Parken kann ein Problemthema sein. Ob als Anwohnerin, Pendler, Lieferant oder als Gast der Stadt: Alle, die Auto fahren, müssen sich mit den Tücken auseinandersetzen, die das Autoabstellen mit sich bringen kann. Das ist grundsätzlich nicht neu, findet offenbar aber immer neue Spielarten: Die Lidl-Kundin Karin Stenzel hat nach eigenem Bekunden einen Strafzettel über 30 Euro erhalten, weil sie „nicht mittig auf dem Einstellplatz eingeparkt“ habe.
Vor nicht allzu langer Zeit hatten sich Leser des WESER-KURIER an die Redaktion gewandt, weil sie auf Parkplätzen von Supermarkt- und Schnellrestaurantketten mit sogenannten Vertragsstrafen belegt worden waren: Sie hatten die damals noch neuen Hinweisschilder auf die Parkscheibenpflicht übersehen. Ein Instrument der privaten Parkraumbewirtschaftung, mit der immer mehr Einzelhandelsunternehmen für geordnete Verhältnisse und Platz für die Kundschaft auf ihren Parkflächen sorgen wollen. Dieser Versuch hat jetzt einen neuen Anwendungsgrad erreicht.
Im weiten Umkreis sei ihr Fahrzeug das einzige auf dem Lidl-Parkplatz an der Hemmstraße in Findorff gewesen, versichert Karin Stenzel. Sie habe niemanden behindert. „Die Parkscheibe hatte ich sichtbar hingelegt.“ Doch den Mitarbeiter der Firma Park and Control (PAC), der im Lidl-Auftrag Parkvertragsverstöße ahndet, vermochte Karin Stenzel mit ihren Einwänden gegen die Zahlungsaufforderung nicht zu beeindrucken. „Die Parkscheibenpflicht ist angezeigt, einen Hinweis auf die Parkplatzmarkierungen habe ich aber nirgends gesehen“, hatte sie ins Feld geführt. Außerdem gibt sie zu bedenken, dass es ja auf Reihenparkplätzen schnell zum Kaskadeneffekt komme: Da brauche nur ein Auto zu breit für die markierte Fläche oder schräg abgestellt worden zu sein, „dann stehen alle außerhalb der markierten Grenze“.
Zähneknirschend gezahlt
Es blieb beim Privatknöllchen über 30 Euro. „Ganz schön happig“, findet das Karin Stenzel. „Im öffentlichen Raum hätte das fünf bis zehn Euro gekostet“, schätzt sie – nachdem sie mit einem Anwalt gesprochen hat. Der habe ihr geraten, das Geld zu überweisen: „Ich habe für zwei geparkt“, räumt sie ein, auch wenn sie niemandem einen Parkplatz weggenommen habe, und zahlte zähneknirschend.
„Vertragsstrafe? Das geht nur, wenn das in den allgemeinen Geschäftsbedingungen steht und die auch aushängen“, sagt Nicole Mertgen-Sauer. Die Juristin bei der Verbraucherzentrale Bremen ist mit dem Parkplatzthema vertraut. Als die Parkraumbewirtschaftung vor ein paar Jahren in Mode kam, hatte sie häufiger mit Beschwerden zu tun. Längere Zeit habe es immer wieder etwas daran auszusetzen gegeben, wie offen und sichtbar die Park-Konditionen auf den Abstellflächen ausgeschildert waren.
Das Schreiben, mit dem die Lidl-Pressestelle in Neckarsulm auf entsprechende Nachfragen reagiert, scheint noch aus dieser Ära zu stammen und geht nicht ein auf „den neuen kostenpflichtigen Sündenfall“, wie Karin Stenzel schiefes Parken nennt.
„Die Bearbeitungspauschale des externen Dienstleisters kann bis zu 30 Euro betragen und ist somit dem öffentlichen Verkehr angepasst“, bestätigt Lidl und präzisiert: „Dieses Verfahren bezieht sich auf eine deutliche Überschreitung der Parkzeit.“ Von überfahrenen Parkplatzmarkierungen keine Rede.