Die neue Straßenverkehrsordnung (STVO) ermöglicht Bremen mehr Freiheiten, den Straßenverkehr zu gestalten. Wie berichtet, könnten damit vor allem Tempo-30-Flickenteppiche beseitigt werden. Aus einer Vorlage für die Verkehrsdeputation gehen weitere Bereiche hervor, in denen Anpassungen denkbar sind.
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Mit der neuen STVO kann das Bewohnerparken „nun auch bei drohendem Parkraummangel angeordnet werden, also auf Grundlage prognostizierter Entwicklungen“ – bislang war dafür ein akuter Mangel Voraussetzung. Auch städtebauliche Verkehrskonzepte können laut Vorlage zukünftig die Einrichtung von Bewohnerparkzonen rechtfertigen. Das entspricht dem neuen STVO-Grundsatz: Der reibungslose Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit sind nicht mehr die einzigen relevanten Faktoren, sondern werden um den Umwelt- und Klimaschutz, den Gesundheitsschutz und die städtebauliche Entwicklung ergänzt.
Grüne fordern schnelle Umsetzung
Grünen-Verkehrspolitiker Ralph Saxe freut sich zudem über mögliche neue Fußgängerüberwege. Zebrastreifen könnten zukünftig auch ohne „qualifizierte Gefährdungslage“, also ohne vorausgegangene Unfälle, eingeführt werden. „Das wird besonders auch in den bremischen Beiräten der Stadtteile aufmerksam registriert werden, die dafür zuständig sind und Budgets haben“, sagt Saxe. Eine weitere Option, die die neue STVO ihm zufolge bietet, sind zusätzliche Busspuren. Zukünftig müsse nicht mehr die Zahl von 20 Bussen pro Stunde erreicht werden, um eine solche Spur einrichten zu können.
Die Grünen-Fraktion fordert Bremens Verkehrssenatorin Özlem Ünsal (SPD) in einem Antrag dazu auf, „die neuen Gestaltungsmöglichkeiten nun zeitnah konstruktiv für die Mobilitätswende in Bremen zu nutzen“. Konkret drängen die Grünen zum Beispiel auf einen schnelleren Ausbau des Bewohnerparkens. Sie wünschen sich auch eine konkrete Liste aller möglichen Tempo-30-Lückenschlüsse und neuen Busspuren. Über die Änderungen der STVO und die Möglichkeiten, die sich daraus ergeben, sollten die Beiräte durch „geeignete Formate“ informiert werden.
Bund und Länder müssen derweil noch die Verwaltungsvorschriften ausarbeiten, die als Rechtsgrundlage für die praktische Umsetzung der neuen STVO dienen. Darin sollen auch offene Detailfragen – zum Beispiel zu Tempo 30 an Spielplätzen – geklärt werden. Diese Vorschriften sind „laut Mitteilung des Bundes frühestens im März 2025 zu erwarten“, heißt es in der Deputationsvorlage.