Ein umstrittenes Gesetz zur Errichtung eines Ausbildungsfonds könnte am Donnerstag von Mitgliedern des Bremer Landtags beschlossen werden. Im Bundesland Bremen hat die geplante Vermögensreserve eine Debatte in einer Größenordnung ausgelöst wie zuletzt wenig andere politische Themen. Gegen 14.30 Uhr könne die zweite Lesung des Gesetzes beginnen, schätzte die Sprecherin der Bremischen Bürgerschaft. Das Ziel, einen Ausbildungsfonds aufzubauen, war bereits im rot-grün-roten Koalitionsvertrag von 2019 festgehalten worden.
Gesetz sieht Abgaben von Arbeitgebern vor
Der Fonds soll sicherstellen, dass es im Land ausreichend Ausbildungsplätze gibt. Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt (Linke) sagte während der ersten Lesung des Gesetzes Ende Februar, dass im vorigen Jahr rund 2500 Interessierte keinen Ausbildungsplatz bekommen hätten. In der Folge fehlten künftig Fachkräfte.
Wird das Gesetz wie geplant beschlossen, müssen nahezu alle Arbeitgeber eine jährliche Abgabe zur Finanzierung des Fonds zahlen. Der Satz ist gedeckelt auf maximal 0,3 Prozent der sogenannten Arbeitnehmerbruttolohnsumme. Bei einer solchen Summe von zehn Millionen Euro ergebe sich eine Abgabe von maximal 30.000 Euro im Jahr, rechnet ein Aktionsbündnis aus der Wirtschaft vor, das sich gegen das Vorhaben stellt. Im Entwurf des Gesetzes ist allerdings vorgesehen, dass ausbildende Unternehmen Geld zurückbekommen: für jeden Auszubildenden im Jahr zwischen 1500 und 2500 Euro.
Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit gab es in Bremen Stand September 2022 im Schnitt von zwölf Monaten je 100 Berufsausbildungsstellen 83 Bewerber und Bewerberinnen.
Kritik aus der Regierungskoalition
Neben breitem Protest von Unternehmern hatte sich auch der Bürgerschaftsabgeordnete Robert Bücking (Grüne) am Mittwoch kritisch geäußert. "Jetzt sind wir auf die verrückte Idee dieser Ausbildungsabgabe gekommen, und ich glaube, dass wir unterm Strich unser Ziel damit nicht erreichen werden."
Zuvor hatten auch die Evangelische Kirche und Katholische Kirche in Bremen die Abgabe kritisiert, weil es nach ihrem Empfinden aus dem geplanten Gesetz nicht hervorging, dass auch sie für ihre Einrichtungen in Zukunft in den Fonds einzahlen sollen.