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Versorgung von Frühgeborenen Klinikum Bremen-Nord: Entscheidung zu Frühchenstation steht weiter aus

Vorerst werden auch weiterhin Frühchen, die weniger als 1500 Gramm wiegen, am Klinikum Bremen-Nord versorgt. Eine endgültige Entscheidung steht jedoch weiterhin aus. Worauf das Gesundheitsressort wartet.
19.10.2023, 18:33 Uhr
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Klinikum Bremen-Nord: Entscheidung zu Frühchenstation steht weiter aus
Von Julia Assmann

Bereits im Februar hatte der Petitionsausschuss bekannt gegeben, dass er die vier Eingaben zum vollständigen Erhalt der Frühchenstation am Klinikum Bremen-Nord unterstützt. Auch die Bürgerschaftsfraktionen haben sich damals dafür ausgesprochen, dass die Nordbremer Frühchenstation weiterhin alle Kinder behandeln soll, die vor dem errechneten Termin geboren werden – auch Frühgeborene mit einem Geburtsgewicht von weniger als 1500 Gramm. Ob es tatsächlich so kommt, steht allerdings noch immer nicht endgültig fest. Das teilte jetzt der Senat mit.

Die Entscheidung für oder gegen die noch ausstehende Verlagerung der neonatologischen Level II-Versorgung vom Klinikum Bremen-Nord an das Klinikum Bremen-Mitte könne vor dem Hintergrund der Krankenhausreform auf Bundesebene noch nicht abschließend getroffen werden, heißt es in der Mitteilung. Vorerst bleibt der Status quo am Klinikum Bremen-Nord erhalten. Zunächst ändere sich nichts, so der Senat.

Wie berichtet, sah die Planung des städtischen Klinikverbunds Gesundheit Nord vor, die Versorgung von Frühchen im Klinikum Mitte zu zentrieren. In Bremen-Nord sollten nur noch Frühgeborene des Levels III versorgt werden, das sind etwas stabilere Kinder ab etwa 1500 Gramm. Das Klinikum Mitte sollte die Behandlung der sogenannten Level-I- und Level-II-Kinder – Frühgeborene mit einem Geburtsgewicht von weniger als 1500 Gramm – übernehmen.

Der frühere Kinderarzt Jürgen Bachmann gehörte zu den Petenten, die sich dafür eingesetzt haben, dass die Frühchenstation in Bremen-Nord nicht zusammengestrichen wird. Er hatte argumentiert, dass die Kapazitäten am Klinikum Mitte nicht ausreichen, um die Versorgung aller Frühgeborenen sicherzustellen. Zudem wies er darauf hin, dass sich das Risiko für die Kinder erhöht, wenn sie in weiter entfernte Häuser gebracht werden müssen. Diesen Argumenten folgten der Petitionsausschuss und die Bürgerschaft und teilten dies dem Senat mit. Der überwies die Sache zur weiteren Bearbeitung an die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, die jedoch vorerst abwartet.

Zunächst soll der Gesetzentwurf für die Krankenhausreform vorliegen, erläutert der Senat. Bei der Reform auf Bundesebene geht es unter anderem um die Krankenhausfinanzierung und um die -planung. Nicht jedes Krankenhaus soll künftig noch alle Leistungen anbieten; die Kliniken sollen sich spezialisieren. Die Häuser werden zudem in Versorgungsstufen eingeteilt: von der Basis- bis zur umfassenden Versorgung.

Der Gesetzentwurf zur Krankenhausreform wird derzeit noch von Bundesgesundheitsministerium und Ländern erarbeitet. Wenn er vorliege, dann gelte es "bereits beantragte Maßnahmen und reformspezifische Anpassungsbedarfe im Gesamtkontext zu bewerten und im Rahmen der Landeskrankenhausplanung zu entscheiden", teilt der Senat mit.

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