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Bundesschiedskommission Fusion der Bremer SPD-Unterbezirke ist rechtens

Dieses Urteil der SPD-Bundesschiedskommission wurde lange erwartet: Die vom Bremer Landesverband beschlossene Fusion der Unterbezirke Bremen-Stadt und Bremen-Nord ist rechtens.
21.10.2024, 13:45 Uhr
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Fusion der Bremer SPD-Unterbezirke ist rechtens
Von Jürgen Theiner

Die SPD-Unterbezirke (UB) Bremen-Nord und Bremen-Stadt dürfen miteinander verschmolzen werden. Das hat die Bundesschiedskommission der Sozialdemokraten entschieden. Die höchste Instanz der Parteigerichtsbarkeit stellte sich damit auf die Seite des Landesvorstandes, der im Januar eine Fusion der beiden Parteigliederungen beschlossen hatte – gegen den ausdrücklichen Willen der Bremen-Norder. Der Zusammenschluss zum neuen Unterbezirk Stadt Bremen könnte nun zum Jahreswechsel formell über die Bühne gehen.

Hintergrund des Streits ist der Mitgliederschwund in der Bremer SPD. Er erfasst zwar nicht nur die Gliederung nördlich der Lesum, doch dort hat er inzwischen eine kritische Marke erreicht. Noch etwa 400 eingeschriebene Mitglieder gibt es zwischen Rekum und Grambke. Gut 60 Prozent von ihnen sind 60 Jahre oder älter, knapp die Hälfte 70 Jahre oder älter. Vor diesem Hintergrund und angesichts der finanziellen Schwäche des Unterbezirks sei absehbar, so argumentierte der Landesvorstand, dass der UB Nord in wenigen Jahren nicht mehr handlungs- und kampagnenfähig sein werde. Ein Zusammenschluss mit dem UB Stadt und dessen rund 2500 Mitgliedern sei geboten.

Im September vergangenen Jahres machte der Landesvorstand gegenüber den beiden UB-Vorständen die Fusionsabsicht deutlich und bat um Stellungnahmen. In Bremen-Nord fiel sie klar negativ aus. Politische oder finanzielle Gründe für einen Zusammenschluss gebe es nicht. Außerdem, so argumentierten die Norder, würde die Schaffung eines Unterbezirks Stadt Bremen die demokratische Willensbildung in der SPD-Landesorganisation Bremen faktisch aufheben, weil es dann neben dem neuen Unterbezirk nur noch den wesentlich kleineren UB Bremerhaven gäbe.

Was in der ablehnenden Stellungnahme nicht stand, aber natürlich auch eine Rolle spielte: In den gelichteten Reihen der Nord-SPD fürchtet man um die Reste von Einfluss, die die Blumenthaler, Vegesacker und Burglesumer Sozialdemokraten in der Landespartei noch haben. Bisher galt zum Beispiel die Übereinkunft, dass auf der Bürgerschaftswahlliste für den Wahlbereich Bremen jeder siebte Platz für einen Bewerber aus Nord vorzusehen ist. Solche Abmachungen wären künftig hinfällig.

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Der Landesvorstand ließ sich von der Argumentation der Nord-Genossen jedenfalls nicht beirren. Am 13. Januar 2024 beschloss er die Verschmelzung der beiden Bremer Unterbezirke zum Stichtag 31. März. Dagegen zog der UB Nord zunächst vor das Landesschiedsgericht der Partei, das ihm recht gab. Hiergegen wiederum zog der Landesvorstand rechtlich zu Felde.

Ein halbes Jahr ließ sich die Bundesschiedskommission mit einer Entscheidung Zeit. Seit Montag liegt ihr Votum nun vor. Darin wird klargestellt: Die Parteigerichtsbarkeit hat den Fusionsbeschluss des Landesvorstandes nicht darauf zu überprüfen, ob er politisch oder wirtschaftlich zweckmäßig ist. Es geht nur darum, ob formelle Voraussetzungen beachtet wurden und die Entscheidung nicht willkürlich getroffen wurde. "Unter Zugrundelegung dieses eingeschränkten Prüfungsmaßstabes ist der angegriffene Beschluss hier nicht zu beanstanden", heißt aus Berlin.

SPD-Landeschef Reinhold Wetjen sieht den Streit nun als beendet an. Es gehe jetzt darum, "zusammen mit den Unterbezirken das weitere Vorgehen zu besprechen, damit alle Beteiligten einen guten Start in die gemeinsame Zukunft haben", hieß es am Montag in einem schriftlichen Statement. Nord-Unterbezirkschefin Ute Reimers-Bruns äußerte sich dagegen enttäuscht. Der UB-Vorstand werde sich am Mittwochabend mit dem Spruch der Bundesschiedskommission beschäftigen. Reimers-Bruns schloss nicht aus, dass der UB Nord den Fall von der ordentlichen Gerichtsbarkeit klären lässt.

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