Das Amtsgericht Blumenthal hat jetzt einen Falschen Polizisten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Dem 26-jährigen Angeklagten wurden nach den Worten von Richterin und Amtsgerichtssprecherin Anna Reinke gleich zwei Taten zur Last gelegt. Im ersten Fall wurde Geld und Schmuck im Wert von mehr als 7000 Euro entwendet, im zweiten betrug der Schaden mehr als 100.000 Euro. Nach dem Urteil muss der Angeklagte außerdem 94.000 Euro Wertersatz leisten.
Der Mann hatte sich im November 2019 zusammen mit einem bisher unbekannten Mittäter an einer Haustür fälschlicherweise als Polizist ausgegeben. Der Hauseigentümer blieb laut Pressehinweis des Gerichts skeptisch. Doch dann legte der falsche Polizist einen Durchsuchungsbeschluss vor, der sämtliche Personalien des Sohnes des Hauseigentümers enthielt. Anna Reinke fasst zusammen: "Daraufhin ließ der Hauseigentümer die vermeintlichen Beamten ins Haus hinein, die Bargeld in Höhe von mehr als 7.000 Euro entwendeten."
Nicht einmal ein Jahr später, im Februar 2020, soll der Angeklagte dann in das Haus eines älteren Paares eingedrungen sein, für die er freitags im Garten arbeitete und seine Mutter regelmäßig putzte. Der Angeklagte räumte vor Gericht zwar ein, den Haustürschlüssel, den das ältere Paar seiner Mutter überlassen hatte, entwendet zu haben. Er sei es aber nicht gewesen, der dort Gold, Bargeld und Schmuck im Wert von weit mehr als 100.000 Euro gestohlen habe. Er habe einem ihm namentlich nicht bekannten Dritten den Schlüssel übergeben und dafür lediglich 2000 Euro erhalten. Im ersten Fall habe er unbekannten Tätern den gefälschten Durchsuchungsbeschluss besorgt, sei aber nicht einmal in der Nähe gewesen, als es zu der Tat kam.
Von einer Nachbarin wiedererkannt
Beides hat das Gericht nicht überzeugt. Zumal eine Nachbarin den Angeklagten laut Pressemitteilung bei der zweiten Tat als den ihr bekannten Gärtner wiedererkannt hat. Auf dem vom Täter zersägten Türblatt des Schlafzimmers haben sich nach den Worten von Anna Reinken zudem Schuhabdruckspuren befunden, die in Größe und Form mit Sportschuhen übereinstimmten, die bei einer Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten sichergestellt worden waren. Gegenüber einer befreundeten jungen Frau habe der Angeklagte schließlich über WhatsApp eingeräumt, die erste Tat unter Verwendung des gefälschten Durchsuchungsbeschlusses begangen zu haben.
Eine Freiheitsstrafe zur Bewährung kam für das Gericht deshalb nicht in Betracht. Das Gericht führte aus, dass der Angeklagte zwar bislang noch nicht zu Freiheitsstrafen verurteilt worden war. In diesem Fall sei aber schon beim ersten Mal die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung geboten. Der Angeklagte habe die Taten nicht vollumfänglich eingeräumt. Ferner habe er die befreundete junge Frau anstiften wollen, für ihn zu lügen.