- Wie kontrolliert der Umweltbetrieb?
- Was sind typische Symptome für einen kranken Baum?
- Kann ein kranker Baum sich wieder erholen?
- Wie wird Bäumen geholfen?
- Wo steht der älteste Baum in Bremen-Nord?
- Wann dürfen geschützte Bäume auf privatem Grund gefällt werden?
- Wie werden Gutachten von Eigentümern durch die Behörde geprüft?
- Welche Auflagen bekommen Eigentümer?
- Was passiert, wenn geschützte Bäume ohne Genehmigung gefällt wurden?
Ob auf öffentlichem oder auf privatem Grund: Wenn Bäume gefällt werden oder gefällt werden sollen, sorgt das nicht selten für Aufregung. Doch einfach so darf niemand einen geschützten Baum fällen. In Bremen gilt eine Baumschutzverordnung. Privatleute, die einen Baum fällen wollen, müssen sie beachten und gegebenenfalls einen Antrag auf Befreiung bei der Naturschutzbehörde stellen. Für Bäume auf öffentlichem Grund ist der Umweltbetrieb Bremen zuständig. Die Mitarbeiter kontrollieren alle Bäume regelmäßig, um Pilze, Parasiten oder Krankheiten zu erkennen. Auch wenn ein Baum krank ist, wird er so lange erhalten, bis er seine Standfestigkeit verliert. Das kann viele Jahre dauern. Gefällt wird auf jeden Fall, wenn die Verkehrssicherheit gefährdet ist. Wie Bäume kontrolliert werden und was für ihren Erhalt getan wird.
Wie kontrolliert der Umweltbetrieb?
Beim Umweltbetrieb sind mehr als 20 Kontrolleurinnen und Kontrolleure im Einsatz, fünf von ihnen in Bremen-Nord. Sie kontrollieren hier circa 45.000 Bäume. Es dauert in der Regel circa 15 Monate, bis alle Bäume einmal durchkontrolliert sind. "Wichtig ist, die Bäume jeweils im belaubten und unbelaubten Zustand zu kontrollieren. Das gibt dem Kontrolleur die Möglichkeit, alle Schäden am Baum zu sehen", erläutert Kerstin Doty, Sprecherin des Umweltbetriebs. Die Kontrollabstände richten sich zudem nach Alter und Zustand der Bäume und der Sicherheitserwartung. Stärker geschädigte oder auffällige Bäume werden öfter kontrolliert. Die Ergebnisse werden vor Ort in einem digitalen Kataster erfasst. Wenn eingehende Untersuchungen an einem Baum erforderlich sind, werden externe Baumgutachter hinzugezogen.
Was sind typische Symptome für einen kranken Baum?
"Der Gesundheitszustand eines Baumes kann an der Menge des Totholzes und der Dichte der Belaubung bewertet werden", sagt Kerstin Doty. "Bäume können aber auch sehr krank sein, obwohl diese im vollen Laub stehen und kaum Totholz haben." Deshalb werden auch andere Hinweise in die Beurteilung mit einbezogen. Bewertet werden beispielsweise mögliche Blattverfärbungen, Veränderungen an der Rinde und Hohlgeräusche im Stamm.
Kann ein kranker Baum sich wieder erholen?
Das ist unterschiedlich und abhängig davon, was dem Baum fehlt. Wenn der Baum zum Beispiel in einer Saison zu wenig Wasser hatte und deswegen viel Totholz gebildet hat, kann er sich in den folgenden Jahren mit ausreichender Wasserversorgung wieder regenerieren. Die abgestorbenen Äste müssen entfernt werden, aber die restliche Krone kann sich erholen. Anders verhält es sich bei Pilzen. "Hier besteht oft ein Vitalitätswettstreit zwischen dem Baum und dem Pilz. In der Regel führt der Pilzbefall über einen längeren Zeitraum zum Absterben des Baumes", so Doty. Auch der natürliche Alterungsprozess kann zum Absterben einzelner Äste oder auch Kronenteile führt. "Diesen Prozess können wir dadurch begleiten, dass der Baum in der Krone stark eingekürzt wird. Der Baum bildet dann in der Regel in geringerer Höhe eine sogenannte Sekundärkrone aus."
Wie wird Bäumen geholfen?
Kronensicherungen durch Seile und Gurte können dazu beitragen, einen Baum länger zu erhalten. Durch die Sicherung wird die Windlast verringert und der Baum gewinnt an Stabilität. Baumschutzbügel können Bäume am Straßenrand und neben Parkplätzen vor Anfahrtschäden, Bodenverdichtungen und Wurzelverletzungen schützen.
Wo steht der älteste Baum in Bremen-Nord?
"Im Bremer Norden gibt es eine Vielzahl an sehr alten Bäumen, die mit erhaltenden Maßnahmen wie Kronensicherungen und entlastenden Kronenschnitten sorgfältig gepflegt werden. Einer der ältesten Bäume ist die alte Eiche an der Schneiderstraße", sagt Doty. Sie sei weit über 200 Jahre alt, 22 Meter hoch und habe einen Stammumfang von fünf Metern. "Diese Eiche ist nicht mehr ganz gesund, aber noch vital genug, um die nächsten 25 Jahre bestehen zu können."
Wann dürfen geschützte Bäume auf privatem Grund gefällt werden?
Die Erlaubnis für die Fällung eines geschützten Baumes muss bei der Naturschutzbehörde beantragt werden. Laut Umweltbehörde können Befreiungen von dem Verbot in der Baumschutzverordnung genehmigt werden, wenn eine Fällung "aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist", wenn ein Verbot im entsprechenden Fall zu einer "unzumutbaren Belastung" führen würde und wenn die Fällung "mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist".

Bei diesem Baum auf der Wiese vor Haus Schotteck in Knoops Park handelt es sich um eine Kaukasische Flügelnuss. Sie wurde vermutlich um 1970 gepflanzt. Damit ist sie noch relativ jung, aber durch einen Sturm bereits stark geschädigt. Der Baum wird durch eine Kronensicherung gehalten, ohne die der Baum möglicherweise schon auseinandergebrochen wäre.
Wie werden Gutachten von Eigentümern durch die Behörde geprüft?
Baumgutachten, die Privatpersonen eingeholt haben, werden laut Umweltbehörde anhand mehrerer Faktoren geprüft. Beispielsweise wird geschaut, ob sie nachvollziehbar und in sich schlüssig sind, ob eingehende Untersuchungen durchgeführt wurden, wo es notwendig ist, ob bei Fällungen auf Alternativen, beispielsweise Rückschnitte, geprüft wurde und ob die Angaben dem aktuellen Stand entsprechen. Zudem gucken Behördenvertreter sich die Gegebenheiten teilweise vor Ort ab.
Welche Auflagen bekommen Eigentümer?
In der Regel müssen sie als Ausgleich neue Bäume pflanzen. Sollte eine Pflanzung beispielsweise aus Platzgründen nicht möglich sein, ordnet die Behörde stattdessen eine Ausgleichszahlung an. Das ist auch abhängig vom Zustand des Baumes.
Was passiert, wenn geschützte Bäume ohne Genehmigung gefällt wurden?
Die Umweltbehörde verfolgt solche Fälle als Ordnungswidrigkeit. Verstöße gegen den Baumschutz können mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Die Höhe ist abhängig vom Einzelfall. Mindestens werden 250 Euro Bußgeld fällig. Bei Rodungen beziehungsweise Kahlschlägen in Waldgebieten kann die Bußgeldhöhe bis zu 50.000 Euro betragen. Zusätzlich werden in einem Verwaltungsverfahren Ausgleichspflanzungen angeordnet.