Illegale Graffiti an Hauswänden sind in Bremen keine Seltenheit und verärgern viele Anwohner. Nun wurde auch der Eigentümerverband Haus und Grund in Bremen erneut "Opfer einer Graffitiattacke", teilte der Geschäftsführer Ingmar Vergau am Montag mit.
Schon Anfang des Jahres hatte der Verband die Bremer Politik aufgefordert, stärker gegen Vandalismus vorzugehen. "Wir haben damals gefordert, die Schmierereien als Straftaten bei der Polizei zu melden. Konsequenterweise haben wir heute bei der Polizei Bremen Strafanzeige gestellt", sagte Vergau. "Das Gesetz sieht für solche Straftaten einen Strafrahmen bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe vor." Wenn ein Sprayer strafrechtlich verurteilt ist, könne der betroffene Eigentümer Schadensersatzansprüche geltend machen.
„Bedauerlich ist, dass eine kleine Gruppe von Straftätern der Stadtgesellschaft mit ihren Sprühattacken einen hässlichen Stempel aufdrückt“, sagte Vergau. „Ausgelöst durch eine Petition an die Bremische Bürgerschaft haben sich in Bremen Menschen aus allen Bereichen der Gesellschaft zusammengefunden, um eine Initiative gegen Farbvandalismus, die Verschmutzung und die Vermüllung der Stadt zu bilden, die Haus und Grund unterstützt.“
Farbvandalismus schadet Attraktivität Bremens
Der Verbandschef kritisiert weiter, dass durch Farbvandalismus verwahrlosende Fassaden zu weiteren negativen Entwicklungen in den Stadtteilen führten. Gerade in der Bahnhofsvorstadt sei das gut zu beobachten. „Gebäudefassaden und Bürgersteige – das gesamte Straßenbild sind die Visitenkarten der Stadt. Wenn wir hier nicht gemeinsam auf das Erscheinungsbild Acht geben, wird die Attraktivität Bremens weiter sinken“, erklärte Vergau.
Er rät der Stadt Bremen, sich ein Beispiel an der Stadt Freiburg zu nehmen. Dort erhielten private Eigentümer, die illegale Graffiti an ihren Gebäuden fachmännisch durch Ansprechpartner der Malerinnung entfernen lassen, eine sogenannte Nachstreichgarantie als Absicherung. Sollte eine Fassade innerhalb eines halben Jahres erneut mit Graffiti beschmiert werden, übernehme die Stadt bis zu zweimal die Kosten zur Beseitigung. "Voraussetzung hierbei ist, dass der Eigentümer seine Fassade auf eigene Rechnung von illegalen Graffiti befreit oder seine Fassade auf eigene Rechnung frisch gestrichen hat", so Vergau. Auch eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung muss gestellt werden.