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Bundestagswahl 2025 Wie man in Bremen Wahlhindernisse überwindet

Manchmal ist Wählen gar nicht so einfach: Dokumente fehlen, Wahlberechtigte sind körperlich behindert oder wohnen im Ausland. Wir zeigen, wie man dann doch noch zur Abgabe seiner Stimme kommt.
07.02.2025, 05:00 Uhr
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Von Timo Thalmann Joerg Helge Wagner Ragna Herzog
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Wählen ohne Wahlbenachrichtigung

Rund 50 bis 60 Anrufe von Wahlberechtigten, die keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sind bislang beim Landeswahlamt eingegangen. Zudem kommen manche bereits verschickte Wahlbenachrichtigungen als "nicht zustellbar" zurück. Wenn man sich also beim Wahlamt meldet, wird erst einmal geschaut, ob die fehlende Benachrichtigung bei diesen Rücksendungen liegt. "Das trifft bei etwa der Hälfte der Anrufer zu", heißt es aus dem Wahlamt. Grundsätzlich wird keine Wahlbenachrichtigung erneut mit der Post versendet – egal, ob sie zunächst nicht zugestellt werden konnte oder aus anderen Gründen nicht bei den Wahlberechtigten ankam. Stattdessen wird telefonisch mitgeteilt, unter welcher Nummer man im Wählerverzeichnis registriert ist und in welchem Wahllokal und -raum die Stimmabgabe erfolgen kann.

"Man muss dort nur seinen Personalausweis vorzeigen", heißt es. Ein vorheriges Erscheinen im Landeswahlamt sei nicht nötig. Die Wahlbenachrichtigung ist lediglich ein Informationsschreiben, sie muss nicht zur Stimmabgabe vorgelegt werden – falls vorhanden, sollte man sie jedoch mitbringen. Telefonisch erreichbar ist das Landeswahlamt unter 0421 361 88888 von Montag bis Donnerstag zwischen 7.30 und 15.30 Uhr, freitags zwischen 7.30 und 14.30 Uhr sowie am Sonnabendvormittag.

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Wählen ohne Personalausweis

Grundsätzlich ist es nicht nötig, sich vor Ort auszuweisen, sofern man eine Wahlbenachrichtigung vorlegt. So sieht es die Bundeswahlordnung von 1953 vor. Dennoch können Wahlhelfer ein Ausweisdokument verlangen. Deswegen ist es ratsam, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit ins Wahllokal zu nehmen.

Sind Personalausweis oder Reisepass abgelaufen, kann man sich vor Ort auch mit einem Führerschein oder, falls vorhanden, mit einem Schwerbehindertenausweis oder dem Dienstausweis einer Behörde ausweisen, wenn dies verlangt wird. Wichtig sei, dass man die jeweilige Person auf dem Foto des Ausweisdokuments wiedererkennen könne, betont Evelyn Irrsack, Leiterin der Geschäftsstelle der Wahlleiter. Sei das Foto auf dem Führerschein sehr alt, eigne sich dieser nicht, um die Identität zu überprüfen. In diesem Fall genüge die Vorlage eines abgelaufenen Ausweisdokuments mit aktuellerem Foto.

Wählen im Pflegeheim

Bewohner von Pflegeheimen können ihr Wahlrecht wie jeder andere Bürger ausüben. Wenn sie ihren Wohnsitz dort gemeldet haben, erhalten sie auch die Wahlbenachrichtigung direkt ins Pflegeheim. Falls die Benachrichtigung noch an die vorherige Adresse ging und dort ins Leere lief, kann dennoch Briefwahl beantragt werden. Wichtig ist nur, ob man durch den Umzug den Wahlkreis gewechselt hat und eventuell noch im Wählerverzeichnis der alten Adresse steht. Briefwahl ist immer dort zu beantragen, wo der Wahlberechtigte 42 Tage vor der Wahl – Stichtag war in diesem Jahr der 12. Januar – im Wählerverzeichnis stand.

Pflegeheime können ihre Bewohner bei all dem unterstützen. Sie haben etwa das Sonderrecht, mit Sammelbestellungen Briefwahlunterlagen anzufordern. Dafür tragen sich die Bewohner einfach in Listen ein. Das Wahlamt bringt dann die Wahlunterlagen als individuelle Briefe für jeden einzelnen Wähler per Bote direkt in die Heime.

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Wenn mehr als 50 Wahlberechtigte einer Pflegeeinrichtung an der Wahl teilnehmen möchten, könnten laut Wahlamt sogenannte bewegliche Wahlvorstände kommen, die dann in der Pflegeeinrichtung ein Wahllokal aufbauen. Bislang haben in Bremen rund 25 Einrichtungen für knapp 1000 Wahlberechtigte von Sammelbestellungen Gebrauch gemacht, aber nur ins Johanniterhaus in Horn wird auch ein beweglicher Wahlvorstand kommen.

Wählen aus dem Ausland

Deutsche, die im Ausland wohnen, aber weiterhin die deutsche Staatsbürgerschaft innehaben, können an Wahlen teilnehmen. Dafür müssen sie sich zuerst für die bevorstehende Wahl beim Statistischen Landesamt melden und sich bei der zuständigen Gemeinde in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Gleichzeitig muss die Briefwahl beantragt werden.

Die Wahlunterlagen werden zeitnah an den jeweiligen Wohnort im Ausland versendet. Man kann sich die Wahlunterlagen auch auf dem Kurierweg an eine deutsche Botschaft senden lassen.Dies ist generell möglich, aber oft nicht schneller als der reguläre Postweg, heißt es aus dem Statistischen Landesamt.

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Nach der Stimmabgabe und ein paar Unterschriften auf den Formularen zur persönlichen Identifizierung müssen diese dann so zurückgesendet werden, dass sie spätestens am 23. Februar bis 18 Uhr im Statistischen Landesamt zur Auszählung ankommen. Dort empfiehlt man, besonders aus Ländern außerhalb Europas, die ausgefüllten Wahlunterlagen per Luftpost zurückzusenden. Zudem kann der Kurierdienst der jeweiligen deutschen Botschaft genutzt werden.

Wie viele Bremer betroffen sind

Rund 1500 Bremer haben sich für die kommende Bundestagswahl aus dem Ausland im Wählerverzeichnis erfolgreich eintragen lassen, teilt das Statistische Landesamt mit. Der Großteil von ihnen lebt in der Schweiz (336), gefolgt von Österreich (227). Etwa je 100 Bremer leben in Großbritannien und den Niederlanden. Doch auch Bremer, die in Australien oder in Afrika leben, haben Wahlunterlagen beantragt.

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