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Brut- und Setzzeit in Bremen Hunde müssen an die Leine

Mit dem Frühling beginnt die Paarungszeit in der Tierwelt. Die Bremer Jäger mahnen Bürgerinnen und Bürger zur Rücksichtnahme, denn in der Hemelinger Marsch leben seltene Tierarten.
13.03.2023, 05:00 Uhr
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Hunde müssen an die Leine
Von Christian Hasemann
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Ab dem 15. März gilt die Brut- und Setzzeit in Bremen. Damit beginnt die Anleinpflicht für Hunde, die bis zum 15. Juli gilt und Wildtiere bei ihrer Fortpflanzung und Brutpflege schützen soll. In der Hemelinger Marsch, die von Wildtieren und Brutvögel als Lebensraum genutzt wird, aber auch beliebtes Ausflugsziel von Hundebesitzern ist, bitten Schilder der Landesjägerschaft um Rücksichtnahme.

Wo gilt die Anleinpflicht?

Die Anleinpflicht gilt, wenn der Spaziergang außerhalb des bebauten Stadtgebiets führt, wie zum Beispiel in die Hemelinger Marsch. Doch auch in der Stadt wird der Freilauf der Hunde vielerorts eingeschränkt. So gilt ganzjährig eine Anleinpflicht in den meisten öffentlichen Parkanlagen.

Was sagen die Jäger?

Marcus Henke von der Landesjägerschaft Bremen: "Es kommt nun die Zeit, in der sich die Wildtiere und alle Tiere in der Natur vermehren." Dies gelinge nur dann gut, wenn die Tiere ungestört seien. "Dazu kommt noch, dass die Jungtiere geboren werden, die noch kein Fluchtverhalten haben und von ihren Elterntieren getrennt werden können und dann zugrunde gehen." Es gebe nicht ohne Grund rings um Bremen viele geschützte Flächen, wo Hunde ohnehin schon ganzjährig nicht von der Leine dürften.

"Dennoch ist es besonders wichtig, jetzt den Hund an der Leine zu führen", sagt Henke weiter. Dabei gehe es nicht darum, mit dem Finger auf andere zu zeigen, betont er. "Das führt nur dazu, dass sich Fronten bilden zwischen Menschen, die eigentlich dasselbe wollen: die Natur genießen." Es gehe daher vor allem um Aufklärungsarbeit. "Viele Menschen können gar nicht wissen, was jetzt gerade in der Natur los ist", sagt Henke.

Welche Tiere sind besonders gefährdet?

Neben Wildtieren wie Rehen seien insbesondere bodenbrütende Vogelarten durch frei laufende Hunde gefährdet. "Manchmal reicht eine Störung und der Vogel gibt das Gelege auf." Als Beispiele in der Marsch nennt Henke Rebhuhn und Kiebitz. "Aber wir haben sehr viele Arten in Bremen, die auf der Roten Liste stehen." Er appelliert an die Einsicht aller Bürgerinnen und Bürger: "Wir haben in Bremen die einzigartige Situation, dass wir Schutzgebiete ringsum haben und das ist etwas Besonderes und Wertvolles und da hat jeder eine persönliche Verantwortung."

Gab es bereits Vorfälle mit Wildtieren?

In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Hetzjagden nicht angeleinter Hunde auf Wildtiere. "Wir haben jedes Jahr eine ganze Reihe von Rehen, die durch das Hetzen von Hunden verletzt werden und umkommen." Dazu kommt, dass es rund um Bremen herum zu vermehrten Wolfssichtungen kam. Als Beutetiere sind Rehe und Wildschweine dadurch vermehrtem Stress ausgesetzt.

Wer darf Hunde führen?

Prinzipiell darf in Bremen ein Hund nur von Personen geführt werden, die körperlich dazu in der Lage sind, ihn zu kontrollieren. Ist dies nicht gewährleistet oder liegt keine Erfahrung in Sachen Hundeführung vor, gilt die Person als ungeeignet zum Führen eines Hundes. In Geschäften, Einkaufszentren sowie öffentlichen Verkehrsmitteln und bei Veranstaltungen müssen Hundebesitzer ihre Tiere anleinen und das jeweilige Hausrecht beachten.

Welche Alternativen gibt es?

Damit Hundebesitzer ihre Hunde besser frei laufen lassen können, hat die Stadt Bremen in den vergangenen Monaten mehrere Hundefreilaufflächen freigegeben. In Hemelingen gibt es mit umzäunten Geländen am Vahrer Feldweg, im Carl-Goerdeler-Park, am Mahndorfer See und im Tamra-Hemelingen-Park gleich vier solcher Flächen.

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