Marke von 100. Deshalb wird die "Bundes-Notbremse" ab Montag, 17. Mai, außer Kraft gesetzt, es gelten nun wieder die Vorgaben der aktuellen Bremer Corona-Verordnung. Das bedeutet Lockerungen in einigen Bereichen - ein Überblick.
Ausgangssperre
Sie gilt nun nicht mehr. Alle Bremerinnen und Bremer dürfen sich zwischen 22 Uhr und fünf Uhr auch wieder außerhalb ihrer Wohnung aufhalten.
Einzelhandel, Friseure und Museen
Bremen kehrt zum Terminshopping ("Date & Collect") zurück. Voraussetzungen für den Besuch von Geschäften und Läden nach Anmeldung sind aber, dass die Kontaktnachverfolgung gewährleistet ist und in den Geschäften FFP2- oder medizinische Masken getragen werden. Außerdem sind die Zahlen der Kunden weiterhin begrenzt (mindestens zehn Quadratmeter Platz für jede Person). Bei Friseuren sowie in Nagel- und Kosmetikstudios gilt ebenfalls die Maskenpflicht. Ist es Personen, die körpernahe Dienstleistungen in Anspruch nehmen wollen, nicht möglich, Masken zu tragen, müssen sie einen negativen tagesaktuellen Coronatest vorlegen. Museen, botanische Parks oder Zoos können an zuvor im Internet oder per Telefon gebuchten Terminen besucht werden.
Schulen und Kindertagesstätten
An den Grundschulen wird ab Montag wieder in voller Klassenstärke unterrichtet, wie die Bildungsbehörde mitteilt. Masken müssen nicht mehr verpflichtend getragen werden - das Ressort von Senatorin Claudia Bogedan (SPD) weist aber darauf hin, dass sie weiterhin getragen werden dürfen. Bestehen bleibt die Testpflicht.
Keine Änderungen gibt es für die weiterführenden Schulen und die Kitas. Die weiterführenden Schulen bleiben im Wechselmodell mit Halbgruppen, die Testpflicht gilt weiterhin. Prüfungen werden nach Angaben der Behörde wie geplant durchgeführt. In den Kitas bleibt es beim Regelbetrieb.
Kontaktbeschränkungen und Sport im Freien
Ab Montag sind wieder Treffen von bis zu fünf Personen aus zwei unterschiedlichen Haushalten erlaubt (Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit) - mit bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten ist nun auch wieder Sport unter freiem Himmel möglich. Für unter 15-Jährige gilt: Sport im Freien ist in Gruppen bis maximal 20 Personen erlaubt.
Regelungen, die in Kraft bleiben
Allgemein gilt die 25. Auflage der "Bremer Corona-Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2".
In Kraft bleibt das Außer-Haus-Verkaufsverbot für alkoholische Getränke, die Pflicht, in medizinischen Bereichen, in stationären Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und in der ambulanten Pflege FFP2- oder medizinische Masken zu tragen sowie die Maskenpflicht überall dort, wo sie im Stadtgebiet ausgewiesen ist.
Geplante Lockerungen
Wie es für die Außengastronomie, die Kultur und touristische Übernachtungen weitergeht, ist noch nicht klar. Der Senat wird sich voraussichtlich in seiner Sitzung am Dienstag mit dem Thema beschäftigen. Lockerungen könnte es frühestens ab dem 21. Mai geben. Für eine mögliche Öffnung der Hotels hatte der Senat bereits deutlich gemacht, dass Hygienekonzepte mindestens bei der Anreise ein negatives Testergebnis oder einen Impf- beziehungsweise Genesenen-Nachweis enthalten müssen.
Die Angaben zu Friseuren und körpernahen Dienstleistungen wurden am 16. Mai um 14.30 Uhr aktualisiert.