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Frist in der Smartphone-App Läuft der digitale Impfpass ab?

Wer seinen Impfnachweis auf das Smartphone geladen hat, sieht in den Detail-Informationen der App ein technisches Ablaufdatum nach einem Jahr. Was es mit dieser Frist auf sich hat.
29.10.2021, 06:33 Uhr
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Läuft der digitale Impfpass ab?
Von Sabine Doll

Peter Buschmann hat vor einiger Zeit seine zweite Impfung gegen Covid-19 erhalten. Nachdem die 14-Tage-Frist verstrichen ist, gilt er als vollständig geimpft. Das zeigt der Status im Pass auf dem Smartphone an. Das digitale Dokument ist damit Nachweis für den Impfschutz und Eintrittskarte überall dort, wo entsprechende Regeln wie 2G oder 3G gelten – wo also ausschließlich Geimpfte, Genesene oder Getestete Zugang haben. In Restaurants, Kinos oder Museen etwa – je nachdem, welche Vorgaben wo gelten. Und auch für Flugreisen ins Ausland ist der digitale Impfpass entscheidend, wenn es etwa im Reiseland entsprechende Einlassbestimmungen gibt. 

Beim Blick in die Cov-Pass-App auf seinem Handy stutzte der Bremer. Beim Klick auf "Zertifikate anzeigen" und anschließend "Impfung 2 von 2", wo die Details des Impfzertifikats wie persönliche Daten und Informationen zum Impfstoff angegeben sind, liest er unter der Überschrift "Technisches Ablaufdatum": "Bitte bemühen Sie sich rechtzeitig darum, einen neuen digitalen Nachweis ausstellen zu lassen". Auch ein Datum für eine Frist ist angegeben: Demnach ist das Zertifikat exakt ein Jahr gültig, nachdem er den Nachweis auf das Smartphone hochgeladen hat.

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Buschmann wendet sich an den WESER-KURIER und die Gesundheitsbehörde mit der Frage, was es mit diesem Ablaufdatum auf sich hat. "Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Reisende nach meiner Einschätzung und Wahrnehmung nach Ablauf eines Jahres Probleme zum Beispiel am Flughafen bekommen, da der Impfstatus ja dann nicht mehr gültig ist." Ähnlichen Situationen werde man zum Beispiel auch im Restaurant bei Vorlage des digitalen Impfnachweises begegnen, so der Bremer.

In der Gesundheitsbehörde ist das Thema bekannt, wie deren Sprecher Lukas Fuhrmann dem WESER-KURIER bestätigt: "Wir haben schon einige Anfragen von Bremerinnen und Bremern dazu bekommen. Die wichtigste Botschaft ist: Hierbei handelt es sich um ein rein technisches Ablaufdatum, nicht um ein Ablaufdatum der Impfung. Wenn man in den gelben Impfpass schaut, sieht man, dass dort kein Ablaufdatum verzeichnet ist."

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Die Gesundheitsbehörde habe bereits mehrfach beim Gesundheitsministerium in Berlin angemerkt, dass es dafür eine Lösung brauche, weil die aktuelle Darstellung für Verunsicherung sorge. "Laut dem Bundesministerium wird daran gemeinsam mit dem Hersteller gearbeitet. Als Bremer Behörde können wir das in Eigenregie nicht beheben, da es nicht unsere Apps sind", so Fuhrmann. "Niemand muss sich aber Sorgen machen, dass der Impfschutz abläuft, das ist definitiv nicht der Fall."

Neben der Cov-Pass-App wird das technische Ablaufdatum auch in der Corona-Warn-App angezeigt. Der einjährige Zeitraum bezieht sich laut dem Bundesgesundheitsministerium dabei nicht auf das Datum, an dem die Spritze zum vollständigen Impfschutz gegeben wurde – sondern, wann das digitale Impfzertifikat ausgestellt wurde. Die ersten Impfzertifikate liefen Ende des zweiten Quartals 2022 aus. "Bis dahin wird es eine einheitliche europäische Lösung geben, sodass auch nach Ablauf der Impfzertifikate eine Nutzung des digitalen Impfnachweises möglich sein wird", heißt es dazu auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.

Die Impfzertifikate mit dem QR-Code zum Einscannen werden unter anderem an den Impf-Orten ausgestellt: Dazu zählten die inzwischen geschlossenen Impfzentren, in Bremen wurden sie durch neue Impfstellen ersetzt. Auch bei niedergelassenen Ärzten sind die Zertifikate erhältlich, wenn man dort seine vollständige Impfung erhalten hat. Seit Mitte Juni ist es auch möglich, die Impfzertifikate in Apotheken ausdrucken zu lassen. "In den Bremer Apotheken wurden seitdem insgesamt etwa 325.000 Impfzertifikate ausgestellt", teilt Isabel Justus mit, Geschäftsführerin der Bremer Apothekerkammer.

Neben dem gelben Impfbuch oder einer entsprechenden Impfbescheinigung müssen Kundinnen und Kunden auch ein Ausweisdokument, in der Regel den Personalausweis, vorlegen. Damit vergleichen die Apothekerinnen und Apotheker, ob es sich tatsächlich um die geimpfte Person beziehungsweise um einen echten Impfausweis handelt. Wie berichtet, sind bundesweit und auch in Bremen zunehmend gefälschte Impfpässe im Umlauf, mit denen Impfzertifikate verlangt werden.

Zur Sache

Informationen zum Impfnachweis

Die Bremer Gesundheitsbehörde hat auf ihrer Internetseite www.gesundheit.bremen.de diverse Fragen und Antworten rund um das Thema Corona-Impfung – speziell auch zum Impfnachweis – zusammengestellt. In dem Online-Portal www.impfzentrum.bremen.de gibt es auch einen Zugang zur Registrierungsliste für Impftermine, unter anderem für die Auffrischungsimpfungen. Fragen zum Impfen und zum Impfnachweis beantworten auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgertelefons unter der Nummer 115. Informationen zum digitalen Impfnachweis gibt es auch auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums www.zusammengegencorona.de/impfen (Rubriken "Aufklärung zum Impftermin", "Impfnachweis".

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