Wie erwartet, klagt die CDU gegen den Bremer Haushalt 2024. Dies wurde auf einer Fraktionssitzung am Montag beschlossen, wie die Fraktion mitteilt. Damit wird ein sogenanntes Normenkontrollverfahren vor dem Staatsgerichtshof eingeleitet. Wie bereits berichtet, wurde die Klageschrift von Professor Christoph Gröpl von der Universität des Saarlandes verfasst.
Die Richter müssen dann darüber entscheiden, ob das von der Bürgerschaft im Juni beschlossene Haushaltsgesetz verfassungskonform ist oder ob es wegen Verstößen gegen die Schuldenbremse in der Landesverfassung für nichtig erklärt wird.
Die milliardenschweren Kreditaufnahmen, die unter dem Vorwand von Notlagen wie Klimakrise, Ukrainekrieg, Energiepreisen und Coronakrise begründet würden, seien ein Verstoß gegen die in der Bremer Landesverfassung verankerte Schuldenbremse. „Unsere Klage ist ein klares Signal. Auch der Senat Bovenschulte muss sich an geltendes Recht halten. Bremen kann und darf nicht immer weiter in der Schuldenfalle versinken“, betont der CDU-Fraktionsvorsitzende Frank Imhoff.
SPD nennt Klage "politischen Amoklauf"
Die Klage sei „ein politischer Amoklauf“, kritisiert der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Volker Stahmann. „Ausgerechnet jetzt, wenn es in die entscheidende Phase bei der Unternehmensentscheidung über die Umstellung des Stahlwerks geht, mit dieser Klage weiter Unsicherheiten zu schüren, ist an Verantwortungslosigkeit nicht zu überbieten.“ Dies sei ein fatales Signal zur Unzeit – dies aus reiner Wahlkampftaktik, so Stahmann. Eine CDU in diesem Zustand sei ein Standortrisiko für das Land.
Auch bei den Linken stößt die Haushaltsklage auf „größtes Unverständnis“, wie Fraktionsvorsitzende Sofia Leonidakis betont. Sich ausgerechnet jetzt damit zu befassen, beweise: „Dass der CDU das Stahlwerk und die tausenden Beschäftigten inzwischen ziemlich egal sind.“ Anfang des Jahres habe die CDU das Sondervermögen für das Stahlwerk unterstützt und später beteuert, mit der Klage nicht auf diese Mittel abzuzielen, auch wenn sie davon umfasst seien. „Die Wahl des Zeitpunkts führt das ad absurdum“, so Leonidakis.
Die Christdemokraten verweisen in der Mitteilung auf das Verfassungsgericht Brandenburg, das in einem vergleichbaren Fall entschieden habe. Dort sei das Maßnahmenpaket der Landesregierung abgewiesen worden, da der notwendige Zusammenhang zwischen der festgestellten außergewöhnlichen Notlage und Kreditermächtigungen „nicht im verfassungsrechtlich gebotenen Umfang“ dargelegt worden sei. Die Schuldenfinanzierung sei inhaltlich nicht ausreichend von allgemeinen politischen Vorhaben abgegrenzt.
Rot-Rot-Grün verabschiede sich immer weiter von der finanziellen Vernunft. Die Klage sei ein wichtiger Schritt, um Bremen vor langfristigem Schaden zu bewahren, betont Jens Eckhoff, finanzpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion. „Wir fordern Rot-Rot-Grün auf, endlich echte Prioritäten zu setzen, statt weiter Geld mit vagen Notlagenbegründungen zu verbrennen.“