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Zentrum weiterhin geschlossen Sorge um die Versorgung behinderter Menschen in Bremen

Seit Dezember ruht die Arbeit am Medizinischen Behandlungszentrum für Erwachsene mit geistigen oder schweren Mehrfachbehinderungen am Klinikum Mitte. Wie lange es geschlossen bleibt, was das bedeutet.
19.06.2023, 05:00 Uhr
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Sorge um die Versorgung behinderter Menschen in Bremen
Von Sabine Doll

"Das Medizinische Zentrum für Erwachsene mit geistigen und/oder schweren Mehrfachbehinderungen (MZEB) ist vorübergehend geschlossen. Es können zurzeit keine Patientinnen und Patienten behandelt werden" – dies teilt der Klinikverbund Gesundheit Nord (Geno) auf seiner Internetseite mit. Seit Anfang Dezember ist das Behandlungszentrum am Klinikum Mitte geschlossen, unter anderem wegen Personalmangels. Dabei wird es vorerst bleiben.

Nach wie vor ist die Stelle der ärztlichen Leitung mit den erforderlichen Qualifikationen nicht besetzt. Damit sind die Voraussetzungen für den Betrieb des MZEB formal nicht erfüllt. Dies war auch der Grund, warum der Zulassungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) die Ermächtigung für das Zentrum auf Antrag der Geno im Dezember ausgesetzt hatte. Das Gremium hat nun einem erneuten Antrag des Klinikverbunds auf Ruhen der Ermächtigung genehmigt – für ein weiteres halbes Jahr, wie KV-Sprecher Christoph Fox bestätigt. Ursprünglich war ein Neustart zum 1. Juli anvisiert.

"Die Gesundheit Nord peilt zurzeit eine Wiedereröffnung zum 1. Januar 2024 an", sagt der Sprecher der Gesundheitsbehörde, Lukas Fuhrmann. Spätestens bis dahin werde die Geno die Zulassungskriterien erfüllt haben. Die Schließung des MZEB und die Folgen für Patientinnen und Patienten beschäftigte mehrfach die Gesundheitsdeputation.

Dass es nicht gelungen sei, das MZEB zum Juli wiederzueröffnen, sei "ein Versäumnis", kritisiert Bremens Landesbehindertenbeauftragter in Richtung Geno. "Eine Wiedereröffnung erst zum nächsten Jahr ist eindeutig zu lang. Bereits seit sechs Monaten gibt es für die Betroffenen keinen gleichberechtigten Zugang zum Gesundheitssystem", betont Arne Frankenstein. "Wegen dieses Versorgungsdefizits muss man sich große Sorgen machen, mitunter drohen gesundheitliche Konsequenzen." Das Behandlungszentrum am Klinikum Mitte gibt es seit Oktober 2021.

"MZEB sind dringend erforderlich. Untersuchung, Behandlung und Beratung von Patienten mit geistigen und schweren Mehrfachbehinderungen sind in regulären Arztpraxen nicht zu leisten, weil eine sehr viel intensivere und zeitaufwendigere Betreuung erforderlich ist", erklärt Burkhard Mehl. Der frühere Leiter des Sozialpädiatrischen Instituts am Klinikum Mitte war maßgeblich an der Vorbereitung des MZEB beteiligt. Für die multiprofessionelle Versorgung sollte das Team unter anderem auch aus Logopäden, Ergotherapeuten, Neurologen, Psychologen, Fachpflegekräften und weiteren Spezialisten bestehen sowie Türöffner zu anderen Behandlungsstrukturen sein. Von Beginn an sei dies vom Klinikum Mitte offenbar nicht richtig eingeschätzt worden, strukturelle Mängel und personelle Defizite seien die Folgen.

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"Sicherlich ist es nicht einfach, eine ärztliche Leitung mit den erforderlichen Qualifikationen zu finden. Die Anstrengungen müssen deutlich intensiviert werden", betont Frankenstein. "Meine Forderung ist, dass die Gesundheitssenatorin dies zur Chefinnensache macht." Senatorin Claudia Bernhard (Linke) ist auch Vorsitzende des Geno-Aufsichtsrats.

Der Klinikverbund suche intensiv nach einer neuen ärztlichen Leitung, die Suche gestalte sich angesichts der Anforderungen laut Geno als sehr schwer, sagt Behördensprecher Fuhrmann. In dem Zentrum seien in der Zwischenzeit unter anderem die Räumlichkeiten im Sinne der Barrierefreiheit umgestaltet sowie andere Klinikmitarbeiter fortgebildet worden. Auf das operative Geschäft der Geno könne die Behörde keinen Einfluss nehmen. "Da uns die Arbeit des MZEB jedoch ein großes Anliegen ist, unterstützen und begleiten wir an verschiedenen Stellen engmaschig", so Fuhrmann. So gebe es etwa regelmäßigen Austausch mit der Geno-Geschäftsführung und mit Gremien wie dem Landesteilhabebeirat oder dem Landesbehindertenbeauftragten.

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