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Fragen und Antworten So funktioniert die Briefwahl bei der Bremer Bürgerschaftswahl 2023

Wer bei der Bürgerschaftswahl in Bremen am 14. Mai 2023 nicht im Wahllokal abstimmen möchte, kann auch per Brief wählen. Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen zur Briefwahl.
31.03.2023, 13:37 Uhr
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Von inh
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Am 14. Mai 2023 findet die Wahl zur 21. Bremischen Bürgerschaft statt. Alle Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft, die mindestens 16 Jahre alt sind und ihren Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten in Bremen oder Bremerhaven haben, sind wahlberechtigt. Wer am Wahlsonntag nicht im Wahllokal abstimmen kann oder will, hat die Möglichkeit der Briefwahl. Das muss dabei berücksichtigt werden:

Wie bekomme ich meine Wahlunterlagen?

Briefwahl darf jeder beantragen, der im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Die Unterlagen können entweder schriftlich per Brief, E-Mail, Fax sowie Online-Formular oder persönlich im Wahlamt angefordert werden. Die Frist dafür endet am 12. Mai um 18 Uhr. Die Unterlagen mit Wahlschein, Stimmzettel, Merkblatt und rotem Wahlbriefumschlag werden nach Beantragung per Post zugesendet. Telefonisch ist eine Beantragung nicht möglich.

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Bis wann kann ich meine Unterlagen einreichen?

Die ausgefüllten Wahlunterlagen müssen bis zum Wahltag, 14. Mai, bis spätestens 18 Uhr beim zuständigen Wahlamt eingegangen sein. Eine eventuell verspätete Zustellung durch längere Postlaufzeiten sollte einkalkuliert werden. Daher sollten die Unterlagen nicht zu spät mit der Post versendet werden. Besonders bei Versenden aus dem Ausland sollte ausreichend Zeit eingeplant werden. Wer möchte, kann seine Unterlagen allerdings auch am Wahltag beim Wahlamt abgeben oder einwerfen.

An wen muss ich den Antrag richten?

  • Bremen: Statistisches Landesamt Bremen, An der Weide 14-16, 28195 Bremen
  • Bremerhaven: Magistrat der Stadt Bremerhaven, Bürger- und Ordnungsamt, Abteilung Statistik und Wahlen, Postfach 21 03 60, 27524 Bremerhaven
  • oder per Mail an briefwahl@statistik.bremen.de

Welche Angaben muss ich machen?

Angegeben werden müssen der Nach- und Vorname, das Geburtsdatum und die Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort).

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Was muss ich tun, wenn ich meine Unterlagen nicht bekommen habe?

Im Normalfall sollten die Unterlagen nach Beantragung innerhalb von drei bis sieben Tagen zugestellt werden. Wer seine Unterlagen dennoch nicht bekommen hat, kann sich beim Wahlamt melden und neue Unterlagen erhalten. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass man eidesstattlich versichern muss, die Unterlagen wirklich nicht bekommen zu haben. Ab Sonnabend, 13. Mai, werden keine Ersatzwahlscheine mehr ausgestellt. Wer seine Unterlagen bis dahin beantragt, aber nicht erhalten hat, kann auch am Wahltag nicht mehr im Wahllokal wählen.

Wie ist es mit der Barrierefreiheit?

Es ist möglich, einer Person eine Vollmacht zur Antragsstellung und Abholung zu erteilen. Diese darf dann die Unterlagen im Wahlamt abholen. Mitglieder des Blinden- und Sehbehindertenvereins können zum Ausfüllen der Unterlagen über den Verein eine Stimmzettelschablone zugeschickt bekommen. Auch beim Wahlamt gibt es die Möglichkeit, kostenlose Stimmzettelschablonen zu erhalten.

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