Bremen Stadtteile Osterholz Verden Diepholz Delmenhorst Wesermarsch Oldenburg Rotenburg Cuxhaven Bremerhaven Niedersachsen

Kriminalitätsbekämpfung Bremer Neustadt: Darum richtet die Polizei eine Sonderkontrollzone ein

Neue Sonderkontrollzone in Bremen-Neustadt: Die Polizei erhofft sich eine effektivere Kriminalitätsbekämpfung – und das nicht nur am Hohentorspark. Wie groß das Gebiet ist und welche Regeln dort gelten.
07.04.2025, 05:00 Uhr
Jetzt kommentieren!
Zur Merkliste
Bremer Neustadt: Darum richtet die Polizei eine Sonderkontrollzone ein
Von Karin Mörtel
Inhaltsverzeichnis

Anfang April hat die Polizei eine Sonderkontrollzone in der Neustadt eingeführt. Ziel ist es, die Kriminalität dort effektiver bekämpfen zu können. Welche neuen Regeln dort ab sofort gelten.

Was ist ein besonderer Kontrollort?

Die Polizei hat auf Basis des Bremischen Polizeigesetzes die Möglichkeit, in Abstimmung mit dem Innensenator und der Innnendeputation der Bremischen Bürgerschaft sogenannte besondere Kontrollorte in der Stadt festzulegen. Derzeit gibt es vier davon in Bremen. Dort können Personen auch ohne eine im Einzelfall bestehende Gefahr kontrolliert werden. Das ist aber nur an Orten möglich, an denen diese Sonderkontrollen aufgrund einer vorherigen Gefahrenprognose der Polizei geboten erscheinen, um Straftaten zu verhindern.

Diese Festlegung erfolge aber nur, "wenn aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte erfahrungsgemäß anzunehmen ist, dass dort Straftaten von erheblicher Bedeutung verabredet, vorbereitet oder verübt werden", betont eine Sprecherin der Polizei. Auch müsse die Maßnahme zur Verhütung von Straftaten von erheblicher Bedeutung geeignet sein. Eine Örtlichkeit könne auch dann als besonderer Kontrollort festgelegt werden, "wenn dort erfahrungsgemäß Personen angetroffen werden, die als Straftäterinnen und Straftäter bereits erheblich in Erscheinung getreten sind."

Grundsätzlich muss die Polizei nach sechs, aber spätestens nach neun Monaten prüfen, ob eine Verlängerung der Maßnahme noch gerechtfertigt werden kann. Im Fall der Neustadt wäre das also Ende des Jahres 2025.

Welchen Bereich umfasst die neue Sonderkontrollzone?

Zu dieser Einschätzung ist die Polizei in den zurückliegenden Wochen offenbar im recht weit gefassten Umfeld des Unterstandes für die Drogen- und Wohnungslosenszene am Hohentorspark gekommen. Aber auch weitere Treffpunkte der Drogenszene wie am Deich der kleinen Weser und an der Piepe in Nähe des Rotes Kreuz Krankenhauses liegen in der neuen Sonderkontrollzone.

Darüber hinaus liegen auch weite Teile des Einzelhandels rings um Pappelstraße und Gastfeldstraße in dem Gebiet. Dort hatten Einzelhändler zuletzt vermehrt über Ladendiebstähle und aggressives Betteln geklagt.

Welche Befugnisse hat die Polizei innerhalb des Gebietes?

Die Polizei ist befugt, Personen innerhalb der Grenzen der besonderen Kontrollorte in Bremen zu überprüfen und zu kontrollieren – auch ohne eine im Einzelfall bestehende Gefahr. "Die Kontrollen erfolgen dabei stets unter Wahrung des Diskriminierungsverbotes und unter Berücksichtigung konkret feststellbarer Anhaltspunkte und polizeilicher Erfahrungswerte", so eine Polizeisprecherin. Im Rahmen der Kontrollmaßnahmen werde die Identität festgestellt.

Wer auf diese Weise überprüft wird, kann von der Polizei eine Bescheinigung verlangen über die erfolgte Kontrolle und ihren Grund. Die Polizei informiert dazu: "Die Kontrollbescheinigung beschränkt sich hierbei ausschließlich auf die Identitätsfeststellung und die Durchsuchung von Personen."

Warum wurde die Sonderkontrollzone eingeführt?

Eine anhaltend hohe Beschwerdelage von Neustädterinnen und Neustädtern über ein schwindendes Sicherheitsgefühl im Ortsteil Hohentor sowie in Teilen der Alten Neustadt und des Flüsseviertels hatte die Polizei seit Sommer 2024 verzeichnet. Das hatte zu großen Teilen mit dem Umsetzen des Unterstands für die Drogen- und Wohnungslosenszene vom Lucie-Flechtmann-Platz an den Hohentorspark im Frühjahr 2024 zu tun – mit seinen negativen Begleiterscheinungen im Umfeld.

In den ersten Monaten nach dem Umzug war der subjektive Eindruck der Neustädter noch nicht in den erfassten Delikten der Polizei abzulesen, die das Sicherheitsniveau noch im August 2024 als "unauffällig" beschrieben hatte. Nun klingt das anders: Eine Auswertung polizeilich registrierter Delikte habe ergeben, dass die Einrichtung eines besonderen Kontrollortes gemäß Bremischen Polizeigesetzes in dem Neustädter Gebiet zu rechtfertigen ist, teilt die Polizei schriftlich mit.

Was sagt die Stadtteilpolitik zu der Neuerung?

"Ich finde es gut, dass die Polizei jetzt das Handwerkszeug bekommt, das sie braucht, um die Sicherheit in der Neustadt zu erhöhen und auch das Sicherheitsgefühl der Menschen im Stadtteil wieder zu stärken", sagt Beiratssprecher Johannes Osterkamp (Grüne). Die weitreichenden Kontrollbefugnisse seien zwar ein starker Eingriff in das öffentliche Leben, "doch wir haben hier in der Neustadt eine sehr vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Polizei", so der Beiratssprecher.

Er vertraue daher darauf, "dass die Polizei im Bremer Süden weiterhin mit Augenmaß vorgeht und ihre Befugnisse nicht überstrapazieren wird", so Osterkamp. Trotzdem sei es gut, dass Ende des Jahres überprüft werden müsse, ob die Maßnahme noch gerechtfertigt sei.

Lesen Sie auch

Zur Startseite
Mehr zum Thema

Das könnte Sie auch interessieren

Rätsel

Jetzt kostenlos spielen!
Lesermeinungen (bitte beachten Sie unsere Community-Regeln)