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Innenbehörde gibt Konzept in Auftrag Bremer Polizei prüft Einsatz von Drohnen

In Nordrhein-Westfalen und Sachsen fliegen sie schon - Polizeidrohnen, die beispielsweise Großeinsätze überwachen oder bei der Suche nach Personen helfen. Nun prüft auch die Bremer Polizei eine Anschaffung.
14.06.2020, 05:00 Uhr
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Bremer Polizei prüft Einsatz von Drohnen
Von Jürgen Theiner

Die Innenbehörde steht der Nutzung von Drohnen in der Polizeiarbeit grundsätzlich positiv gegenüber. Erste Einsätze solcher unbemannten Flugobjekte hat es auch bereits gegeben. Das geht aus einem Papier des Innenressorts hervor, mit dem sich der Senat am Dienstag beschäftigen wird. Die CDU-Bürgerschaftsfraktion hatte sich nach der Haltung der Behörde zu dem Thema erkundigt.

Drohnen sind Fluggeräte mit vier bis acht Rotoren und einem Gewicht, das je nach Modell bis zu zehn Kilogramm erreichen kann. Sie können mehrere hundert Meter hoch fliegen und mit Kameras bestückt werden, was sie für die polizeiliche Verwendung interessant macht. In den USA, Frankreich, Großbritannien und den Niederlanden werden die geräuscharmen Fluggeräte schon seit einiger Zeit in größerem Stil eingesetzt.

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Auch einzelne deutsche Länderpolizeien verfügen bereits über Drohnen, Sachsen und Nordrhein-Westfalen etwa. Dort werden sie zum Beispiel für Lagebilder bei Demonstrationen und Fußballspielen genutzt. In der 2016 gegründeten „Koordinierungsstelle Drohne“ tauschen sich die Länderbehörden über ihre Erfahrungen mit dem noch relativ neuen Einsatzmittel aus.

In Bremen einmal eingesetzt

Die Bremer Polizei verfügt bisher über kein eigenes Gerät. Erst in einem Fall hat sie nach Darstellung der Innenbehörde mit Drohnen gearbeitet, die vom Bundeskriminalamt und der nordrhein-westfälischen Polizei ausgeliehen waren. Dabei ging es darum, Personen zu observieren, die mit Steinen, Nagelbrettern und Gehwegplatten den Verkehr auf Autobahnzubringern gefährdeten.

Die möglichen Szenarien, die der Innenbehörde für den Einsatz von Drohnen vorschweben, sind vielfältig. In dem noch nicht veröffentlichten Papier, das dem WESER-KURIER vorliegt, ist unter anderem von der Dokumentation, Rekonstruktion und Vermessung von Tatorten und Unfallstellen die Rede. Außerdem von Spurensuche und Beweissicherung, von der Überwachung von Gebäuden und Orten zur Gefahrenabwehr sowie der Aufklärung bei polizeilichen Zugriffen.

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Die Innenbehörde hat die Polizeiführung inzwischen beauftragt, ein Konzept für den Einsatz von Drohnen zu erarbeiten. Dabei geht es nicht zuletzt um rechtliche Aspekte. Denn mit der Überwachung von Personen aus der Luft können Grundrechtseingriffe verbunden sein – Stichwort informationelle Selbstbestimmung. Das Konzept soll auch taktische und organisatorische Aspekte umfassen, ein Thema ist darüber hinaus die IT-Sicherheit. Am Geld würde die Beschaffung einer Bremer Polizeidrohne vermutlich nicht scheitern. Geeignete Systeme für die polizeiliche Praxis seien für untere vierstellige Beträge zu haben, heißt es. Hochwertige Kameraoptik, spezielle Detektoren, Sensoren und Software könnten das Gerät allerdings bis in den höheren fünfstelligen Bereich verteuern.

Rechtswidriger Einsatz von Drohnen durch Privatpersonen

Die CDU erkundigte sich in ihrer Anfrage auch nach den Gefahren, die sich in der jüngeren Vergangenheit durch den rechtswidrigen Einsatz von Drohnen durch Privatpersonen ergeben haben. Viel steht da allerdings nicht zu Buche. Laut Innenbehörde wurden zwischen Anfang 2017 und April 2020 von der Polizei lediglich zwei Straftaten erfasst. In einem Fall hatte ein Unbekannter mit einer Drohne eine Person durch ein geschlossenes Fenster beobachtet. Das andere Delikt war ähnlich gelagert und stand im Zusammenhang mit einer Stalker, der einer Person nachstellte.

Bei der Vorbereitung von Großveranstaltungen bezieht die Polizei nach Darstellung der Innenbehörde eine mögliche Gefährdung durch Drohnen Dritter routinemäßig in ihr Lagebild ein. In der Vergangenheit war das unter anderem bei der „Sail“-Regatta in Bremerhaven und beim Empfang von Staatsgästen der Fall. Mehr als die Gefahr einzuschätzen kann Bremens Polizei auch nicht tun, denn sie verfügt gegenwärtig „nicht über technische und personelle Einsatzmittel zur Detektion und Abwehr von Drohnen“, wie es in dem Senatspapier ein. Solches Gerät müsse bei Bedarf von anderen Bundesländern angefordert werden.

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