- Weshalb wurde der Antrag gestellt?
- Wie lange steht das Habü-Gebäude leer?
- Weshalb wurde der Antrag der Linken abgelehnt?
- Wären Wohnungen möglich?
Es ist ein Schandfleck, der vielen Viertelbewohnern schon lange ein Dorn im Auge ist: das über und über mit Graffiti beschmierte Gebäude, in besseren Jahren Sitz des Schreibwarengeschäftes Habü. Mittlerweile steht es seit über sieben Jahr leer. Und: Inzwischen soll es einen weiteren Eigentümerwechsel gegeben haben. Wer dieser Eigentümer ist, bleibt weiterhin im Dunkeln, die Wirtschaftsbehörde verweist auf Datenschutz, auch dem Ortsamt gegenüber.
Das könne nicht sein, findet Helmut Kersting von den Linken. In der jüngsten Sitzung des Beirates Östliche Vorstadt stellte er deshalb folgenden Antrag: Der Beirat solle die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Stadtentwicklung auffordern, gegenüber dem Eigentümer des Gebäudes Vor dem Steintor 95/97 ein Bau- und Planverwirklichungsgebot gemäß Paragraph 176 Baugesetzbuch auszusprechen.
Weshalb wurde der Antrag gestellt?
Um dann dem Beirat binnen drei Monaten nach Beschlussfassung zu berichten, welche Verwaltungsakte durch die Baubehörde veranlasst wurden. Die Linke begründet ihren Antrag damit, dass „ungenutzte, leerstehende Gebäude oder Wohnungen und zunehmender Wohnraummangel mit dem Resultat steigender Mieten" im öffentlichen Interesse nicht mehr hingenommen werden könnten. Die Fraktion wolle deshalb bestehende, rechtliche Instrumente nutzen, um die Eigentümer von Leerstands-Immobilien zu marktkonformem Verhalten anzuhalten. Leerstand solle auf nachvollziehbare Ausnahmefälle begrenzt werden.
Wie lange steht das Habü-Gebäude leer?
Das Objekt Vor dem Steintor steht nach Feststellung des Beirates seit mindestens sieben Jahren leer. Ab 2014 sei zunächst die Eigentümerfrage ungeklärt gewesen, dann passierte weitere drei Jahre nichts. Schon 2020 habe der Beirat einen Antrag dazu stellen wollen, schließlich wurde dann doch noch ein Bauantrag eingereicht. Inzwischen hätte es geheißen, der Eigentümer habe gewechselt, wieder ging die Hängepartie weiter. Der Zustand des Gebäudes ließe zur Zeit keine Wohnnutzung zu, konstatiert die Linke. Deshalb könne ein Planverwirklichungsgebot gemäß Paragraph 176 Baugesetzbuch ausgesprochen werden. Dadurch könne die Gemeinde bauliche Tätigkeiten des Eigentümers erzwingen. Komme der Eigentümer den zulässigen Geboten nicht nach, könne das Objekt enteignet werden.
Weshalb wurde der Antrag der Linken abgelehnt?
Der Antrag wurde trotz Kerstings ausdrücklichem Appell ("Bitte stimmt zu, die Östliche Vorstadt kann dadurch nur gewinnen") vom Beirat mit der Begründung abgelehnt, dass das Aussprechen eines solchen Bau- und Planverwirklichungsgebotes ein stumpfes Schwert, ein falsches Instrument "ohne Aussicht auf Erfolg" sei. Beiratssprecher Steffen Eilers (Grüne) räumte allerdings ein, dass die Zielsetzung unstrittig sei: ein niedrigeres Mietniveau zu erreichen. Das werde von allen unterstützt. Die Ablehnung sei also eher symbolischer Natur.
Wären Wohnungen möglich?
Laut Bebauungsplan liegt das Habü-Gebiet in einem Mischgebiet, in dem die Schaffung von Wohnraum genauso möglich ist wie die Ansiedelung von Gewerbe. Deklariert sei es jedoch momentan als Gewerbe-Immobilie, so Eilers. Die Linke hielt mit dem Ausruf dagegen: "Hallo, wie soll sich etwas verändern, wenn wir es nicht versuchen, und das geht nun mal nur über Anträge". Sowohl Birgit Menz (Linke) als auch Anke Kozlowski (SPD) brachten zudem das Wohnraumschutzgesetz ins Spiel, das seit Juli 2021 in Kraft ist. Durch den Leerstandsmelder wird die Baubehörde ermächtigt, einzugreifen, sobald ein Gebäude mehr als ein halbes Jahr leer steht. Peter Kadach (CDU) konnte sich indes nicht den Hinweis verkneifen, dass die Linke ja immerhin zu den Regierungsparteien gehöre. Da müsste es ja wohl andere Mittel und Wege geben, als diesen Antrag zu stellen, der mutmaßlich sowohl am Eigentümer als auch an der Baubehörde abprallen werde. Stoßseufzer von Ortsamtsleiterin Hellena Harttung am Ende: "Es wäre so schön, wenn mit der Immobilie etwas passieren würde...". Der Antrag wurde mit zehn Stimmen abgelehnt, fünf Ja-Stimmen kamen von den Linken, der Partei und der Bürgerinitiative „Leben im Viertel“.