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Bürgerschaftswahl 2023 Warum man auf dem Bremer Wahlzettel fünf Stimmen abgeben kann

Bei der letzten Bürgerschaftswahl gab es wegen Europawahl und Volksentscheid bis zu vier Wahlzettel, 2023 sind es weniger. Lesen Sie hier, welche das sind und wie sie ausgefüllt und ausgezählt werden.
26.04.2023, 13:43 Uhr
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Warum man auf dem Bremer Wahlzettel fünf Stimmen abgeben kann
Von Kevin Frese
Inhaltsverzeichnis

Am 14. Mai entscheiden die Bürgerinnen und Bürger in Bremen darüber, wie sich das Landesparlament für die nächsten vier Jahre zusammensetzt. Wir geben einen Überblick darüber, wer bei der Bürgerschaftswahl welchen Wahlzettel bekommt und erklären, wie die Stimmen ausgezählt werden.

Welche Wahlzettel gibt es bei der Bürgerschaftswahl 2023?

Bei der vergangenen Wahl gab es wegen Europawahl und Volksentscheid zur Galopprennbahn bis zu vier Stimmzettel. Diesmal sind es bis zu zwei. So bekommen wahlberechtigte Personen mit deutschem Pass einen weißen Stimmzettel für die Bürgerschaft (Land), mit dem sie gleichzeitig die Stadtbürgerschaft wählen, und einen gelben Stimmzettel für die Beiratswahl. Bürgerinnen und Bürger, die aus einem anderen EU-Staat kommen – zum Beispiel die in die Hansestadt geflohenen Menschen aus der Ukraine – dürfen den Landtag nicht wählen. Sie können auf Stimmzetteln für die Stadtbürgerschaft und die Beiratswahl ihre Kreuze machen.

Bremerhavenerinnen und Bremerhavener mit deutscher Staatsangehörigkeit wählen neben der Bürgerschaft keinen Beirat, sondern die Stadtverordnetenversammlung. Der Zettel für den Landtag ist ebenfalls weiß. Bürger aus sonstigen europäischen Staaten erhalten nur den gelben Stimmzettel für die Stadtverordnetenversammlung.

Wie viele Stimmen hat man bei der Wahl in Bremen und Bremerhaven?

Fünf. Jede davon kann beliebig auf Parteilisten und Personen verteilt werden. Sollen alle Stimmen einer Parteiliste oder einer Politikerin zukommen, redet man von kumulieren. Kreuzt man unterschiedliche Politiker oder Parteien an, wird das panaschieren genannt.

Bis 2011 wurde bei Bürgerschaftswahlen lediglich eine Stimme vergeben, mit der die Liste einer Partei gewählt werden konnte, aber keine Einzelkandidaten. Eine Wahlrechtsreform, die vor allem vom Verein "Mehr Demokratie" angestoßen wurde, brachte die Änderung zu fünf Stimmen, die erstmals bei der Bürgerschaftswahl am 22. Mai 2011 vergeben werden konnten. Damit sollte den Wählerinnen und Wählern mehr Einfluss auf die personelle Besetzung der Bürgerschaft gegeben werden. Bremen war nach dieser Reform damals außerdem das erste Bundesland, das seinen Bürgerinnen und Bürgern das Wählen ab 16 Jahren ermöglichte.

Wann ist ein Stimmzettel ungültig?

Die Wahlzettel sind ungültig, wenn mehr als fünf Stimmen vergeben werden. Auch Unterschriften oder Äußerungen auf den Wahlbögen sind unzulässig und führen dazu, dass die Stimmen verfallen. Wählerinnen und Wähler müssen im Übrigen nicht unbedingt Kreuze setzen. Auch Häkchen, ausgemalte Kästchen oder Kreise sind anerkannte Markierungen für die Wählerstimme.

Ungültig werden Wahlzettel auch, wenn sie in der Wahlkabine fotografiert werden. Wenn Wähler beim Fotografieren erwischt werden, gilt die Stimme nicht, man hat aber das Recht, einen neuen Stimmzettel auszufüllen.

Wie wird ausgezählt?

Es stehen 16 Parteien mit ihren Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl. Zuerst zählen die Wahlhelfer die Stimmen, die eine Partei insgesamt bekommen hat – also sowohl die für die Parteiliste als auch die für die Personen. Daraus errechnet sich die Anzahl der Sitze, die einer Partei zustehen. Anschließend liegt das Hauptaugenmerk auf den Personenstimmen. Diejenigen, die am meisten ergattern konnten, ziehen in die Bürgerschaft ein. Die weiteren Sitze werden nach den Listenstimmen vergeben, und zwar in der Reihenfolge der Parteiliste.

Für die Bürgerschaftswahl gilt eine Sperrklausel von fünf Prozent. Parteien, die weniger Stimmen holen, dürfen nicht in den Landtag einziehen. Bei den Kommunalwahlen, also der Beiräte und der Stadtverordnetenversammlung, gibt es diese Hürde nicht.

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