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Bremen plant Verdoppelung Parken außerhalb der Innenstadt wird teurer

50 Cent pro halber Stunde kostet in Bremen das Parken außerhalb der Innenstadt bisher. Voraussichtlich ab 1. Januar wird man dafür nur noch 15 Minuten parken können. Was außerdem geplant ist.
03.12.2022, 05:00 Uhr
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Parken außerhalb der Innenstadt wird teurer
Von Jürgen Theiner
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Wer außerhalb der Innenstadt sein Auto auf bewirtschafteten Parkplätzen abstellt, muss bald tiefer in die Tasche greifen. Der Senat plant eine Verdoppelung der Gebühren, die bereits zur Jahreswende wirksam werden soll, sofern die zuständigen parlamentarischen Gremien vor Weihnachten noch zustimmen. Erwartet werden Mehreinnahmen von jährlich zunächst rund 1,2 Millionen Euro. Im Einzelnen stehen diese Veränderungen an:

Gebührenanhebung

Gelten soll sie überall im Einzugsgebiet von Parkscheinautomaten, allerdings nicht in der Kernstadt. Dort waren die Gebühren bereits Anfang des Jahres von 0,50 Euro pro angefangenen 15 Minuten auf einen Euro pro 20 Minuten angehoben worden. Außerhalb der Innenstadt zahlt man aktuell 50 Cent für eine halbe Stunde. Dieser Betrag soll verdoppelt werden. Genauer gesagt: Das 50-Cent-Intervall wird von 30 Minuten auf 15 Minuten verkürzt. Anders gesagt: Eine Stunde Parken kostet dann zwei Euro.

"Die Anhebung der Gebühren ist ein entscheidender Hebel zur Beeinflussung der Verkehrsmittelwahl im Stadtgebiet zugunsten des Umweltverbunds – also zugunsten der öffentlichen Verkehrsmittel wie Bus und Straßenbahn – und des Rad- und Fußverkehrs", heißt es in der Senatsvorlage, die voraussichtlich am Dienstag beschlossen wird. Die Sonderparkzone an der Universität, die bisher mit 50 Cent pro Stunde sehr günstig war, entfällt und wird der Regelung für das übrige Stadtgebiet zugeschlagen. Die maximale Parkdauer wird von zwei auf drei Stunden erhöht.

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Neues Tagesticket

Um ein gebührenpflichtiges Parken über diese Parkhöchstdauer zu ermöglichen, hatte der Senat Anfang 2021 bereits ein Tagesticket für Straßenrandparkplätze in der Innenstadt eingeführt. Kostenpunkt: elf Euro. Ein solches Tagesticket soll nun auch für das übrige Stadtgebiet kommen und zehn Euro kosten. Der Senat orientiert sich mit dieser Festsetzung nach eigener Darstellung an den Preisen für ein Tagesticket im ÖPNV (elf Euro für zwei Personen, Preisstufe 1).

Tickets in Bewohnerparkzonen

In Bewohnerparkgebieten können Gäste schon bisher sogenannte Besucherkarten an den Parkscheinautomaten ziehen. "Im Gegensatz zur Preisentwicklung der ÖPNV-Tickets wurden die Gebühren für Besuchertickets jahrelang nicht angehoben. Diese werden nun in Anlehnung an die aktuellen ÖPNV-Tarife angepasst", begründet der Senat seinen Schritt. Die Gebühren für Besuchertickets (Block mit zehn  Tageskarten) kosten künftig statt zehn Euro dann 25 Euro.

Digitales Parken

Unter digitalem Parken ("Handy-Parken") wird die Abrechnung der Parkgebühren über das Mobiltelefon und Park-Apps verschiedener Anbieter verstanden. Das Geld fließt dann anschließend an die Kommune. In der Parkzone 1 (Innenstadt) existiert diese Option bereits seit März, nachdem der Senat digitale Endgeräte für das städtische Kontrollpersonal gekauft und damit die technischen Voraussetzungen geschaffen hatte. Zum 1. Januar 2023 soll das digitale Parken nun auch im übrigen Stadtgebiet starten.

Die Mehreinnahmen sollen nach Darstellung des Senats nicht in den allgemeinen Haushalt fließen, sondern gezielt für den Planungsbedarf bei der Verkehrswende verwendet werden. Stichworte sind die Umgestaltung von Verkehrsräumen, der Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs, aber beispielsweise auch der Bau sogenannter Quartiersgaragen, in denen Autofahrer in kurzer Entfernung zur Wohnung ihre Fahrzeuge abstellen können. Standorte und Finanzierung solcher Großgaragen sollen Gegenstand einer Machbarkeitsstudie sein, die noch in Auftrag gegeben werden muss.

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Beim Ausbau der E-Ladeinfrastruktur sieht sich der Senat in erster Linie bei der Planung in der Pflicht. Die eigentliche Technik wird durch kommerzielle Anbieter bereitgestellt. Auf die Verkehrsbehörde kommen dabei koordinierende Aufgaben zu. Gemäß den Vorgaben der Bundesregierung sollen in Wohngebieten rund fünf Prozent der Stellplätze mit E-Ladesäulen ausgestattet werden. Bereiche mit Parkraumbewirtschaftung und Bewohnerparkzonen sollen vorrangig ausgestattet werden.

Planung und Realisierung all dieser Vorhaben verursachen nach Einschätzung des Senats einen Mehrbedarf an Personal im Umfang von acht Vollzeitstellen. Rund 720.000 Euro pro Jahr werde das kosten. "Die Einstellung des neuen Personals erfolgt erst dann, wenn die Gegenfinanzierung durch Änderung der Parkgebührenordnung vorliegt", versichert die Verkehrsbehörde.

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