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Übergangswohnheim Am Rastplatz Beirat will Gespräch mit Senatorin

Der Beirat Burglesum möchte Fragen zur Zukunft des Übergangswohnheim Am Rastplatz mit Sozialsenatorin Anja Stahmann persönlich klären. Ein Anwohner hat indes einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht eingereicht.
09.06.2021, 18:02 Uhr
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Beirat will Gespräch mit Senatorin
Von Julia Ladebeck

Lesum. Im Zusammenhang mit dem Übergangswohnheim Am Rastplatz in Lesum möchte der Beirat Burglesum noch vor der Sommerpause persönlich mit der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Anja Stahmann (Grüne), sprechen. Als Begründung nennt das Gremium die "vielen offenen Fragen", die es zur Zukunft der Einrichtung und des Gebäudes gibt. Das hat der Beirat in seiner jüngsten Beiratssitzung beschlossen.

Ein Anwohner hat indes einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht eingereicht und beantragt, dass die Umwidmung des Areals von einem sogenannten Außenbereich zu einem Innenbereich nach dem Baugesetzbuch zurückgenommen wird. Die Umwidmung hatte das Bauamt mit dem Ziel vorgenommen, eine unbefristete Nutzung des Gebäudes zu ermöglichen.

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Das Bauamt Bremen-Nord nahm nicht an der Beiratssitzung teil. Die Absage wurde mit dem schwebenden Verfahren vor Gericht begründet. Für Fragen standen Vertreter des Sozialressorts und von Immobilien Bremen zur Verfügung. Petra Kodré, Vertreterin der Sozialbehörde, hatte zuletzt im Januar über die Pläne des Ressorts für das derzeitige Übergangswohnheim berichtet. Ziel der Behörde ist es, das Haus unbefristet für Wohnzwecke zu nutzen. Langfristig sollen nicht nur Flüchtlinge in der Einrichtung leben. Die Behörde möchte dort auch Personen unterbringen, die auf dem ersten Wohnungsmarkt keine oder nur geringe Chancen haben, eine Wohnung zu bekommen.

Laut Kodré bereitet die Behörde momentan die Umwandlung der Einrichtung vor. Die Bewohnerzahl soll im Vergleich zum jetzigen Stand auf 50 bis 60 Prozent reduziert werden. Im Januar lebten laut Kodré 220 Menschen in der Einrichtung. "Wir suchen derzeit nach anderen Plätzen und Wohnungen für die Bewohner." Unter anderem sei man mit der Gewoba im Gespräch. Die ersten Umzüge seien mit dem Beginn der Sommerferien am 21. Juli geplant. Ein früherer Auszug komme nicht infrage, "da eine Reihe von Familien Kinder haben, die Kita oder Schule besuchen".

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Die auf fünf Jahre befristete Baugenehmigung für das Übergangswohnheim Am Rastplatz ist am 13. April 2021 ausgelaufen. "Auf der derzeitigen Genehmigungsgrundlage können wir die Einrichtung nicht als Übergangswohnheim weiterführen", so Kodré. Auch das Engagement im Haus könne nicht aufrechterhalten werden, da bei einer Nutzung der Immobilie als Wohnhaus weder Gemeinschaftsräume noch eine Kinderbetreuung vor Ort möglich seien. Es werde jedoch versucht, mit Kooperationspartnern Alternativen im Stadtteil zu schaffen. Auch die Einrichtung eines Quartiersmanagements sei angedacht.

Der Bedarf an Plätzen in Übergangswohnheimen sei nach wie vor groß, sagte die Sozialressort-Mitarbeiterin. "Durch die Reduzierung gehen uns etwa 100 Plätze verloren." Aus diesem Grund sei es aktuell nicht möglich, in der Einrichtung Am Rastplatz noch weitere Plätze für Flüchtlinge abzubauen, um bereits jetzt andere Nutzer in dem Haus unterzubringen. "Das müssen wir langfristig planen", so Kodré. Der Beirat hatte im Januar Studenten und Auszubildende als eine Zielgruppe vorgeschlagen – für den Fall, dass einer unbefristete Baugenehmigung für Wohnzwecke stattgegeben wird. Das Gremium hatte aber auch seine Verärgerung darüber geäußert, dass nun versucht werde, "eine weitere Nutzung des Gebäudes auf dem Rechtsweg durchzusetzen".

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Die Anwohner wünschen sich ohnehin einen vollständigen Rückbau der Immobilie. Einige verfolgten die Online-Sitzung und wiesen zum wiederholten Mal darauf hin, dass sie dem Bau des Übergangswohnheims "in der Not der Flüchtlingskrise" und wegen der Zusage zugestimmt haben, dass die Nutzung der Anlage auf fünf Jahre befristet ist und dass sie nach Ablauf der fünf Jahre zurückgebaut wird. Auch sie wünschen sich ein Gespräch mit der Sozialsenatorin.

Der Beirat möchte darin zahlreiche Fragen klären: Zum Beispiel, was es bedeutet, dass Schallschutzmaßnahmen am Gebäude lediglich "auf freiwilliger Basis" umgesetzt werden, wenn die Immobilie für Wohnzwecke genutzt wird. Auch zur Aussage, dass die künftigen Bewohner keine Mietverträge bekommen würden, sondern zeitlich befristete Nutzerverträge, haben einige Beiratsmitglieder Nachfragen. Und schließlich möchten einige Beiratsmitglieder erfahren, was aus der Zusage, das Gebäude nach fünf Jahren zurückzubauen, geworden ist.

Zur Sache

Eilantrag bei Gericht

Die befristete Baugenehmigung (auf fünf Jahre) für das Übergangswohnheim Am Rastplatz ist am 13. April 2021 ausgelaufen. Das war Anlass für den Anwohner Fried Bielefeld, beim Verwaltungsgericht einen Eilantrag zu stellen. Bielefeld möchte erreichen, dass die Umwidmung des sogenannten Außenbereichs in einen Innenbereich, die eine langfristige Nutzung des Gebäudes erst ermöglicht, zurückgenommen wird. Außerdem fordert er, dass der Rückbau der Einrichtung angeordnet wird, so wie es von Anfang an angekündigt wurde. Er weist darauf hin, dass mit der Baugenehmigung auch die Betriebserlaubnis erloschen ist und der derzeitige Betrieb des Wohnheims deshalb illegal sei.

Änderung der Nutzung geplant

Zum Hintergrund: Die auf fünf Jahre befristete Baugenehmigung für das Übergangswohnheim Am Rastplatz ist am 13. April 2021 ausgelaufen. Zunächst hatte Immobilien Bremen eine Verlängerung der befristeten Nutzung beantragt. Die lehnte der Sprecherausschuss des Beirats ab. Das Bauamt stimmte der Verlängerung in seiner planungsrechtlichen Stellungnahme zu. Weil es kein Einvernehmen gab, wurde die Bauakte an die obere Bauaufsicht geschickt. Die wiederum bestätigte die Beurteilung des Bauamtes und teilte mit, dass unter bestimmten Auflagen – dazu gehört Lärmschutz für die Nachbarn – auch eine unbefristete Nutzung möglich wäre. Das Bauamt hatte das Areal, auf dem das Wohnheim steht, inzwischen von einem Außenbereich zu einem Innenbereich erklärt. Laut Baugesetzbuch müssen Außenbereiche grundsätzlich von Bebauungen freigehalten werden. Das Übergangswohnheim konnte nur deshalb in einem Außenbereich gebaut werden, weil im November 2014 Sonderregelungen für den Bau von Flüchtlingsunterkünften im Baugesetzbuch geschaffen wurden. Inzwischen wurde ein weiterer Bauantrag gestellt: Das Sozialressort möchte das Gebäude nun langfristig als Wohngebäude nutzen. Dafür ist neben dem Bauantrag auch ein Lärmgutachten erforderlich, das bisher noch nicht vorliegt. Nachbarn beschweren sich seit der Errichtung des Gebäudes über Lärm. Unter anderem die Architektur des Komplexes führt dazu, dass Geräusche wie mit einem Trichter verstärkt werden. 

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