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Kleiner Geldsegen Studenten erhalten Rückerstattung für Neun-Euro-Ticket

Die rund 37.000 Studenten, die im Land Bremen eingeschrieben sind, erhalten 86 Euro zurück. Hintergrund ist eine Rückerstattung für das Neun-Euro-Ticket. Das Geld landet aber nicht automatisch auf dem Konto.
12.10.2022, 16:42 Uhr
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Studenten erhalten Rückerstattung für Neun-Euro-Ticket
Von Björn Struß

Im Land Bremen dürfen sich die rund 37.000 eingeschriebenen Studenten auf einen kleinen Geldsegen freuen. Die Hochschulverwaltungen haben die zumeist jungen Menschen per E-Mail darüber informiert, dass ihnen eine Rückerstattung von 85,91 Euro zusteht. Voraussetzung ist, bereits im vergangenen Sommersemester eingeschrieben gewesen zu sein. Studenten der Universität Bremen haben bis zum 21. Oktober Zeit, der Verwaltung die IBAN für die Überweisung mitzuteilen. An der Hochschule Bremen endet die Frist am 1. November.

Hintergrund ist das Neun-Euro-Ticket, mit dem sich in den Monaten Juni bis August Busse, Bahnen und Regionalzüge nutzen ließen. Studenten konnten ihr Semesterticket in diesem Zeitraum wie ein Neun-Euro-Ticket nutzen und mussten nicht zusätzlich Geld ausgeben. Mit dem Semesterbeitrag zahlen Studenten pro Halbjahr 194,41 Euro für ein Semesterticket, mit dem sie den ÖPNV im Großraum Bremen nutzen können. Für die drei Sommermonate hatten sie also bereits deutlich mehr als 27 Euro ausgegeben.

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Verkehrsverbünde wie der VBN hatten schon frühzeitig signalisiert, den Differenzbetrag zurückzahlen zu wollen. Fraglich war aber bis zuletzt, wie die Hochschulverwaltungen das Geld mit möglichst wenig Aufwand an Tausende Studenten zurücküberweisen können.
"Für die Langwierigkeit dieses Prozesses machen wir die fehlenden Weisungen der Bundesregierung mitverantwortlich", teilt der Allgemeine Studierendenausschuss (Asta) der Hochschule Bremen auf Nachfrage mit. Die mit dem Neun-Euro-Ticket verbundenen politischen Ziele seien grundsätzlich zu begrüßen gewesen. Trotzdem hätten sich die Studenten insgesamt mehr Klarheit rund ums Ticket gewünscht.

"Das vom Immatrikulationsamt und Asta entwickelte Vorgehen ermöglicht uns, den vollen Rückerstattungsbetrag an die Studierenden auszuzahlen", betont die Studentenvertretung. In Deutschland habe es auch Hochschulen gegeben, die den Verwaltungsaufwand als Pauschale vom Rückerstattungsbetrag abgezogen hätten.

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