Nach einem Polizeieinsatz vor rund zwei Wochen bleibt die Diskothek Avenue in der Hillmannstraße vorerst geschlossen. Das habe das Ordnungsamt aus „gefahrenabwehrrechtlichen Gründen“ entschieden, erklärt Rose Gerdts-Schiffler, Sprecherin von Innensenator Ulrich Mäurer (SPD). Die Schließung bleibe so lange bestehen, „bis alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind, insbesondere bezüglich der Brandsicherheit, dem Jugendschutz und dem Nichtraucherschutz“. Wie es langfristig mit der Disco weitergeht, ist offen – auch deshalb, weil die aktuelle Betreiberin keinen guten Ruf genießt.
Was ist in der Disco passiert?
In der Nacht auf den 12. Mai hat die Polizei in der Disco eine "Aufklärungsmaßnahme" durchgeführt, nachdem sie Hinweise auf Jugendschutzverstöße erhalten hatte. Wie berichtet, kontrollierte die Polizei nach eigenen Angaben 103 Personen, von denen 45 minderjährig waren. Teilweise standen die Minderjährigen demnach unter Alkoholeinfluss und hielten sich im Raucherbereich auf. Darüber hinaus stellte die Polizei 14 Strafanzeigen wegen Urkundenfälschung, Sachbeschädigung, Körperverletzung und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Durften sich Minderjährige im Klub aufhalten?
Ja. Die Partys im Avenue dürfen an Freitagabenden auch 16- und 17-Jährige besuchen, wenn sie mit einer volljährigen Begleitperson unterwegs sind. Diese 16-Plus-Veranstaltungen gibt es in vielen Diskotheken. Jugendliche müssen dabei einen sogenannten Muttizettel vorlegen. Mit diesem Dokument bestätigen die Erziehungsberechtigten, dass der Minderjährige von der volljährigen Begleitperson beaufsichtigt wird. Die Minderjährigen werden als solche kenntlich gemacht, in der Regel mit Stempeln oder farbigen Bändchen. Sie dürfen in der Disco nicht rauchen oder harten Alkohol trinken – im Avenue wurde darauf offenbar nicht ausreichend geachtet.
Ist die Disco schon häufiger negativ aufgefallen?
Laut Behördensprecherin Gerdts-Schiffler hat es "Hinweis- und Verdachtslagen in Bezug auf Einzelfälle" gegeben. Vorfälle im aktuellen Ausmaß seien dem Ordnungsamt bislang aber nicht bekannt gewesen. Unabhängig von behördlichen Einschätzungen genießt das Avenue einen durchwachsenen Ruf. Besucher berichten in Rezensionen von negativen Erfahrungen mit aggressiven Gästen und Türstehern, im Umfeld der Disko kommt es immer wieder zu körperlichen Auseinandersetzungen und anderen Straftaten.
Wie geht es nun weiter?
Zum einen hat die Behörde Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Wegen der Verstöße, zum Beispiel gegen das Jugendschutzgesetz, muss die Betreiberin mit Bußgeld rechnen. Mit den vor Ort gefertigten Strafanzeigen beschäftigt sich die Polizei. Laut Sprecher Bastian Demann laufen die Ermittlungen noch. Über den generellen Fortbetrieb des Avenue entscheiden Gerdts-Schiffler zufolge die Fachbehörden. Um seitens des Ordnungsamtes wieder öffnen zu dürfen, muss der Betrieb zunächst die rechtlichen Anforderungen erfüllen. Ein Personalwechsel innerhalb der Disco ist dafür offenbar Voraussetzung: „Da das Ordnungsamt die aktuelle Betreiberin für unzuverlässig hält, muss eine Vertretung bis zum Abschluss der gewerberechtlichen Prüfung der Betreiberin die Geschäfte führen.“ Laut Gerdts-Schiffler prüft auch die Gaststättenabteilung der Wirtschaftssenatorin die Zuverlässigkeit der Betreiberin – „mit möglichen Konsequenzen bis zum Widerruf der Erlaubnis“.
Update vom 24. Mai, 14.35 Uhr: Die Innenbehörde hat mitgeteilt, dass das Avenue bereits ab dem 24. Mai wieder öffnen darf – unter strengen Auflagen. Die Details lesen Sie hier.
Wie reagiert die Betreiberin?
Das Avenue hat auf eine schriftliche Anfrage zu den Vorkommnissen und möglichen Folgen bislang nicht reagiert. Auch telefonisch war niemand zu erreichen.
Hat es ähnliche Vorfälle in anderen Discos gegeben?
Dazu äußert sich die Innenbehörde vage. Schwerpunktmaßnahmen hätten auch in der Vergangenheit bereits stattgefunden, erklärt Gerdts-Schiffler. Polizei und Ordnungsamt werteten fortlaufend "Hinweis- und Verdachtslagen zu den lokalen Szeneentwicklungen unterschiedlicher Veranstaltungsstätten aus". Davon ausgehend plane man Einsätze, bei denen bedarfsweise auch weitere Fachbehörden einbezogen würden. Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz sind indes auch kein Problem, das es nur in Diskos gibt – in den vergangenen Jahren sind auch Shishabars auffällig geworden.