Ab Oktober 2023 gilt ein gesetzliches Alkohol- und Drogenkonsumverbot an den Haltestellen des Bremer Hauptbahnhofes und in dessen Umfeld. Die Maßnahme soll den Verwahrlosungstendenzen rund um die große Verkehrsdrehscheibe entgegenwirken. Ziel der Regelung ist es, dass die ausgewählten Haltestellen künftig nicht mehr belagert und benutzt werden, um Drogen und Alkohol zu konsumieren. Die Kontrollen werden nach dem langen Wochenende ab Mitte kommender Woche beginnen. Darauf weist das Innenressort hin. Acht Beschäftigte des Ordnungsdienstes werden, auch mit Unterstützung der Polizei, die Einhaltung des Gesetzes überwachen.
Der Geltungsbereich des neuen Gesetzes umfasst die Haltestellen am Bahnhof selbst sowie am ZOB und am Fernbusterminal. Darüber hinaus erstreckt sich das Verbot auf die Haltestellen Breitenweg, Herdentor und Rembertistraße sowie auf die Haltestellen am Messe-Gelände und in der Blumenthalstraße am Antikolonialdenkmal.
Alkohol- und Drogenverbot im September in Bremischer Bürgerschaft verabschiedet
Das Gesetz war im September mit den Stimmen von Rot-Grün-Rot in der Bürgerschaft verabschiedet worden. Auch die Fraktion Bündnis Deutschland stimmte zu. CDU und FDP votierten dagegen. Das Regierungslager schlug einen Vorschlag der CDU-Abgeordneten Wiebke Winter aus, den Gesetzentwurf noch einmal auf mögliche juristische Schwachstellen abzuklopfen. Wichtigster Einwand der Christdemokratin: Die vom Senat vorgeschlagene Regelung sei zu unbestimmt – etwa in der Frage, wo eigentlich das unmittelbare Umfeld der Haltestellen und damit der Geltungsbereich des Gesetzes ende. Auf eine Vertagung ließen sich SPD, Grüne und Linke allerdings nicht ein.
Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) kündigte in der Debatte eine unmissverständliche Kennzeichnung der Verbotszonen an den Haltestellen an, sodass jeder wisse, woran er ist. Gegen eine größere, zusammenhängende Verbotszone im gesamten Bahnhofsumfeld habe man sich entschieden, um die Kontrollkapazitäten des Ordnungsdienstes nicht übermäßig zu strapazieren. Die Innenbehörde werde ab Anfang Oktober im Bereich der Haltestellen mit den Kontrollen beginnen und die gemachten Erfahrungen auswerten. Mäurer schloss nicht aus, dass es auf dieser Basis mittelfristig zu Änderungen des Geltungsbereichs kommen kann.
In der Debatte nahm die Koalition für sich in Anspruch, entschieden gegen die Verwahrlosungstendenzen im Bahnhofsumfeld vorzugehen. Entsprechende Maßnahmen seien im rot-grün-roten Koalitionsvertrag angekündigt worden, „jetzt liefern wir“, nahm SPD-Innenpolitiker Kevin Lenkeit für das Regierungsbündnis in Anspruch. „Ab Oktober werden die Haltestellen einem einzigen Zweck dienen: dort auf Bus oder Bahn zu warten“, sagte er. Eine etwas andere Tonlage wählten die Vertreter von Grünen und Linken. Durch das Gesetz werde es „keinen Suchtkranken weniger“ geben, sagte Linken-Fraktionsvorsitzende Sofia Leonidakis voraus, es sei „kein Allheilmittel“. Eher sei zu erwarten, dass es durch die härtere Gangart der Ordnungsbehörden am Hauptbahnhof zu weiteren Ausweichbewegungen der Drogenszene in die Stadtteile komme. Nötig sei deshalb ein Gesamtkonzept zum Umgang mit dem wachsenden Suchtproblem. Leonidakis kündigte außerdem eine sogenannte Akzeptanzfläche für Drogensüchtige an, wo der Konsum geduldet wird.
Davon halte er nichts, entgegnete Freidemokrat Marcel Schröder. Die Suchtkranken müssten die Hilfsangebote wahrnehmen, die inzwischen existieren, etwa den Drogenkonsumraum in der Friedrich-Rauers-Straße. Dem Gesetzentwurf der Koalition erteilte er insgesamt eine Absage. Das Alkohol- und Drogenkonsumverbot werde angesichts der Personalengpässe bei Polizei und Ordnungsdienst in der Praxis gar nicht zu kontrollieren sein.
+++ Dieser Artikel wurde am 30. September aktualisiert. +++