Bremen Stadtteile Osterholz Verden Diepholz Delmenhorst Wesermarsch Oldenburg Rotenburg Cuxhaven Bremerhaven Niedersachsen

Straßenverkehr Tempo 30 auf dem Bremer Osterdeich geplant – auch für Radfahrer?

Der Osterdeich ist im Gespräch, andere Straßen könnten folgen: Autofahrer müssen zukünftig wohl mancherorts langsamer fahren. Was gilt in diesen Bereichen für Radfahrer?
04.03.2025, 05:00 Uhr
Jetzt kommentieren!
Zur Merkliste
Tempo 30 auf dem Bremer Osterdeich geplant – auch für Radfahrer?
Von Felix Wendler
Inhaltsverzeichnis

Wer sich mit dem Rad in Großstädten wie Bremen bewegt, ist auf gleicher Strecke nicht unbedingt langsamer unterwegs als mit dem Auto. Die Verhältnisse haben sich in den vergangenen Jahren geändert: Eine höhere Pkw-Dichte und viele Baustellen sorgen dafür, dass Autos oft schlecht vorankommen. Gleichzeitig wurden vielerorts Radwege ausgebaut.

Auch verkehrsrechtlich ist ein Wandel erkennbar, der sich weiter fortsetzt. Wie berichtet, können Kommunen durch eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) zukünftig zum Beispiel einfacher Tempo 30 anordnen. Tendenziell wird die Fahrtgeschwindigkeit der Autos also eher abnehmen. Radfahrer hingegen bekommen nicht nur mehr Platz, sondern haben auch technisch aufgerüstet.

Am Osterdeich könnte für Autos zukünftig durchgehend Tempo 30 gelten – sofern diese Geschwindigkeit im dichten Verkehr überhaupt erreicht wird. Was bedeutet das für Radfahrer, die auf dem neuen Premiumradweg beste Voraussetzungen haben, den Autos davonzufahren? Die StVO macht dazu mehr oder wenige klare Vorgaben.

Wie schnell dürfen Radfahrer fahren?

Radfahrer müssen sich an bestehende Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, betont Franka Haedke, Sprecherin der Polizei Bremen. Eine festgelegte Höchstgeschwindigkeit gilt allerdings nur, wenn diese durch ein Verkehrszeichen angeordnet wird – beispielsweise in einer Tempo-30-Zone oder in einem verkehrsberuhigten Bereich. Die allgemeine Beschränkung von 50 km/h, an die sich Kraftfahrzeuge innerorts halten müssen, gilt für Radfahrer auf der Straße nicht.

Was gilt auf Fahrradwegen?

Auch auf Fahrradwegen sowie Radfahrstreifen und Schutzstreifen gibt es nach ADAC-Angaben keine allgemeine Höchstgeschwindigkeit. Bedeutet: Eine Tempo-30-Zone am Osterdeich hätte für Nutzer der Radpremiumroute keine Auswirkungen. In ausgewiesenen Fahrradstraßen – wie zum Beispiel der Humboldtstraße – gilt wiederum eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h für alle Fahrzeuge.

Lesen Sie auch

Dürfen Radfahrer also nach Belieben rasen?

Nein. Auch für Bereiche, in denen keine explizite Höchstgeschwindigkeit festgeschrieben ist, müssen sich Radfahrer an die StVO halten. Wichtige Merksätze darin lauten: "Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Und: "Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird." Das Tempo muss an die Gegebenheiten wie Verkehrs- und Wetterverhältnisse angepasst sein. Gerichtsurteile legen einen ungefähren Rahmen fest: Beispielsweise urteilte ein Karlsruher Gericht, dass ein Radfahrer mit 45 km/h zu schnell unterwegs gewesen sei und die Hälfte seines Schadens selbst tragen müsse, nachdem dieser mit einem die Fahrbahn querenden Fußgänger kollidiert war.

Welche Strafen drohen?

Sind Radfahrer zu schnell unterwegs, drohen Bußgelder und Punkte in Flensburg. Faktisch werden sie jedoch seltener belangt als Autofahrer – vor allem, weil Radfahrer zwar theoretisch geblitzt werden können, aber eine Identifizierung ohne Nummernschild kaum möglich ist. Die Polizei Bremen führt Haedke zufolge anlassbezogene Kontrollen bei Radfahrern durch. Eine Statistik über Geschwindigkeitsverstöße halte man nicht vor.

Zur Startseite
Mehr zum Thema

Das könnte Sie auch interessieren

Rätsel

Jetzt kostenlos spielen!
Lesermeinungen (bitte beachten Sie unsere Community-Regeln)