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Senat plant Gesetz Hundeführerschein soll in Bremen im Juli 2026 kommen

Bremen stellt an Hundehalter künftig höhere Anforderungen. Neben einem zweiteiligen Sachkundenachweis sieht ein Gesetzentwurf des Senats weitere Pflichten vor, die auch Mehrkosten mit sich bringen.
11.02.2025, 19:26 Uhr
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Hundeführerschein soll in Bremen im Juli 2026 kommen
Von Jürgen Theiner
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Auf Hundehalter und solche, die es werden wollen, kommen im Land Bremen rechtliche Änderungen von einiger Tragweite zu. Voraussichtlich zum 1. Juli 2026 wird eine verbindliche, theoretische und praktische Sachkundeprüfung eingeführt, der sogenannte Hundeführerschein. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat Senat an diesem Dienstag beschlossen. Die Bürgerschaft könnte dann in Kürze darüber abstimmen. Dies sind die wesentlichen Punkte in der Neufassung des "Bremischen Gesetzes über das Halten von Hunden":

Sachkundepflicht

Das Wissen über den richtigen Umgang mit einem Hund wird zur Voraussetzung für die Haltung. Eine theoretische Sachkundeprüfung steht bereits vor dem Erwerb des Tieres an. Die praktische Prüfung muss dann im ersten Jahr der Hundehaltung abgelegt werden, und zwar gemeinsam mit dem Tier. Wer innerhalb der letzten fünf Jahre vor der beabsichtigten Hundehaltung schon einmal mindestens zwei Jahre lang einen Hund besaß und wer bereits erfolgreich eine theoretische Sachkundeprüfung abgelegt hat, muss das nicht erneut tun. Von der künftig verpflichtenden Sachkundeprüfung verspricht sich der Senat auch einen Rückgang der Spontankäufe – die häufig damit enden, dass der Hund im Tierheim landet.

Kennzeichnungspflicht

Der Gesetzentwurf enthält eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht. Sie soll jederzeit eine Identifizierung und Zuordnung des Tieres ermöglichen. Die Kennzeichnung erfolgt dabei durch einen Mikrochip, der von einem Tierarzt per Einwegspritze an der linken Nackenseite des Hundes injiziert wird. Darüber hinaus sollen die Halter verpflichtet werden, ihren Hund in einem Haustierregister eintragen zu lassen, das vom Innensenator anerkannt ist.

Haftpflichtversicherung

Für Hunde ist künftig eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die mindestens 500.000 Euro bei Personenschäden und 250.000 Euro bei Sachschäden abdeckt. Eine obligatorische Versicherung "entspricht somit nicht nur der wirtschaftlichen Vernunft der verantwortlichen Person, sondern ist im Interesse der Geschädigten sowie dritter Stellen geboten, die anderenfalls belastet würden (Kranken- und Pflegeversicherungen, Sozialleistungsträger und so weiter)", heißt es im Gesetzentwurf.

Erlaubnisvorbehalt für gefährliche Hunde

Die bestehenden Regelungen zu gefährlichen Hunden bleiben im Wesentlichen unverändert. Schon jetzt ist es beispielsweise verboten, Hunde der Rassen Pit-Bull-Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie deren Kreuzungen zu züchten, zu verkaufen oder zu erwerben. Der Gesetzentwurf hält an dieser Rasseliste fest, obwohl es aus wissenschaftlicher Sicht Einwände gab. Enthalten ist nun auch ein Erlaubnisvorbehalt der Ortspolizeibehörde für Hunde, die zwar nicht zu den genannten Rassen zählen, die aber in anderer Hinsicht als gefährlich eingestuft wurden – etwa, weil sie einen Menschen gebissen haben.

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Die jetzt anstehende Verschärfung der Regeln für die Hundehaltung wird vom Senat für notwendig gehalten, weil es in den vergangenen Jahren immer wieder zu Beißattacken von Hunden mit zum Teil schwerwiegenden Folgen für die Opfer gekommen war. So zählte die Innenbehörde 2023 47 solcher Vorfälle – darunter einen besonders tragischen, bei dem ein Rottweiler ein sechsjähriges Mädchen angefallen hatte. Damals war sich die Politik parteiübergreifend einig, dass gehandelt werden müsse.

Klar ist zugleich, dass mit den geplanten Regelungen zusätzliche Kosten auf Hundehalter zukommen. Die Kennzeichnung schlägt nach Angaben der Innenbehörde mit 50 Euro zu Buche, die Haftpflichtversicherung mit 40 bis 110 Euro jährlich. Wie teuer der Sachkundenachweis wird, ist noch nicht abschließend geklärt. In Niedersachsen belaufen sich die Kosten auf rund 200 Euro.

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