Kenneth Shutt orientiert sich momentan an einer alten Fußball-Weisheit. "Wir planen von Spiel zu Spiel." Anders können der 72-Jährige und seine Frau Quing Wang mit ihrem Bier- und Bratwurstverkauf an den Heimspieltagen von Werder Bremen derzeit nicht agieren. Die amtliche Genehmigung für seinen mobilen Gastronomiebetrieb unter dem Dach einer Autowerkstatt in der Straße Auf dem Peterswerder ist seit vorigen Sommer ausgelaufen, sein Antrag auf Verlängerung wurde abgelehnt – nachdem die Erlaubnis über 20 Jahre lang ohne Probleme gewährt wurde.
Shutt klagt deshalb gegen die zuständige Baubehörde vor dem Bremer Verwaltungsgericht. Mit einem Eilverfahren im Sommer hat er bislang erreicht, dass die Stadt vorerst darauf verzichtet, den Betrieb umgehend zu schließen. Seitdem hat er Zeit. "Mein Anwalt hat gesagt, das Verfahren könne auch einige Jahre dauern und solange kann ich erst mal weitermachen." Dass das Verwaltungsgericht bislang nichts von sich hören ließ und noch kein Verhandlungstermin angesetzt wurde, betrachtet er als positive Entwicklung.
Die Nachricht, dass die Baubehörde den langjährig bekannten Verkaufsstand kurz vor dem Osterdeich auf dem Weg vom Brommyplatz zum Stadion nicht mehr genehmigen will, hatte zahlreiche Bremer Fußballfans aufhorchen lassen. Die nur rund 200 Meter lange Straße Auf dem Peterswerder ist ein beliebter Weg zum Stadion, den bei jedem Heimspiel mehrerer Tausend Besucher passieren. Die Straße ist dann für den Verkehr gesperrt. Knapp 1500 Unterschriften für den Erhalt ihres Verkaufsstandes haben Shutt und Wang darum an zwei Spieltagen im Herbst sammeln können und Ende 2024 der Behörde vorgelegt.
Neubewertung wegen Gerichtsurteil
Die CDU-Fraktion in der Stadtbürgerschaft hatte zeitgleich eine Berichtsbitte zu dem Thema an die Verwaltung gerichtet. Anfang Dezember 2024 beriet die Baudeputation darüber. Die Behörde musste ihre Neubewertung des Bierverkaufs nach 20 Jahren Betrieb vor den Abgeordneten darlegen. Danach ist eine Grundsatzentscheidung des Bremer Verwaltungsgerichts zum Ausschank in Wohngebieten vom März 2023 ausschlaggebend. Dabei ging es um den Bierverkauf eines Reisebüros an den Werder-Heimspieltagen in derselben Straße. Der Betreiber wollte eine Erlaubnis einklagen, das Gericht aber entschied, dass ein ausschließlich auf auswärtige Besucher abzielendes gastronomisches Angebot in einem reinen Wohngebiet nicht genehmigungsfähig ist. Die Baubehörde sieht nach diesem Urteil auch für Shutts Bierverkauf keine rechtliche Grundlage mehr – 20 Jahre Vorgeschichte zum Trotz.
Zugleich hat sie ihm ihre Idee für einen Ausweg aufgezeigt: Er könne doch einen regulären gebietsversorgenden Gastronomiebetrieb beantragen, der dann auch einen Außenverkauf mit Ausschank an Spieltagen vornehmen kann. "Die Bauordnungsbehörde steht für die Beratung einer solchen im Wohngebiet zulässigen Betriebsform zur Verfügung", heißt es in dem Bericht an die Baudeputation. Wie das praktisch aussehen soll, ist Shutt und Wang allerdings ein Rätsel. "Wir stehen auf dem Hof einer Werkstatt. Da kann ich doch nicht dauerhaft ein Café aufmachen", sagt Shutt.