- Was fordert der Beirat konkret?
- Was sagen die Fachleute aus dem Sportamt dazu?
- Worauf weist der Landesbehindertenbeauftragte hin?
- Wie könnte eine solche Badestelle finanziert werden?
Ein unbekümmertes Badevergnügen im nahe gelegenen See – das zählt für viele Menschen in Bremen ganz selbstverständlich zum Sommer dazu. Der Beirat Neustadt hat sich nun Gedanken dazu gemacht, wie sich auch behinderte Menschen auf diese Weise eine Abkühlung verschaffen können. Das Stadtteilparlament fordert daher, eine barrierefreie Badestelle am Werdersee einzurichten. Und die Beiratsmitglieder sind nicht die einzigen, die finden, dass ein solches Angebot für Bremen überfällig ist.
Was fordert der Beirat konkret?
Die Vorstellungen des Stadtteilparlamentes sind schon sehr präzise: Direkt neben der Stelle, wo die Rettungsschwimmer neben dem Sandstrand ihre Boote in den Werdersee lassen, sei ein geeigneter Ort für eine zweite Rampe, schlägt der Beirat vor. Die solle auf beiden Seiten mit einem Geländer ausgestattet sein, damit Menschen im Rollstuhl sicher ins Wasser fahren können.
Dazu benötigt es einen speziellen Strandrollstuhl, den sich die Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer aus der heute schon existierenden Behindertentoilette im Toilettenhaus hinter dem DLRG-Wachturm abholen können – so die Vorstellung des Beirates. Die Toilette müsse so umgestaltet werden, dass man sich dort auch umziehen könne.
Auch die Zugänge zur Toilette sowie der Weg zur neuen Rampe müsse barrierefrei sein, fordert der Beirat. Für die genaue Ausgestaltung schlägt er vor, den Landesbehindertenbeauftragten sowie die Initiative Bremen barrierefrei in die Planung mit einzubeziehen.
Was sagen die Fachleute aus dem Sportamt dazu?
Mit seiner Forderung rennt der Beirat allem Anschein nach offene Türen ein. Aus der Sportbehörde, die für den Betrieb der städtischen Badestellen an Seen zuständig ist, ist zu erfahren: Die Notwendigkeit einer barrierefreien Badestelle werde auch dort gesehen, teilt eine Sprecherin mit.
Aus Sicht der Fachleute bedeute barrierefrei aber nicht, dass nur Rollstuhlfahrer den Zugang nutzen können, sondern alle Menschen die mit "Beeinträchtigungen jeglicher Art" leben, so die Sprecherin. Konkrete Pläne gebe es zwar noch nicht, aber bei anstehenden Sanierungen an Badeseen wie Sandaufschüttungen, Pflege von Stegen oder Nichtschwimmer-Gittern "werden solche Badezugänge mitgedacht werden."
Worauf weist der Landesbehindertenbeauftragte hin?
Arne Frankenstein freut sich über den Vorstoß aus der Neustadt, um auch behinderten Menschen den Zugang zu Badeseen zu erleichtern. Der Landesbehindertenbeauftragte weist darauf hin, "dass es eine gesetzliche Verpflichtung zur Schaffung von Barrierefreiheit gibt." Und besonders im Freizeitbereich sei dies an vielen Stellen noch nicht umgesetzt.
"Genau da, wo das gesellschaftliche Leben stattfindet, haben wir noch unglaublich viele Barrieren", kritisiert Frankenstein. Und das gelte nicht nur für Innenräume. Daher sei es höchste Zeit, "Orte wie Badeseen, die für alle da sind, so zu öffnen, dass man sich dort auf Augenhöhe ohne Aufwand ganz natürlich begegnen kann", fordert der Landesbehindertenbeauftragte.
Aus seiner Sicht ist besonders wichtig, dass behinderte Menschen von Beginn an in die Planung am Werdersee mit einbezogen werden. Und dass auch die Bedürfnisse von blinden Menschen mit berücksichtigt werden. "Auch lohnt es sich sicherlich, in anderen Städten Beispiele anzusehen, wie solche Baderampen bereits umgesetzt wurden und wie die Erfahrungen der Nutzer damit sind", sagt Frankenstein.
Wie könnte eine solche Badestelle finanziert werden?
Einen zentralen Fördertopf, aus dem Geld für den behindertengerechten Abbau von Barrieren in der Stadt zur Verfügung steht, gibt es in Bremen nicht. Daher müssen alle derartigen Projekte aus den Haushaltsmitteln derjenigen Behörde finanziert werden, die für den jeweiligen Bereich der Stadt zuständig ist, in dem aktuell ein behindertengerechter Umbau ansteht.
In diesem Fall wäre zunächst also die Innen- und Sportbehörde zuständig, den Bau einer barrierefreien Badestelle zu bezahlen oder weitere Geldgeber zu finden. Dort verweist man auf die Haushaltsplanungen für die Jahre 2024 und 2025, die noch nicht abgeschlossen sind. "Daher kann dazu keine gesicherte Aussage getätigt werden", heißt es auf Nachfrage.
Mit einer schnellen Umsetzung sollten die Neustädter allerdings nicht rechnen, denn eine Prognose gibt eine Sprecherin dann doch ab: "Voraussichtlich werden die Mittel in 2024 jedoch nicht zur Verfügung stehen."